Seitenhistorie
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Die Kindervorsorgeuntersuchung U7a unterscheidet sich nur in der Namensgebung von den übrigen Kindervorsorgeuntersuchungen. Dies ist darin begründet, dass die U7a im Rahmen einer Ergänzung eingeführt wurde. Sie ist für den Zeitraum zwischen 34. und 36. Lebensmonat zwischen den bestehenden Kindervorsorgeuntersuchungen U7 und U8 eingeplant.
https://www.kbv.de/media/sp/2008_05_15_Kinder_U7a_DAe.pdf https://www.kbv.de/media/sp/2008_05_15_Kinder_U7a_BAnz.pdf
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