Besteht aktuell eine Umsetzungspflicht der Start-MIOs für IT-Systeme (Krankenkassen und/oder Primärsysteme)?
Aus mio42 GmbH Perspektive: Aktuell nein (Stand Juli 2024).
Erläuterung: Auf der Webseite der mio42 GmbH befinden sich Spezifikationen in festgelegter Form (sog. Start-MIOs) für den Impfpass, das Zahnärztliche Bonusheft, den Mutterpass und das U-Heft. Diese Spezifikationen sind „final“, wobei zukünftige Versionierungen nicht ausgeschlossen sind, zum Beispiel aufgrund technischem (z.B. Spezifikationssprache XML, FHIR® bedarf einer Aktualisierung) oder inhaltlichem (z.B. neue Impfstoffe oder neue Krankheiten müssen unterstützt werden) Änderungsbedarf.
Eine Einordnung in die ePA-Roadmap oder eine Verpflichtung für IT-Systeme (Krankenkassen und/oder Primärsysteme) ist aktuell nicht gegeben. Durch das DigiG wurde in § 342 Abs. 2c SGB V aufgenommen, dass die Start-MIOs durch die Krankenkassen in der ePA unterstützt werden müssen, sobald die Primärsysteme diese elektronisch verarbeiten können. Diesen Zeitpunkt kann das BMG über eine Rechtsverordnung (§ 342 Abs. 2c SGB V) festlegen. Dies ist bisher noch nicht erfolgt. (Stand Juli 2024).
Aus mio42 GmbH Perspektive ist eine Umsetzung durch die verschiedenen Softwaresysteme (wie Praxisverwaltungssysteme, Krankenhausinformationssysteme etc.) aktuell nicht gegeben (Stand Juli 2024).
Darüber hinaus möchte die mio42 GmbH darauf hinweisen, dass sinnvollerweise noch weitere Rahmenbedingungen geschaffen werden sollten, um auf ein digitales Start-MIO umzusteigen. Beispielsweise sollten folgende Punkte geklärt werden:
Erfüllungsmöglichkeit von Nachweispflichten (z.B. Masernimpfung als Voraussetzung für die Schule) • Verhältnis zu bestehenden Papier-Dokumentationen (im Sinne: Soll eine Transformation der bestehenden Papierpässe stattfinden und wenn ja, wie/durch wen?) • Haben alle Prozessbeteiligten einen Zugang zur TI/ePA? (z.B. Betriebsärzte, Impfzentren, Gesundheitsämter)
Ist die Signatur / der Zeitstempel Teil eines FHIR® -Bundles?
Die Signatur / der Zeitstempel ist nicht Teil der FHIR®-Spezifikation und damit nicht Teil des FHIR®-Bundles. Wenn eine Signatur eines MIO notwendig ist, erfolgt dies mittels der CAdES-Enveloping Signaturfunktionalität des Konnektors der Telematikinfrastruktur.
Das Verfahren zur Erstellung der Signatur wird im Dokument "Implementierungsleitfaden Primärsysteme - Elektronische Patientenakte (ePA)" (gemILF_PS_ePA) durch die gematik beschrieben.
Unsere MIO-Einträge mit Signaturerfordernis des MIO Mutterpass finden Sie in unseren Operationalisierungshinweisen unter MIO-Einträge mit Signaturerfordernis. Die Umsetzung der Signatur ist zudem hier beschrieben: Signatur
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Frage
Warum ist in ClinicalImpression_Birth_Examination_Delivery_Information nicht ClinicalImpression_Birth_Examination_Child_Information referenziert?
In einer ClinicalImpession kann eine andere ClinicalImpession nur als "previous assessment" referenziert werden. Dies ist hier unzutreffend, da die Informationen zum Kind nicht vor der Geburt erhoben werden. Aus diesem Grund wird die ClinicalImpression_Birth_Examination_Child_Information nicht in ClinicalImpression_Birth_Examination_Delivery_Information referenziert.
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Frage
Dürfen die offiziellen Startpiktogramme und Titelbilder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für die digitale Umsetzung von Mutterpass und U-Heft verwendet werden?
Die Startpiktogramme und Titelbilder von Mutterpass und U-Heft können kostenfrei verwendet werden.
Es ist wichtig, dass Sie Startpiktogramme und Titelbilder mit folgendem Copyright-Hinweis deklarieren:
Mutterpass: „Startpiktogramm und Titelbild Mutterpass: Copyright Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)“
U-Heft: „Startpiktogramm und Titelbild Kinderuntersuchungsheft: Copyright Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)“
Das Startpiktogramm darf in der Farbgebung verändert werden. Andere Änderungen an der Darstellung sind nur nach Rücksprache mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss zulässig.
Eine Änderung am Titelbild von Mutterpass oder Kinderuntersuchungsheft ist nicht zulässig. Startpiktogramm und Titelbild müssen in Kombination verwendet werden.
Hier können Sie die Startpiktogramme und Titelbilder als ZIP-Ordner im SVG-Format herunterladen:
U-Heft Piktogramm und Titelbild (nur gemeinsam zu verwenden, Quelle: G-BA)
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Frage
Wo finde ich Informationen der KBV zum eMutterpass?
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt eine Informationsseite zum eMutterpass zur Verfügung. Auf den entsprechenden Seiten finden Sie grundlegende Hinweise für VertragsärztInnen sowie Umsetzungsempfehlungen für HerstellerInnen von Praxisverwaltungssystemen. Die Seiten werden perspektivisch um weitere Verlinkungen für andere Sektoren ergänzt.
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Frage
Warum besitzt das Element period in KBV_PR_MIO_MR_Encounter_Inpatient_Treatment nicht die Attribute start und end sondern eine Extension?
An dieser Stelle ist eine Extension für Freitext vorhanden, da nicht nur ein Datum sondern auch z.B. die SSW angegeben werden kann.
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Frage
Was entspricht einem Eintrag im MIO Mutterpass?
Ein einzelner Eintrag im Mutterpass entspricht der Dokumentation von Ergebnissen der während der Schwangerschaft und nach der Entbindung durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen. Die einzelnen Einträge können unterschiedliche Informationen enthalten, abhängig von den jeweils stattgefundenen Vorsorgeuntersuchungen.
Es können beliebig viele einzelne Einträge erzeugt werden, welche jeweils einzeln als Bundle in die elektronischen Patientenakte (ePA) der versicherten Person hochgeladen und sichtbar gemacht werden. Auch stattgefundene und ggf. nicht festgehaltene Untersuchungsergebnisse können nachträglich dokumentiert und in die ePA als einzelne Einträge hochgeladen und sichtbar gemacht werden.
Der digitale Mutterpass setzt sich somit aus der Summe aller einzeln in die ePA hochgeladenen Einträge zusammen und wird dann als Gesamtdokument im jeweiligen IT-System zur Ansicht gebracht.
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Frage
Im Ordner für die elektronische Patientenakte (ePA) zum MIO Mutterpass sind unterschiedliche XML-Dateien enthalten, je nachdem wie viele Untersuchungen durchgeführt und somit auch wie viele Bundle insgesamt hochgeladen wurden. Es gibt also nicht für jede Observation bzw. jedes Profil eine Version, sondern vielmehr für jedes hochgeladene Bundle.
Für jedes Bundle gibt es ein Erstellungsdatum und eine Version. In der ePA werden alle hochgeladenen Bundles (XML-Dateien) zu dieser Schwangerschaft in einem Ordner gespeichert, sodass sie dieser Schwangerschaft zugeordnet werden können. Die Gesamtheit der Bundles ergibt sozusagen das MIO Mutterpass der entsprechenden Schwangerschaft. Es können nur Bundles hochgeladen werden. Das Hochladen einzelner Profile (z.B. Observations) ist nicht vorgesehen.
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Frage
Besteht die Möglichkeit, Zusatzuntersuchungen wie IGeL oder gesundheitlich notwendige weitere Untersuchungen in der elektronischen Patientenakte (ePA) zum Mutterpass zu dokumentieren, obwohl es hierfür keine MIO-Felder gibt?
Das MIO Mutterpass stellt die Inhalte der Anlage 3 zu den Mutterschafts-Richtlinien in digitalisierter Form dar. HerstellerInnen können weitere Dokumentationsmöglichkeiten anbieten, jedoch sind diese dann kein Teil des MIO Mutterpass.
Teil des MIO Mutterpass sind lediglich die Inhalte/Felder, welche in der entsprechenden FHIR®-Spezifikation enthalten sind.
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Frage
Wenn mehrere Gravidogramm-Einträge angelegt werden, wie erkennt man die Unterschiede und wie können diese richtig zugeordnet werden?
SoftwareherstellerInnen müssen den inhaltlich-fachlichen Unterschied nicht erkennen können. Alle Bundles – alle XML-Dateien – haben ein Erstellungsdatum und eine Version. Über das Datum kann erkannt werden, welche Dateien wann erstellt wurden. So können z.B. die erstellten Gravidogramme nach Erstellungsdatum angezeigt werden.
Des Weiteren gibt es beim Gravidogramm (KBV_PR_MIO_MR_ClinicalImpression_Pregnancy_Chart_Entry) beim identifier eine Extension, in der die Nummer des Eintrags angegeben werden soll. Die Software soll es ermöglichen, die Einträge automatisch durchzunummerieren und anhand der Nummerierung auch die Einträge in der richtigen Reihenfolge anzuzeigen. Dazu ist ein Operationalisierungshinweis unter https://mio.kbv.de/display/MP1X0/9.2.1+Nummer veröffentlicht.
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Frage
Können beispielsweise PDF-Dokumente in den Mutterpassordner geladen werden, die die Patientin öffnen kann oder gibt es irgendeinen anderen Weg die Informationen zur Verfügung zu stellen?
In der elektronischen Patientenakte (ePA) gibt es aktuell keine Möglichkeit, ein PDF an ein bestehendes Dokument anzuhängen. Diese Funktionalität ist zu diesem Zeitpunkt nicht vorgesehen. In der ePA können PDF-Dokumente einzeln hochgeladen werden. Es findet keine Verknüpfung über Metadaten mit dem Mutterpass statt.
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Frage
Wie wird im MIO Mutterpass eine Mehrlingsschwangerschaft dokumentiert?
Im MIO Mutterpass besteht die Möglichkeit, bei einer Mehrlingsschwangerschaft bestimmte Informationen (z.B. Herzaktion, Kindslage) mehrfach zu hinterlegen – quasi für jeden Fötus/jedes Kind. Um eine mögliche Unterscheidung der Föten/Kinder zu ermöglichen, ist bei den entsprechenden Elementen ein Freitextfeld („Identifikation“) hinterlegt, in dem bestimmte Identifikationsmerkmale zu dem jeweiligen Kind/Fötus angegeben werden können.
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Wie ist die Übertragung einer unspezifischen Laboruntersuchung zu verstehen? Kann hier der Code einer beliebigen Untersuchung angegeben werden? Die Parameter der Messwerte sind für alle Untersuchungen vorgegeben bis auf die unspezifische Untersuchung. Welche Werte können hier übergeben/empfangen werden?
Die Möglichkeit der Angabe einer unspezifischen Laboruntersuchung ist für die Fälle gedacht, wenn nach Notwendigkeit und gemäß Mutterschafts-Richtlinien eine (oder mehrere) Laboruntersuchungen durchgeführt werden, die über die explizit in Anlage 3 aufgeführten Untersuchungen hinausgehen. In diesem Fall kann der/die AnwenderIn den Code „Laboruntersuchung (unspezifisch)“ aus der Auswahlliste wählen und in dem Freitextfeld „Angaben zu ggfs. weiteren/ergänzenden serologischen Untersuchungen“ beispielsweise die Laboruntersuchung bzw. den untersuchten Wert benennen und das Ergebnis dokumentieren.
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Frage
Bei den Beratungspunkten bilden Ernährung (u.a. Jodzufuhr), Medikamente, Genussmittel (Alkohol, Tabak und andere Drogen) und Tätigkeit/Beruf, Sport, Reisen jeweils ein Feld. Jeder Unterpunkt hat aber einen einzelnen Code. Können die Codes hier nur gebündelt übergeben werden oder müssen aus den zwei Checkboxen sechs gemacht werden, um auch einzelne Elemente übergeben/empfangen zu können?
Die Beratungspunkte zu Ernährung, Medikamente und Genussmittel bzw. zu Tätigkeit/Beruf, Sport und Reisen sind gebündelt dargestellt mit jeweils nur einem „Ankreuzfeld“, da es in der Anlage 3 zu den Mutterschafts-Richtlinien explizit so vorgesehen ist. Obwohl die Darstellung des MIO Mutterpass den HerstellerInnen obliegt, empfehlen wir stark, die Darstellung an die Anlage 3 zu den Mutterschafts-Richtlinien auszurichten (https://mio.kbv.de/pages/viewpage.action?pageId=146540349). Somit wäre es auch ratsam, diese Punkte so gebündelt zu belassen.
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Frage
Welche Struktur hat das MIO Mutterpass in der elektronischen Patientenakte (ePA)?
Ein MIO existiert nicht einfach als "ein MIO-Dokument" zum digitalen Mutterpass, vielmehr ergibt sich dieser aus der Gesamtheit der unterschiedlichen Bundles/XML-Dateien. Wie diese Informationen im Primärsystem angezeigt werden, können HerstellerInnen selbst festlegen. Bei der Anzeige sollten aber alle einzelnen Bundles kumuliert dargestellt werden und nicht jedes Bundle für sich. Zusätzlich wird dringend empfohlen, die Anzeige optisch an die Anlage 3 zu den Mutterschafts-Richtlinien auszurichten.
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Frage
Welche Bedeutung hat der Operationalisierungshinweis "Para und Gravida"?
Die Angabe "Gravida" in der Anamnese umfasst auch die aktuelle Schwangerschaft, sodass diese Zahl auch bei der Anzahl der Schwangerschaften in der Epikrise übernommen werden kann. Die Angabe "Para" in der Anamnese umfasst alle bisherigen Geburten und da die Schwangerschaft noch besteht, wird die zukünftige Geburt aus dieser laufenden Schwangerschaft dort noch nicht mitgezählt. In der Anamnese kann es also beispielsweise heißen: Gravida: 3, Para: 2. In der Epikrise wird dann die aktuelle Geburt mitgezählt, sodass es dann hieße: Anzahl Schwangerschaften: 3, Anzahl Geburten: 3 (=Para+1).
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Frage
Kann die behandelnde Person die Daten vom Mutterpass in das MIO Mutterpass bei Schwangerschaften vor dem 01.01.2022 übertragen?
Das MIO Mutterpass soll ab dem 01.01.2022 nutzbar sein. Die möglicherweise bereits in einem Papiermutterpass eingetragenen Daten können von der behandelnden Person in das MIO Mutterpass eingetragen werden.
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Frage
Warum werden Angaben zum Kind z. B. in Observation_Timely_Development im Element "bodySite" hinterlegt?
Die Observation referenziert als subject die Mutter, daher wird der Fötus als "Körperstelle" der Mutter interpretiert. Die Angaben beziehen sich inhaltlich auf den Fötus/ das Kind.
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Welche Werte sind im Feld "FS Fruchtsackdurchmesser" erlaubt/sinnvoll und erfolgt die Angabe als Integer oder als Dezimalwert?
Die Werte, die im MIO Mutterpass erfasst werden können, entsprechen den Feldern im Papierdokument (Anlage 3 der Mutterschafts-Richtlinien des G-BA).
Im Element KBV_PR_MIO_MR_Observation_Biometrics_I.value[x]:valueQuantity.value kann der Messwert gespeichert werden. Dieser liegt bei einer Quantity in FHIR® immer als "decimal" vor. Im Element KBV_PR_MIO_MR_Observation_Biometrics_I.value[x]:valueQuantity.unit haben wir als "fixed value" für die Messeinheit "mm" vorgegeben.
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Was ist, wenn AnwenderInnen keine drei Ultraschalluntersuchungen einreichen, sondern beispielweise zwei oder vier?
Gemäß der FHIR®-Spezifikation besteht die Möglichkeit, insgesamt drei reguläre und beliebig viele weitere Ultraschalluntersuchungen zu dokumentieren. Es handelt sich bei keinem dieser Felder um Pflichtfelder. Es kann demnach beispielsweise auch nur eine Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft dokumentiert werden.
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Frage
Wie können Software-HerstellerInnen sicherstellen, dass nur korrekte MIO-Instanzen in die elektronische Patientenakte (ePA) geladen werden?
Eine Validierung des Inhalts der MIO-Instanz von Seiten der ePA wird nicht durchgeführt. Dies ist dadurch begründet, dass die MIO-Instanz verschlüsselt in die ePA geladen wird und die ePA somit keine Möglichkeit hat, die Inhalte zu validieren. Die ePA validiert lediglich die Metadaten des Uploads. Deshalb sollte eine Validierung der erstellten MIO-Instanz vor dem Upload in die ePA vorgenommen werden. Detaillierte Informationen zur Validierung in FHIR® finden sie auf der folgenden Seite: https://www.hl7.org/fhir/validation.html
Die Validierung von FHIR®-Instanzen bereits während des Entwicklungsprozesses ist unabhängig davon dringlich zu empfehlen. Auch hier helfen die oben verlinkten Informationen.