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Anwendung

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Erhält eine versicherte Person eine Untersuchung durch ein bildgebendes Verfahren, wird ein Befundbericht erstellt. Dieser beschreibt und interpretiert die angefertigten Aufnahmen und beantwortet - soweit dies durch das gewählte Verfahren möglich ist - die medizinische(n) Fragestellung(en) aus der Anforderung. Der radiologische Befundbericht wird bislang meist als Fließtext formuliert und in Freitextform gespeichert. Die Übermittlung erfolgt analog als Ausdruck oder Fax, bzw. digital als PDF-Dokument. Künftig soll nach Abschluss der Befundung durch das befunderstellende Primärsystem

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1.0.0

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Muster-MIO
Info

Ziel dieser Seite ist eine möglichst genaue Darstellung aller Anwendergruppen, die im Laufe des Lebenszyklus einer Instanz (Ausprägung) des MIO mit dem MIO-Dokument arbeiten (lesen und schreiben).  

Anwendung (neu | in Anlehnung an Laborbefund)

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Einer versicherten Person wird das MIO Bildbefund in der elektronischen Patientenakte (ePA) zur Verfügung gestellt, indem eine behandelnde Person das MIO aus ihrem Primärsystem   (z. B. Radiologieinformationssystem (RIS), Praxisverwaltungssystem (PVS), Krankenhausinformationssystem ) in die ePA übermittelt. Dabei wird zu jeder Untersuchung/Kombinantionsuntersuchung ein zugehöriges MIO Bildbefund in der ePA hinterlegt.  Das MIO Bildbefund bietet als technische Spezifikation die Möglichkeit, die Inhalte eines Bildbefundes interoperabel in der ePA bereitzustellen. Die für die behandelnden Personen relevanten Informationen aus dem MIO werden im Primärsystem lesbar gemacht, sofern der (KIS)) ein interoperabel nutzbares MIO Bildbefund erstellt und in der elektronischen Patientenakte (ePA) zur Verfügung gestellt werden. Die darin in strukturierter Form vorliegenden Daten können von weiterbehandelnden Personen, sofern diesen ein Lesezugriff durch die versicherte Person erteilt wurde. Diese Daten können als Sekundärdokumentation , im Rahmen einer Behandlung genutzt werden oder in die Primärdokumentation der behandelnden Person übernommen werden. Es ist vorgesehen, dieses MIO regelmäßig fortzuschreiben, um aktuelle fachliche Weiterentwicklungen zeitnah zu berücksichtigen und Weiterentwicklung der Bildgebung einzuarbeiten.

?TODO: Wer stellt den Befund in die ePA? Möglicherweise in Anlehnung an die Diskussionsergebnisse aus dem ePA-Workshop der gematik?

  • Organisation in der die Bildgebung stattgefunden hat (weil nur diese den Link auf die Bilder hat) (Haken)

Die folgenden Kommunikationswege sind für das MIO Bildbefund künftig vorgesehen:

und dabei zugleich in deren Primärsystem übernommen werden. Neben dem Bereitstellen des MIO Bildbefund in die ePA

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ist auch eine direkte Übermittlung des MIO Bildbefund an zuweisende/weiterbehandelnde Personen bzw. das Teilen der ePA-ID des MIO Bildbefund über die

...

Telematikinfrastruktur (z.B. mittels einer KIM-Nachricht) möglich.


Anwendergruppen

Bildgebung ist in der Medizin in großem Umfang vertreten. Bildgebende Verfahren werden zur Diagnose von Krankheitsbildern, zur Verlaufsbeurteilung, aber auch bei im Rahmen der Therapie von Erkrankungen eingesetzt. Aufgrund des fachübergreifenden Einsatzes dieser Methoden ist zu erwarten, dass auch die Erstellung eines elektronischen Bildbefundes fach- und sektorenübergreifend stattfinden findet. 

Für die anschließende Nutzung des Bildbefundes MIO Bildbefund wurden folgende Gruppen identifiziert:

  • Patient:

...

  • innen (und deren Vertreter:innen)
  • Mit- und

...

  • weiterbehandelnde ambulant tätige Ärzt:innen

...

  • Behandelnde Ärzt:innen in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken und sonstigen stationären Gesundheitseinrichtungen
  • Weitere

...

  • Gesundheitsfachberufe (Geburtshilfe, Physiotherapie, Psychotherapie, ambulante und häusliche Pflege, ...)


Beispielhafte Anwendungsszenarien

Ambulante Versorgung

  1. Kassenärztliche Leistung: Die behandelnde Person überweist eine Patient:in. Nach Abschluss des bildgebenden Verfahrens und der Befundung wird der elektronische Bildbefund an die anfordernde Person und ggf. an die Patient:in oder an mitbehandelnde Personen übermittelt.
  2. Privatärztliche Leistung: Die Patient:in stellt sich selbst zur Diagnostik vor. Nach Abschluss des bildgebenden Verfahrens und der Befundung wird der elektronische Bildbefund an die Patient:in und ggf. an weiterbehandelnde Personen übermittelt.

Stationäre Versorgung

Die behandelnde Person fordert ein bildgebendes Verfahren an. Die Anfertigung der Bilddaten und die Befundung findet innerhalb des Krankenhauses statt. Zur Entlassung werden die gewonnenen Informationen über den Entlassbrief mitgegeben bzw. übermittelt. Auf Wunsch können darüberhinaus auch separate elektronische Bildbefunde übermittelt werden, sodass die Befunde für die Weiterbehandlung zur Verfügung stehen.

Interaktionen mit MIO und ePA

Lesen: Behandelnde Person gewinnt Informationen zur Behandlung aus der ePA

Die behandelnde Person liest elektronische Bildbefunde aus der ePA, um

  • die Ergebnisse einer Untersuchung zu erfahren.
  • Voruntersuchungen einzusehen, um eine Verlaufsbeurteilung vornehmen zu können.
  • festzustellen, ob weitere diagnostische Verfahren erforderlich sind (z.B. ergänzende MRT zur Abklärung eines unklaren Leberherdes).

Schreiben: Behandelnde Person stellt Bildbefund in die ePA ein

  1. Die behandelnde Person führt die Bildgebung und Befundung durch und stellt den Bildbefund in die ePA ein.
  2. Die weiterbehandelnde Person erhält den digitalen Bildbefund (MIO) auf dezentralem Weg (z.B. KIM) und lädt diesen auf Wunsch seiner Patient:in in die ePA hoch.

Update: Behandelnde Person aktualisiert einen Bildbefund in der ePA

Ein elektronischer Bildbefund wird im Normalfall angelegt und dann nicht mehr verändert. Es besteht die Möglichkeit den Bildbefund zu aktualisieren um Korrekturen vorzunehmen oder z.B. sekundär durchgeführte Messungen zu ergänzen.

(Frage) Interaktion mit dem MIO über die TI

Übermittlung des MIO per KIM und Zugriff auf die Bilddaten

Anwendung (alt/Gedächtnisstütze)

  •  Das MIO wird nach der Befundung angelegt und typischerweise nicht mehr verändert, Korrekturen sind aber zulässig. Vorläufige Befunde? (eher nicht) Kenntlich machen von späteren Änderungen nötig? Gesetzliche Grundlage?
  •  Das MIO enthält Befunde über eine einzelne Untersuchung oder in direktem Zusammenhang stehende Untersuchungen. Für weitere oder nachfolgende Untersuchung wird ein neues MIO angelegt.
  •  Das MIO wird regelhaft nicht grenzüberschreitend verwendet. Ausnahmefälle wie Röntgenuntersuchungen zum Ausschluss einer Tuberkulose bedürfen weiterhin der entsprechenden Formblätter der anfordernden Institutionen oder Staaten.
  •  Rechtliche Grundlage: § 630g BGB (Patientenrechtegesetz, Einsichtnahme in die Patientenakte?), 

Für die Nutzung des Bildbefundes wurden die folgenden Anwendergruppen identifiziert:

  • Erstellende Person:
    • Arzt/Ärztin in Weiterbildung, Facharzt/-ärztin
  • Prüfende Person / unterzeichnende Person:
    • Facharzt/-ärztin, Oberarzt/-ärztin, Chefarzt/-ärztin
  • Einstellende Person in die ePA bzw. Versand:
    • MFA, MRTA, Arzt/Ärztin
  • Lesender Zugriff auf den Bildbefund:
    • Patient
    • Angehörige
    • Vertreter
    • Weiterbehandelnde Ärzt:innen
    • Rehabilitatsionskliniken
    • Weitere Gesundheitsberufe (Hebammen, Physiotherapie, Psychotherapie, ambulante und häusliche Pflege)
  •  Stand: März 2023

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Vertragsärztliche Versorgung

Die zu behandelnde Person sucht wegen akuter Beschwerden eine vertragsärztliche Praxis zur Abklärung auf. Der/die untersuchende Ärzt:in veranlasst - ggf. soweit erforderlich per Überweisung - die Durchführung eines bildgebenden Verfahrens. Die anschließende Befundung resultiert in der vom Primärsystem technisch unterstützten Erstellung eines MIO Bildbefund. Das MIO wird in die elektronische Patientenakte eingestellt und der anfordernden Person damit unmittelbar zugänglich gemacht. Diese kann die weitere Behandlung zeitnah planen bzw. steuern, ohne dass der Befund zuerst durch den/die Patient:in in der Praxis vorbeigebracht werden muss. Das MIO Bildbefund kann von der erstellenden ärztlichen Einrichtung auch direkt an weiterbehandelnde Ärzt:innen elektronisch übermittelt werden, z. B. als Anhang einer KIM-Nachricht.

 * Umfasst sind alle Einrichtungen, in denen Hausärzt:innen, Zahnärzt:innen, Fachärzt:innen und/oder Kinder- und Jugendärzt:innen vertragsärztlich tätig sind.
 ** Das Überweisen des/der Patient:in entfällt, soweit das in der Praxis tätige (zahn)ärztliche Personal über die notwendige Fachkunde verfügt und die Praxis mit der entsprechenden Technik ausgestattet ist.

Privatärztliche Leistung

Die Anwendung des MIO Bildbefund im Rahmen eines privatärztlich in Anspruch genommenen bildgebenden Verfahrens unterscheidet sich nur insofern von der Anwendung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung, als dass zur Inanspruchnahme der radiologischen Leistung keine Überweisung notwendig ist. Der Erstellungsprozess und die Bereitstellung gegenüber Zugriffsberechtigten kann analog erfolgen, sofern die jeweilige private Krankenversicherung ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte in der in der GKV genutzten Ausprägung anbietet. Dazu sind diese aktuell nicht verpflichtet.


Stationäre Versorgung

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Für ein bildgebendes Verfahren im Rahmen einer stationären Versorgung kann es verschiedene Anlässe geben. Beispielhaft seien hier aufgeführt:

  • notfallmäßige Einlieferung durch den Rettungsdienst
  • Einweisung zur Abklärung
  • Einweisung mit elektiver Maßnahme
  • Eigenvorstellung des/der Patient:in in der Notfallambulanz

Die behandelnde Person fordert innerhalb der stationären Einrichtung oder in einer räumlich angeschlossenen vertragsärztlichen Radiologiepraxis ein bildgebendes Verfahren an. Ggf. werden auch Vorbefunde zum Abgleich benötigt. Die bei der aktuellen Untersuchung erzeugten Bilddaten werden je nach Organisation durch eine:n in der stationären Einrichtung tätige:n Ärzt:in, eine:n in der räumlich angeschlossenen vertragsärztlichen Radiologiepraxis tätige:n Ärzt:in oder eine:n teleradiologisch tätige:n Ärzt:in befundet. Diese Befundung mündet in der Erstellung eines MIO Bildbefund im Primärsystem. Perspektivisch wird zur Entlassung das MIO Krankenhaus-Entlassbericht (KHE) erstellt und in diesem unter anderem auf das erstellte MIO Bildbefund referenziert. Das MIO Bildbefund kann auf Wunsch auch direkt an weiterbehandelnde Ärzt:innen elektronisch übermittelt werden, z. B. als Anhang einer KIM-Nachricht.


Mammographie-Screening

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Eine Person, welche die Voraussetzung für ein Mammografie-Screening erfüllt, erhält von ihrer regional zuständigen zentralen Stelle eine Einladung zum Mammographie-Screening. Nimmt sie diese Vorsorgeuntersuchung wahr, stellt sie sich zum vorgegebenen Termin in der zuständigen Einrichtung vor. Nach der Untersuchung werden die Aufnahmen durch zwei von dem:der programmverantwortlichen Ärzt:in bestimmten Radiolog:innen unabhängig voneinander befundet. Der/die programmverantwortliche Ärzt:in prüft die von den befundenden Ärzt:innen erhaltenen Einschätzungen, nimmt in erforderlichen Fällen eine eigene Beurteilung vor und teilt der untersuchten Person das Ergebnis des Scrennings mit. Ein Vermerk über das stattgefundene Screening soll - technisch unterstützt durch das Primärystem des/der programmverantwortlichen Ärzt:in - ebenfalls als MIO Bildbefund in der ePA gespeichert werden. 


Funktionen/Operationen zum MIO Bildbefund

Info
titleWichtiger Hinweis:

Die nachstehend beschriebenen Funktionen sind weder abgestimmt noch wurden sie abschließend auf ihre Umsetzbarkeit hin geprüft. Sie stellen somit lediglich sinnvolle (Nach)Nutzungsoptionen des MIO Bildbefund aus Sicht der mio42 GmbH dar.

Erstellen des MIO Bildbefund

  • Die befundende Person erstellt nach Fertigstellung des Befundberichts - technisch unterstützt durch ihr Primärsystem , in der Regel ein Radiologieinformationssystem (RIS) - das MIO Bildbefund und speichert es in der ePA.

Aktualisieren des MIO Bildbefund

  • Ein elektronischer Bildbefund wird in der Regel nach Fertigstellung nicht mehr verändert. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Bildbefund zu aktualisieren, um Korrekturen vorzunehmen oder z. B. Inhalte nachzutragen, die zum Zeitpunkt der initialen Erstellung nicht vorlagen.

Anzeigen des MIO Bildbefund

  • Versicherte und zugriffsberechtigte Personen können das MIO Bildbefund in der ePA aufrufen, herunterladen und in ihrer Anwendungsumgebung (Frontend der Versicherten, Primärsysteme der Leistungserbringenden (= lesendes System) anzeigen lassen. Soweit entsprechende Komfortfunktionen umgesetzt wurden, können Leistungserbringende Informationen aus dem MIO Bildbefund in ihr Primärsystem zur Dokumentation strukturiert übernehmen.

Drucken des MIO Bildbefund

  • Versicherte und zugriffsberechtigte Leistungserbringende können in ihrem Frontend bzw. Primärsystem eine Druckansicht erstellen lassen und sich den MIO Bildbefund ausdrucken bzw. als PDF-Dokument abspeichern.

Versenden des MIO Bildbefund

  • Soweit die versicherte Person über keine elektronische Patient:innenakte verfügt, kann das MIO Bildbefund mit entsprechender Zustimmung auf geeignetem Weg von Leistungserbringer:in zu Leistungserbringer:in elektronisch übermittelt werden, bspw. als Anhang einer KIM-Nachricht.

Teilen der Dokumenten-UID des MIO Bildbefund

  • Versicherte Personen und zugriffsberechtigte Leistungserbringende können die Dokumenten-UID des MIO Bildbefund (Link auf das MIO in der ePA) auf geeignetem Weg elektronisch teilen. Dies kann zum Beispiel dazu genutzt werden, um in einem ePA-Dokument auf diesen ePA-Eintrag zu verweisen oder um bspw. mittels einer TIM-Nachricht den Empfangenden gezielt auf dieses Dokument aufmerksam zu machen.

Überblick

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 Zu den Anwendergruppen "Ärzt:innen ambulant" und "Ärzt:innen stationär" zählen alle Ärzt:innen, die in einem ambulanten bzw. stationären Setting tätig sind. Inbegriffen sind jeweils Hausärzt:innen, Zahnärzt:innen, Fachärzt:innen sowie Kinder- und Jugendärzt:innen.


Stand: März 2025