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Operationalisierunghinweise sind als Kommentare, die im Rahmen der Softwareumsetzung hilfreich sein können, gedacht. Sie richten sich dementsprechend an die Softwarehersteller. Auf dieser Seite sind Operationalisierungshinweise zusammengetragen, die keinem einzelnen Informationselement zugeordnet werden können.
Das Papier-U-Heft als Checkliste zur Dokumentation pathologischer Befunde
Das Kinderuntersuchungsheft hat Vorsorgecharakter. Dies bedingt, dass keine Diagnosen erfasst werden, sondern Befunden erhoben werden die vor dem Eintreten einer Erkrankung eine rechtzeitige Intervention ermöglichen sollen. Dementsprechend haben wir Datenfelder wie "Herztöne" im Papierdokument semantisch mit "abnormale Herztöne" im digitalen Dokument gleichzusetzen sind.
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Die Umsetzung der Ankreuzfelder im Papier-U-Heft gegenüber der Nutzung
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im digitalen U-Heft
Die Übertragung von Inhalten aus Papierdokumenten in die digitale Welt stellt eine Herausforderung dar. Im Kinderuntersuchungsheft sind zahlreiche " Ankreuzfelder " vorhanden. Die verschiedenen Ankreuzfelder des U-Hefts sind zum Teil als Value Sets dargestellt, wobei die Auswahl eines Wertes einem Boolean mit der Ausprägung True entspricht (äquivalent eines angekreuzten Kästchens).
Beispiel der Diese entsprechen dem Datentypen "Boolean". Wir haben uns entschieden aus Gründen der digitalen Nutzerfreundlichkeit Listen von Ankreuzfelder in Form von Value Sets zu digitalisieren. Als Beispiel sei die Untersuchung von Thorax, Lunge und Atemwegen in der U3 genannt.: 5.5.3 U3 - Untersuchung, Phase I
Sollten Auffälligkeiten bzgl. der Atemfrequenz vorliegen, dann wird im Papierdokument das Feld "Atemfrequenz" angekreuzt. Im Umkehrschluss wäre ein nicht angekreuztes Feld als unauffällige Atemfrequenz oder nicht untersuchte Atemfrequenz zu deuten. Diese Semantik ist in der digitalen Verwendung als Value Set erhalten.
Datentechnische Begrenzung von Freitextfelder
Wir verwenden als syntaktischen Standard HL7 FHIR® Release 4. Die Vorgaben des Standard Data Capture (SDC) bedingenDies bedingt, dass die Menge an Buchstaben in Freitextfeldern nicht die Größe von einem Megabyte überschreiten darf. Dies würde rechnerisch 2²⁰ Buchstaben entsprechen (1.048.576 Characters). Zum Vergleich kann die Gesamtzahl der Buchstaben im Untersuchungsheft herangezogen werden. Diese beträgt 77.209 Buchstaben.
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