Die Laboratoriumsmedizin ist eine wesentliche Querschnittsdisziplin im Gesundheitswesen. Sie spielt eine entscheidende Rolle in der Diagnostik und Therapie von Krankheiten und unterstützt behandelnde Personen aller Fachrichtungen. Die Hauptaufgaben der Laboratoriumsmedizin umfassen:
- Erkennung von Krankheiten
Durch präzise Analysen liefert die Laboratoriumsmedizin wesentliche Informationen, die zur Diagnose von Erkrankungen beitragen. Diese Informationen sind für Ärzt:innen in allen Fachrichtungen unerlässlich, um fundierte Entscheidungen zu treffen. - Überwachung von Krankheitsverläufen
Die kontinuierliche Beobachtung und Analyse von Laborwerten ermöglicht es Ärzt:innen, den Verlauf von Erkrankungen zu verfolgen und gegebenenfalls Anpassungen in der Therapie vorzunehmen. - Bewertung von Therapien
Laborbefunde sind entscheidend für die Beurteilung der Wirksamkeit von Behandlungen. Sie bieten objektive Daten, die helfen, den Erfolg einer Therapie zu evaluieren und notwendige Anpassungen vorzunehmen.
Labordaten werden zukünftig in die elektronische Patientenakte (ePA) übermittelt, sodass sie den Patient:innen und allen behandelnden Personen grundsätzlich zur Verfügung stehen. Laborergebnisse werden dabei stets als Gesamtbefund in der ePA dokumentiert, sodass der vollständige Befund erhalten bleibt und keine Informationen verloren gehen.
Je nach Bedarf können Laborbefunde oder spezifische Laboruntersuchungen aus der ePA abgerufen werden. Dies ermöglicht sowohl gezielte Abfragen einzelner Laborergebnisse als auch den Zugriff auf den vollständigen Befund. Die Speicherung in der ePA ersetzt jedoch nicht die Primär- oder Behandlungsdokumentation der behandelnden Personen in deren Primärsystem.
Die ePA ist eine versichertengeführte Akte. Das bedeutet, dass die Versicherten selbst entscheiden, welche Labordaten in ihre ePA aufgenommen werden und wer darauf zugreifen darf. So entsteht ein digitaler Ordner, in dem Laborbefunde einrichtungsübergreifend abgelegt werden. Behandelnde Einrichtungen haben Zugriff auf diese Informationen, sofern die Versicherten dem nicht widersprochen haben.
Widerspruchsmöglichkeit
Die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) ist für Versicherte freiwillig. Ab dem 15. Januar 2025 wird die ePA standardmäßig bereitgestellt, es sei denn, der oder die Versicherte widerspricht aktiv gegenüber seiner oder ihrer Krankenkasse (Opt-out-Verfahren). Bis die Verwendung des MIO Laborbefund abschließend geregelt ist, werden Laborbefunddaten in anderen Formaten (wie z.B. PDF) eingestellt.
Erstellung und Versand des MIO Laborbefund01
Die Erstellung des MIO Laborbefund und das Hochladen in die ePA sind zwei getrennte Prozesse. Das MIO Laborbefund soll zukünftig automatisiert aus den Daten der Primärsysteme (z. B. Laborinformationssysteme) generiert werden. Zusätzlich zur strukturierten Dokumentation soll ein Laborbefund auch als druckbares Format (z. B. PDF) mitgegeben werden können.
Die Frage, wer den Laborbefund in die ePA stellt (Labore und/oder die behandelnden Personen), wurde zunächst im Rahmen der AG Fachgremien Labor (Beirat) diskutiert und schließlich durch die Beteiligung von Mitgliedern im Arbeitskreis des Interop Council „Einführungskonzept Laborbefund“ (IOP Arbeitskreis) in 2024 wie folgt argumentiert.
Vollständigkeit und Bereitstellung
Alle erhobenen Laborwerte – von dienstleistenden Laboren, Laborgemeinschaften oder Eigenleistungen aus Praxen – müssen vollständig und zeitnah in die ePA eingestellt werden. Ein Laborbefund liegt erst nach ärztlicher Bewertung vor und wird als nicht veränderbare Einheit in der ePA gespeichert. Veränderungen erzeugen eine neue Version des Befundes.
Unmittelbare Einstellung durch die Labore
Laborbefunde sollen unmittelbar von den Laboren in die ePA eingestellt werden, ohne dass der beauftragende Arzt oder die beauftragende Ärztin diesen Schritt übernimmt. Dies sorgt für eine zeitnahe und vollständige Bereitstellung. Bei Problemen (z. B. fehlende Berechtigungen) wird eine Fehlermeldung ausgegeben.
Prozess im stationären Bereich
Für stationäre Einrichtungen gilt das gleiche Vorgehen wie im ambulanten Bereich. Eine Fallkennung soll sicherstellen, dass Laborbefunde korrekt zugeordnet werden.
Genetische Analysen
Für genetische Analysen ist das Einverständnis der Patient:innen erforderlich, bevor die Befunde in die ePA eingestellt werden.
Zugriff auf Laborbefunde
Labore sollen grundsätzlich Schreibzugriff für das Einstellen von Laborbefunden erhalten.
Ein lesender Zugriff auf historische Daten in der ePA ist nur im Behandlungskontext möglich. Zukünftig werden im Rahmen der datenbankbasierten ePA gezielte Abfragen einzelner Informationen, wie etwa spezifischer Laboruntersuchungen, möglich sein. Dies ist besonders nützlich für die kumulative Betrachtung zeitlicher Verläufe, vor allem bei vergleichbaren Laboruntersuchungen aus verschiedenen Laboren. Über die ePA-Schnittstellen könnte demnach sowohl mit vollständigen Befunden komfortabel gearbeitet werden (z. B. einfaches Abrufen), als auch granular, indem nach spezifischen Daten gesucht und gefiltert wird.
Kommunikation unter Leistungserbringenden
Das MIO Laborbefund-Format soll künftig für die gesamte sektorenübergreifende Kommunikation genutzt werden, um Informationsverluste und -verfälschungen zu vermeiden.
KIM (Kommunikation im Medizinwesen) bietet eine zusätzliche von der ePA unabhängige sichere Option zur direkten Übermittlung von Laborbefunden an die Leistungserbringenden.
Zudem soll die ärztlich validierte Point-of-Care-Diagnostik (POCT) zukünftig ebenfalls in die elektronische Patientenakte (ePA) eingestellt werden können.
Bei neuen Versionen eines Laborbefundes sollen alle relevanten Informationen übernommen werden, während historische Daten bei Fehlzuordnungen entfernt werden müssen.
Stand: November 2024
REFERENZEN
01. Positionspapier aus dem Arbeitskreis des Interop Council Einführungskonzept Laborbefund 2024