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Der Identifikator für diese Person bzw. diesen Patient. Der Identifikator kann aus diversen Quellen stammen.
PID
ID
Nicht näher spezifizierter Identifikator einer nicht ärztlichen, behandelnden PersonEin zum Zeitpunkt der Definition unbekannter Identifikator des Patienten.
Operationalisation:Dieser Identifier sollte aus Der Identifikator sollte einer UUID bestehenentsprechen, damit sodass dieser Global global eindeutig ist. Ist in der Instanz bereits ein UUID-Identifier vorhanden, darf dieser nicht mehr ausgetauscht werden.
Wert: Identifier
Terminologie Assoziation:
MR ESN - Staff Enterprise Number - http://terminology.hl7.org/CodeSystem/v2-0203
Versichertennummer
Unveränderlicher Teil der einheitlichen Krankenversicherungsnummer der GKV gemäß § 290 SGB V.
Wert: Identifier (0 - 10 Zeichen)
Terminologie Assoziation:
GKV - http://fhir.de/CodeSystem/identifier-type-de-basis
PKV
(nur Name, kein funktionierender Link)
FHIR-Mapping: KBV_PR_MIO_Vaccination_Practitioner.identifier(ID)
EFN
Jede ärztlich approbierte Person erhält eine einheitliche Fortbildungsnummer (EFN), die ebenfalls auf dem Arztausweis steht. Diese Nummer ist personenbezogen, lebenslang gültig und identifiziert eindeutig die Person. Die EFN beinhaltet u.a. eine 6-stellige, arztspezifische Nummer und ist auch bei einem Wechsel der Ärztekammer weiterhin gültigDieses Element beschreibt einen Identifier für eine private Krankenversicherung.
Wert: Identifier
Terminologie Assoziation:
PKV MD - http://fhirterminology.hl7.deorg/CodeSystem/identifier-type-de-basis
Reisepassnummer
v2-0203 (nur Name, kein funktionierender Link)
FHIR-Mapping: KBV_PR_MIO_Vaccination_Practitioner.identifier(EFN)
ANR
Die Arztnummer (umgangssprachlich auch Lebenslange Arztnummer „LANR“ genannt) wird an jede im vertragsärztlichen Bereich oder in einem nach §108 SGB V zugelassenen Krankenhaus ärztlich tätigen Person vergeben. Im vertragsärztlichen Bereich erfolgt die Vergabe durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung, im Krankenhausbereich durch das Krankenhaus-Arztverzeichnis nach §293 Abs. 7 SGB V. Die Arztnummer setzt sich aus insgesamt neun Ziffern zusammen:
1. Einer sechsstelligen eineindeutigen Ziffernfolge (Ziffern1-6);
2. Einer Prüfziffer (Ziffer 7);
3. Einem zweistelligen Arztgruppenschlüssel, der den Versorgungsbereich sowie die Facharztgruppe differenziert nach Schwerpunkten angibt (Ziffern 8-9) gemäß Anlage 2 (Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach § 75 Absatz 7SGB V zur Vergabe der Arzt-, Betriebsstätten- sowie der Praxisnetznummern)In diesem Attribut kann eine Reisepassnummer eines deutschen Reisepasses eingetragen werden. Diese Information kann im Kontext von Impfungen für Fernreisen von Interesse sein.
Wert: Identifier
Terminologie Assoziation:
PPN DN - http://terminology.hl7.org/CodeSystem/v2-0203 (nur Name, kein funktionierender Link)
FHIR-Mapping: KBV_PR_MIO_Vaccination_Practitioner.identifier(ANR)
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