Seitenhistorie
Anwendungsszenarien
In Anwendungsszenarien wird das Szenario wird das Eintragen von Daten in einen Patientenbericht durch die/den Primär behandelnde(-n) Ärztin / Arzt beschrieben
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Anwendung und Anwendergruppen
In Anwender und Anwendergruppen wird beschrieben, wie das MIO angewendet werden kann und welche Gruppen von Personen es benutzen wird.
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Hintergrundinformationen
In den Grundlagen sind Informationen zu den rechtlichen Rahmen, die fachliche Entwicklungsgrundlage eines MIOs, die Weiterentwicklungen im MIO-Kontext, das Fazit oder die Querverweise hinterlegt.
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Informationsmodell
Das Informationsmodell stellt die fachlichen Inhalte hierarchisch dar. Es soll dabei besonders dem medizinischen Fachpublikum eine Übersicht über die Inhalte bieten.
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Nutzen des MIO
Im Nutzen des MIOs wird beschrieben, welchen Nutzen das MIO für versicherte Personen und ärztliches und medizinisches Personal hat.
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Hintergrundinformationen |
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MIO Telemedizinisches Monitoring |
Rechtlicher Rahmen
Die Entwicklung des vorliegenden MIOs zum Telemedizinischen Monitoring wurde durch eine gesetzliche Vorgabe angestoßen, die in folgenden zwei Paragraphen des SGB V verortet ist:
- § 355 Abs. 2d SGB V: Die KBV trifft erstmals bis zum 30. Juni 2022 die notwendigen Festlegungen für die semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten, die im Rahmen des telemedizinischen Monitorings verarbeitet werden. Die Festlegungen nach Satz 1 sind fortlaufend fortzuschreiben.
- § 367a SGB V: In der Vereinbarung [über technische Verfahren bei telemedizinischem Monitoring] (…) ist vorzusehen, dass den Versicherten therapierelevante Daten in einem interoperablen Format nach § 355 Absatz 2d zur Verfügung gestellt werden.
Für PatientInnen mit chronischer Herzinsuffizienz wurde durch den Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Ende 2020 eine Aufnahme von Leistungen des Telemedizinischen Monitorings in die Regelversorgung beschlossen, sofern bestimmte weitere Indikationskriterien vorliegen1. Hierbei werden Daten erfasst und engmaschig beobachtet, die entweder von kardialen Aggregaten (z.B. ICD, CRT-P oder CRT-D) oder von externen Geräten erfasst und telemedizinisch übermittelt werden. Ende 2021 wiederum erfolgte eine Aufnahme von abrechenbaren Leistungsziffern für das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM)2.
Fachliche Entwicklungsgrundlage MIO
Die fachliche Grundlage für die Entwicklung dieses MIOs entspricht in der ersten Version zunächst den Überlegungen und Recherchen, die dem o.a. G-BA-Beschluss zur Aufnahme des Telemedizinischen Monitorings bei Herzinsuffizienz zugrunde liegen. Diese sind umfassend in der zusammenfassenden Dokumentation3 und dem entsprechenden Anhang4 dokumentiert. Die im Rahmen der hierin skizzierten Behandlungsmethoden erhobenen bzw. ausgewerteten Parameter mittels eines MIOs standardisiert dokumentierbar und interoperabel verfügbar zu machen stellt die Mindestanforderung an unsere MIO-Entwicklung dar.
Der MIO-Entwicklungsprozess zeichnet sich darüber hinaus durch die aktive Einbindung der relevanten und maßgeblich beteiligten Stakeholder bzw. Interessengruppen aus, z.B. im Rahmen von Workshops oder auch virtuellen Expertenaustauschen. Um eine adäquate Repräsentation der relevanten medizinischen Informationen für die hier betrachtete Telemedizinische Monitoring-Anwendung zu gewährleisten, haben wir uns intensiv mit beteiligten Fachorganisationen, praktizierenden ÄrztInnen und mit Patientenverbänden ausgetauscht. Darüber hinaus wird der MIO-Entwurf in einer öffentlichen Kommentierungsphase zur Diskussion gestellt, bevor die offizielle Benehmensherstellung initiiert wird.
Die wesentlichen Protagonisten im Anwendungsszenario "Telemedizinisches Monitoring bei Herzinsuffizienz" sind der sogenannte Primär behandelnde Arzt (PBA) und ein Telemedizinisches Zentrum (TMZ). Aufgrund des derzeitigen Konzepts der elektronischen Patientenakte (ePA), bei der die Datenhoheit klar auf Seite der versicherten Person liegt und bei der die Verwendung grundsätzlich freiwillig ist, bilden wir mit unserem MIO nicht primär die Kommunikation bzw. Datenübertragung zwischen PBA und TMZ ab. Im Vordergrund steht stattdessen die Übermittelbarkeit von strukturierten Informationen zu den erhobenen Parameters und zum aktuellen Stand der Behandlung an die versicherte Person über die ePA. Ersteller des MIO können hierbei sowohl der PBA als auch das TMZ sein. Dies wird im folgenden Schaubild veranschaulicht:
Bei der inhaltlichen Ausgestaltung des MIO orientieren wir uns an einem Befundbericht mit Arztbriefcharakter, wie er in der ambulanten fachärztlichen Versorgung üblich ist. In dem MIO ist daher neben administrativen Basisinformationen über die versicherte Person und die beteiligten medizinischen Leistungserbringer und der strukturierten Ausgabe der erhobenen Messparameter auch eine ganzheitliche medizinische Einordnung des Behandlungsverlaufes abgebildet. So können z.B. Informationen über Anamnese, Diagnosen, Geräte/Implantate, Medikation und geplantes Prozedere strukturiert angegeben und der versicherten Person sowie zukünftigen Mit- und Weiterbehandlern zur Verfügung gestellt werden. Dies kann entweder regelhaft (z.B. 1x/Quartal) oder anlassbezogen erfolgen.
Die technische Ausgestaltung des MIO erfolgt teilstrukturiert, sodass sowohl die Verwendung international anerkannter Terminologien unterstützt werden als auch eine freitextliche Verwendung der medizinischen Datenelemente möglich ist. Eine Übertragbarkeit bereits in strukturierter Form im Primärsystem vorliegender Informationen wurde ein besonderer Wert gelegt, um den Mehraufwand für die erstellende behandelnde Person so gering wie möglich zu halten. Da eine Aufnahme weiterer Indikationen für Telemedizinisches Monitoring zukünftig zu erwarten ist, erfolgt die Ausgestaltung zudem mit der Prämisse eines einfach erweiterbaren Datenmodells, um perspektivisch weitere telemedizinische Monitoring-Anwendungsszenarien mit dem MIO zu bedienen.
Weitere Entwicklungen im MIO-Kontext
Um die Erweiterbarkeit des Datenmodells auf weitere Anwendungsszenarien des Telemedizinischen Monitorings sicherzustellen, wurde eine Begleitrecherche in diesem Themenfeld durchgeführt. In diesem Rahmen erfolgte u.a. eine systematische Analyse von Projekten, die im Interoperabilitätsverzeichnis des deutschen Gesundheitswesens (vesta)5 gelistet sind sowie eine allgemeine Literaturrecherche.
Im Folgenden werden exemplarisch einige vergleichbare Anwendungen von Telemedizinischem Monitoring bei anderen Erkrankungen als Herzinsuffizienz im In- und Ausland beschrieben. Dies stellt keine abschließende Auflistung aller Entwicklungen dar.
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Die direkte Analyse und Dokumentation der von Sensoren im Alltag erfassten Daten der Parkinsonkranken soll es den behandelnden Ärzten ermöglichen, deutlich früher zu intervenieren als bisher. Ziel ist hierbei eine eine höhere Versorgungsqualität, die einhergeht mit einer gesteigerten Lebensqualität der Patienten und weniger stationären Notfallbehandlungen.11
Fazit
Mit dem MIO Telemedizinisches Monitoring wurde erstmals eine semantische und syntaktische Spezifizierung der Informationen entwickelt, die beim Telemedizinischen Monitoring von PatientInnen mit Herzinsuffizienz für die Versorgung relevant sind. PatientInnen erhalten so eine transparente, einheitliche und übersichtliche Einsichtsmöglichkeit in den aktuellen Behandlungszustand ihrer Erkrankung. Die an der Versorgung beteiligten behandelnden Personen erhalten ein interoperables Austauschformat, mit der sich die Effizienz der Versorgung und der Kommunikation zwischen den behandelnden Personen steigern sollte. Im Rahmen geplanter Fortschreibungen ist eine Ausweitung der Anwendungsszenarien über das Telemonitoring von PatientInnen mit Herzinsuffizienz hinaus zu erwarten.
Referenzen
1 GBA-Beschlusstext: https://www.g-ba.de/downloads/39-261-4648/2020-12-17_MVV-RL_Telemonitoring-Herzinsuffizienz_BAnz.pdf
2 Beschluss zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM): https://www.kbv.de/media/sp/EBM_2022-01-01_EBA_76_BeeG_FinE_Teil_A_B_Telemonitoring_Herzinsuffizinez.pdf
3 Zusammenfassende Dokumentation zum GBA-Beschluss: https://www.g-ba.de/downloads/40-268-7197/2020-12-17_MVV-RL_Telemonitoring-Herzinsuffizienz_ZD.pdf
4 Anlage zur Zusammenfassenden Dokumentation zum GBA-Beschluss: https://www.g-ba.de/downloads/40-268-7198/2020-12-17_MVV-RL_Telemonitoring-Herzinsuffizienz_ZD-Anlage.pdf
5 Interoperabilitätsverzeichnis des deutschen Gesundheitswesens: https://www.vesta-gematik.de/
6 Übersichtsarbeit zu Telemonitoring bei arterieller Hypertonie: https://link.springer.com/article/10.1007/s00108-021-00966-6
7 Übersichtsarbeit zu Telemonitoring bei Diabetes mellitus: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC6814890/
8 Übersichtsarbeit zu Telemonitoring bei Schlafapnoe: https://journals.sagepub.com/doi/10.1177/1357633X17735618
9 Übersichtsarbeiten zu Telemonitoring bei COPD: https://www.frontiersin.org/articles/10.3389/fmed.2021.720019/full, https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC6446156/ , https://www.atsjournals.org/doi/10.1164/rccm.201712-2404OC
10 Machbarkeitsstudie zu Telemonitoring bei COVID-19: https://journals.plos.org/plosone/article?id=10.1371/journal.pone.0257095
11 Projekt-Homepage einer laufenden RCT-Studie zu Telemonitoring bei Morbus Parkinson: https://www.telepark-sachsen.de/
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