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Einträge

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im Bonusheft erzeugen

Ein Eintrag im Bonusheft entspricht der Dokumentation genau einer stattgefundenen zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung (bei Erwachsenen) bzw. Individualprophylaxe (bei Kindern und Jugendlichen). 

Es können beliebig viele einzelne Einträge erzeugt werden. Auch stattgefundene und ggf. nicht dokumentierte Vorsorgetermine können nachträglich eingetragen werden.

Das digitale zahnärztliche Bonusheft setzt sich aus den einzelnen Einträgen zusammen.


Kommentierungsbutton
ticketLabelKommentar
expirationIdZB1X0
projectZB1X0
positionanwendungsszenario
buttonLabelKommentieren


Kommentierungen

Issuereporter
templateListe
initialSortKey
jqlproject = ZB1X0 and type = Kommentar and labels = anwendungsszenario and veroeffentlichung = zugestimmt and Anzeige = "public" AND status not in (Open, "In Vorprüfung")
sortableColumnsKey;Erstellt;Name;Organisation;Zusammenfassung
columnsKey;Erstellt;Name;Organisation;Zusammenfassung;Beschreibung
descendingtrue

Daten eintragen

Das Szenario Impfpass eintragen, beschreibt das Eintragen einer oder mehrerer Impfzeilen durch den Arzt, der die Impfung gerade durchgeführt hat, oder das Gesundheitsamt, das fehlende Impfeinträge aus einer Impfbescheinigung ergänzen darf. Dies stellt dann einen Impfeintrag mit Unterschrift im Sinne des Infektionsschutzgesetzes § 22 dar.
Alternativ kann in diesem Szenario festgehalten werden, dass ein Patient eine Erkrankung bereits durchgemacht hat und somit eine Immunität besteht. Weiter können Ergebnisse von Titeruntersuchungen dokumentiert werden.

Daten nach- oder übertragen

Dieses Szenario bietet die Möglichkeit in der Vergangenheit liegende Impfungen in den elektronischen Impfpass zu übertragen. Ziel dabei ist, eine möglichst vollständige Dokumentation aller erfolgten Impfungen zu erreichen. Das Nachtragen bzw. Übertragen kann u.a. in den folgenden Fällen notwendig sein: 
- Übertrag aus dem papier Impfass
- Eintrag einer im Ausland erfolgten Impfung
- Eintrag einer notfallmäßig erfolgten Impfung, bei dem kein Impfpass vorlag
Besonderheit ist, dass bei einem Nachtrag nicht alle nach § 22 Infektionsschutzgesetz geforderten Informationen vorliegen (z.B. Charge) und, dass die verantwortliche Person (welche die Impfung ursprünglich durchgeführt bzw. verantwortet hat) an dieser Stelle nicht den Eintrag vornimmt und ggf. nicht bekannt ist.