Seitenhistorie
- Prüfen, ob die Verfahrensordnung sich zwischenzeitlich aktualisiert hat. Dieses Template nutzt die Version vom 26. Juli 2019
- Hier werden die Inhalte des Artefakts Im Benehmensverfahren zu beteiligende Verbände im Stand nach der Kommentierung dargestellt.
Gemäß 291b Absatz 1 Satz 7 findet vor der Festlegung eines MIOs eine Benehmensherstellungsphase statt. Hier stellt die KBV mit den in § 3 Absatz 1 Satz 1 der Verfahrensordnung "Benehmensherstellung Medizinische Informationsobjekte" genannten Institutionen das Benehmen her. Dies sind:
...
Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Verfahrensordnung werden für das MIO /[XXX/]
- Benennung des MIO
folgende MIO Mutterpass folgende weitere maßgebliche, fachlich betroffene Fachgesellschaften und Verbände bestimmt, mit denen die KBV das Benehmen herstellt:
- Xxx
- Xxx
- Xxx“
- die weiteren ins Benehmen zu setzenden Organisationen (insbesondere der Kategorien gemäß Nr. 3, 5, 6 sowie 7) sind zu ergänzen
- Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF)
- Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG)
- Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV)
- Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.V. (BfHD)
- Netzwerk der Geburtshäuser e.V.
- Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe e.V. (QUAG)
- Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi)