Versionen im Vergleich

Schlüssel

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  •  Prüfen, ob die Verfahrensordnung sich zwischenzeitlich aktualisiert hat. Dieses Template nutzt die Version vom 26. Juli 2019
  •  Hier werden die Inhalte des Artefakts Im Benehmensverfahren zu beteiligende Verbände im Stand nach der Kommentierung dargestellt. 

Gemäß 291b Absatz 1 Satz 7 findet vor der Festlegung eines MIOs eine Benehmensherstellungsphase statt. Hier stellt die KBV mit den in § 3 Absatz 1 Satz 1 der Verfahrensordnung "Benehmensherstellung Medizinische Informationsobjekte"  genannten Institutionen das Benehmen her. Dies sind:

...

Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Verfahrensordnung werden für das MIO /[XXX/]

  •  Benennung des MIO

folgende MIO Impfpass folgende weitere maßgebliche, fachlich betroffene Fachgesellschaften und Verbände bestimmt, mit denen die KBV das Benehmen herstellt:

  • Xxx
  • Xxx
  • Xxx“
  •  die weiteren ins Benehmen zu setzenden Organisationen (insbesondere der Kategorien gemäß Nr. 3, 5, 6 sowie 7) sind zu ergänzen
  • Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V.  (BVKJ) 
  • Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)
  • Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DAKJ)
  • Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF)
  • Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V. (BVÖGD)
  • Robert Koch-Institut (RKI)
  • Deutsche Fachgesellschaft für Reisemedizin e.V. (DFR)
  • Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Globale Gesundheit e.V.
  • Deutsche Gesellschaft für Geriatrie e.V. (DGG)
  • Bundesverband Hausärztlicher Internisten e.V. (BHI)
  • Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM)
  • Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e.V. (DEGAM)
  • Deutsche gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
  • Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. (VDBW)
  • Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM)