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Das öffentliche Kommentierungsverfahren der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu Entwürfen von Medizinischen Informationsobjekten (MIO) dient der inhaltlichen, semantischen und syntaktischen Weiterentwicklung der zu definierenden MIOs. Ziel ist es, verfügbare Expertisen und Kompetenzen möglichst breit und transparent in den Entstehungsprozess des jeweiligen MIOs einzubinden und damit einen möglichst reifen Arbeitsstand der semantischen und syntaktischen Definitionsentwürfe von Inhalten der elektronischen Patientenakte (ePA) bereits vor dem Verfahren zur Benehmensherstellung und damit einer abschließenden Definition zu erreichen.
Hierfür hat die KBV das die "MIO-PortalPlattform" aufgebaut und bietet damit allen Interessierten die Möglichkeit, dass jeder Interessierte seine ihre Kommentierungen zu einem MIO einbringen kanneinzubringen.
Wir möchten betonen, dass wir es sehr begrüßen, dass Sie sich für die Entwicklung der MIOs und den damit verbundenen Kommentierungsprozess interessieren. Wir wissen es sehr zu schätzen, dass Sie bereit sind Ihr Wissen und Ihre Erfahrung in diesem Prozess mit uns zu teilen und freuen uns darauf mit Ihnen zusammenarbeiten zu dürfen.
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Ein medizinisches Informationsobjekt (MIO) definiert ausschließlich die Datenstruktur, nicht aber die Darstellung im IT-System. Bei einer MIO-Spezifikation gibt es keine Vorgaben, wie der Prozess des Eintragens von Informationen im Versorgungskontext erfolgt. Dazu ist auch keine einheitliche Vorgabe möglich oder sinnvoll. Ein MIO wird - basierend auf den gleichen in der ePA gespeicherten Informationen - völlig anders dargestellt werden abhängig vom Versorgungskontext und dem jeweils eingesetzten IT-System (zum Beispiel PVS in einer Praxis oder KIS in einem Krankenhaus). Anhand der eingetragenen Daten im digitalen Mutterpass können beispielsweise in der App der Schwangeren Erinnerungen für die nächsten Untersuchungstermine sichtbar gemacht werden. Auch die optische Kennzeichnung von relevanten Untersuchungsergebnissen oder Befunden ist denkbar, sowohl in der App für die Schwangere als auch im IT-System der behandelnden Person oder Institution. Außerdem kann die Eintragung von Informationen für die behandelnde Person aufgrund von vorgefertigten und strukturierten Auswahllisten erleichtert werden. Die ePA und die Zugriffsrechte auf die MIO sind ebenfalls kein Bestandteil der MIO-Spezifikation, sondern werden von der gematik definiert. Die gematik legt auch die Schnittstelle für die IT-Systeme fest, also beispielsweise wie ein Praxisverwaltungssystem die Informationen eines MIOs aus der ePA "abfragen" kann.
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Je zu kommentierendem MIO gliedert sich die Kommentierungsplattform wie folgt:
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Die Kommentierungsphase ist Phase I des Abstimmungs- und Festlegungsprozesses eines MIOs. Nach der Kommentierungsphase folgt in Phase II die Benehmensherstellung mit den zu beteiligenden Verbände (siehe hier Im Benehmensverfahren zu beteiligende Verbände). Im Anschluss kann das MIO durch Beschluss des KBV-Vorstandes festgelegt werden. |
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