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Operationalisierungshinweise sind Empfehlungen, die sich an die SoftwareherstellerInnen Softwarehersteller:innen richten. Diese müssen sinnvoll, zweckmäßig und im gesetzlichen Rahmen angesiedelt sein. Es gibt bezüglich unserer MIOs drei Arten von Operationalisierungshinweisen. Diese stellen wir Ihnen hier beispielhaft vor. Bitte beachten Sie, dass sich die Inhalte der Operationalisierungshinweise in den jeweiligen MIOs unterscheidetunterscheiden. ÜbergreifendeElementspezifische OperationalisierungshinweiseDiese Operationalisierungshinweise gelten für alle festgelegten MIOs gleichermaßenjeweils ein spezielles Element des Informationsmodells. Spezifische OperationalisierungshinweiseDiese Operationalisierungshinweise gelten übergreifend für ein gesamtes MIO. ElementspezifischeÜbergreifende OperationalisierungshinweiseDiese Operationalisierungshinweise gelten für jeweils ein spezielles Element des Informationsmodells. Beispiel: alle festgelegten MIOs gleichermaßen. MIO-EINTRÄGE MIT SIGNATURERFORDERNIS (optional)An dieser Stelle werden alle zu signierenden Informationen aufgeführt, die in der Papiervorlage des MIO Namen einfügen vorkommen. Die mio42 macht keine Vorgaben zur Signatur, diese sind durch andere Regularien vorgegeben. |