Anwendung
Ähnlich wie der Arztbrief oder der Krankenhaus-Entlassbrief ist ein Überleitungsbogen Chronische Wunde eine Informationssammlung, die primär zwischen den diagnostizierenden, therapierenden und pflegenden Institutionen und Personen ausgetauscht wird. Darin enthalten sind alle relevanten Informationen zur Wundbeschreibung, zur Diagnostik, zur Therapie sowie zu patientenberichteten Informationen (Patient related Outcomes, PRO). Diese Informationen werden weitergeleitet, wenn eine Patientin oder ein Patient mit einer chronischen Wunde die Versorgungssituation wechselt. Zudem können die Informationen ausgetauscht werden, wenn sich die Patientin oder der Patient gleichzeitig in mehreren Behandlungssituation befindet. Die Situation ist in der interdisziplinären Wundversorgung üblich, wenn Patient:innen gleichzeitig ambulant fach-/hausärztlich und pflegerisch betreut werden. Ein Überleitungsbogen Chronische Wunde kann einen Austausch relevanter Informationen in Echtzeit ermöglichen.
Technologisch soll der Informationsaustausch mit dem Überleitungsbogen Chronische Wunde über die versichertengeführte elektronische Patientenakte (ePA) der gematik GmbH nach § 341 SGB V erfolgen. Als Inhalt dieser elektronischen Akte wird der Überleitungsbogen Chronische Wunde als assistiertes Medizinisches Informationsobjekt (MIO) in Zusammenarbeit zwischen der Forschungsgruppe Informatik im Gesundheitswesen (Hochschule Osnabrück) und der mio42 GmbH entwickelt. Diese Entwicklung erfolgt entlang der gesetzlichen Vorgaben (z. B. insbesondere §355 SGB V) und den geltenden Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Die Anwendung des MIO Überleitungsbogen Chronische Wunde ist somit innerhalb Deutschlands vornehmlich über die versichertengeführte elektronische Patientenakte vorgesehen (analog zum PIO Überleitungsbogen). Jedoch wird zukünftig eine direkte Übermittlung über KIM ebenfalls möglich sein. Als Übergabeinstrument ist das MIO Überleitungsbogen Chronische Wunde jedoch keine einrichtungsinterne, fortlaufende Dokumentation, sondern, ähnlich wie beim Arztbrief oder dem Krankenhaus-Entlassbrief, eine Informationssammlung mit einem eindeutigen zeitlichen Bezug zum Wechsel des Versorgungsszenarios einer Patientin oder eines Patienten mit einer Wunde. Vorrangig erstellen (und empfangen) die diagnostizierenden, therapierenden und pflegenden Professionen (und ihre Institutionen) den Überleitungsbogen Chronische Wunde.
Daher enthält der Überleitungsbogen Chronische Wunde insbesondere die medizinisch-pflegerischen Informationen (Diagnose und Therapie) für eine einrichtungs-, fach- und sektorenübergreifende Nutzung in der Wundversorgung nach § 341 Absatz 2 Nummer 1 SGB V und stellt einen ePA-Inhalt der Kategorie Daten zur pflegerischen Versorgung des Versicherten nach § 341 Absatz 2 Nummer 10 dar. Dies schließt jedoch die Nutzung des Überleitungsbogens Chronische Wunde in weiteren relevanten Versorgungsszenarien, wie der Heilmittelerbringung, nicht aus. Zudem sollen Gesundheitsdaten, wie patientenberichtete Informationen nach § 341 Absatz 2 Nummer 6 SGB V, Verordnungsdaten und Dispensierinformationen nach § 341 Absatz 2 Nummer 11 SGB V, Daten des Versicherten aus digitalen Gesundheitsanwendungen nach § 341 Absatz 2 Nummer 9 SGB V von den berechtigten Leistungserbringenden in das MIO eingestellt werden. Was die technischen Zugriffskonzepte (z. B. Möglichkeiten der Berechtigungsvergabe für das MIO innerhalb der elektronischen Patientenakte) betrifft, so werden diese, wie bei allen MIOs, durch die gematik GmbH festgelegt.
Das MIO Überleitungsbogen Chronische Wunde kann in der ePA mehrfach vorkommen, wenn mehrere Wechsel zwischen Behandlungssettings stattfinden und/oder mehrere chronische Wunden vorhanden sind.
Anwendergruppen
Für die Nutzung des Überleitungsbogens Chronische Wunde wurden die folgenden Anwendergruppen identifiziert:
- Schreibender und lesender Zugriff:
- Haus- und Fachärzt:innen (ambulant)
- Fachärzt:innen (stationär)
- pflegerische und ärztliche Wundexpert:innen/-manager:innen
- Pflegefachpersonen (Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege)
- Lesender Zugriff:
- Patient:innen
- An-und Zugehörige
- Gesetzliche Vertreter:innen, bevollmächtigte Personen
- weitere Personen aus anderen Gesundheitsberufen (z. B. Hebammen, Physiotherapeut:innen, Podolog:innen)
Stand: August 2023