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Einleitung
Fachliches Konzept
Medikation in der ePA für alle - der digital gestützte Medikationsprozess
Der digital gestützte Medikationsprozess (dgMP
) besteht aus einer elektronischen Medikationsliste (eML) und einem elektronischen Medikationsplan (eMP), welcher auch AMTS-relevante Zusatzinformationen (AMTS-rZI) beinhaltet. Diese Komponenten werden im Folgenden aus fachlicher und technischer Sicht konzeptionell eingeordnet.
Beispielhafte
Hierzu legt das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) die Grundlagen. Zentraler Bestandteil des dgMP sind die elektronische Medikationsliste und der elektronische Medikationsplan.
UX-Visualisierung einer native Umsetzung des dgMP in einem fiktiven Praxisverwaltungssystem
UX-Visualisierung einer nativen Umsetzung des dgMP in einem fiktiven Praxisverwaltungssystem
→ weitere UX-Visualisierungen finden Sie hier
(zweite Stufe des dgMP)
elektronische Medikationsliste (eML)
Der dgMP besteht zum Start der ePA für alle aus der elektronischen Medikationsliste.
Diese umfasst in der ersten Stufe (ePA 3.0) die Verordnungs- und Dispensierdaten, die automatisch aus dem E-Rezept-Fachdienst in die ePA gestellt werden.
Hier ist keine weitere Ergänzung oder Bearbeitung der Inhalte der Liste möglich.
Ab der zweiten Stufe des dgMP (ePA 3.1) sind für Leistungserbringende folgende Aktionen in der eML möglich:
OTC-Präparate und Nahrungsergänzungsmittel können z.B. via Apothekenverwaltungssystem erfasst werden
Arzneimittel, die nicht automatisch über den eRezept-Fachdienst gespeichert werden, können hinzugefügt werden (z.B. Privatrezepte)
ergänzende Informationen zu den Arzneimitteln (sogenannte Medikationsinformationen wie bspw. Dosierung, Einnahmehinweise, Status der Medikation) können erfasst werden
Die dargestellte Übersicht über die verordneten Medikamente soll standardmäßig die letzten 12 Monate umfassen
. Dieser Zeitraum kann beliebig angepasst werden. Die Konzeption und Spezifikation erfolgt durch die gematik.
elektronischer Medikationsplan (eMP)
Bei Bedarf bzw. für anspruchsberechtigte Versicherte nach § 31a SGB V (und Privatversicherte sofern angeboten und gewünscht) gibt es zusätzlich zur eML einen elektronischen Medikationsplan
als durch die Leistungserbringenden kuratierte Zusammenstellung der aktuellen Medikation inkl. zusätzlicher (patientenverständlicher) Informationen beispielsweise zur Dosierung und Anwendung. Die Erstellung und Kuratierung des eMP soll vom Primärsystem möglichst aufwandsarm unterstützt werden. Die Konzeption und Spezifikation erfolgt durch die mio42 GmbH.
AMTS-relevante Zusatzinformationen (AMTS-rZI)
Bei den AMTS-relevanten Zusatzinformationen handelt es sich um personenbezogene Informationen, die bei der Anamnese entstehen und für die Entscheidung über die Auswahl, Anpassung oder Absetzung einer Medikation relevant sind. Dies sind beispielsweise Allergien/Unverträglichkeiten, Schwangerschaftsstatus sowie bestimmte Laborwerte. AMTS-rZI sind Teil des eMPs, können aber auch in der ePA erfasst und abgerufen werden, wenn kein eMP vorhanden ist. Sie können dann separat oder im Rahmen der eML angezeigt werden. Die Konzeption und Spezifikation erfolgt durch die mio42 GmbH.
| Info | |
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Der elektronische Medikationsplan liefert Ärzt:innen und Apotheker:innen und anderen Leistungserbringenden im ambulanten und stationären Setting einen strukturierten Überblick über die Medikation einer versicherten Person und enthält medikationsrelevante Informationen, die bei der Auswahl und Abgabe einer geeigneten Medikation unterstützen können (AMTS-rZI). Zudem gibt der Medikationsplan auch Patient:innen und Pflegenden einen Überblick über die Medikation und enthält weitere Informationen zur Dosierung und Anwendung dieser.
Bislang wird der elektronische Medikationsplan (eMP) auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert und kann durch Einlesen der Karte im Primärsystem der Ärzt:innen und Apotheker:innen eingesehen und bearbeitet werden. Für Patient:innen wird der elektronische Medikationsplan in Form eines bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP) ausgedruckt.
Auch ein zentral in der ePA gespeicherter Medikationsplan soll weiterhin ausgedruckt werden können. Für eventuelle Anpassungen des BMP ist die AG BMP (KBV, BÄK, ABDA) zuständig.
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Durch die zentrale Speicherung der Medikationsdaten in der ePA, die höhere Strukturierung der Daten und das Zusammenspiel der einzelnen Komponenten des dgMP ergeben sich zahlreiche Vorteile im Vergleich zu den bisherigen Lösungen. Näheres hierzu findet sich hier. |

