Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

...

Ab dem 01. Januar 2023 können versorgungsrelevante Daten aus einer digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) auf Wunsch der versicherten Person in die elektronische Patientenakte (ePA) eingestellt werden. Das MIO DiGA -Baukasten Toolkit bietet als technische Spezifikation die Möglichkeit, die Daten einer DiGA interoperabel in der ePA bereitzustellen sowie die relevanten Informationen für LeistungserbringerInnen im Primärsystem lesbar und verständlich zu machen, sofern für letzteren Fall ein Lesezugriff durch die versicherte Person erteilt wurde. Die Daten können als Sekundärdokumentation im Rahmen einer Behandlung genutzt werden oder genauso gut in gut in die Primärdokumentation der behandelnden Person übernommen werden.

...

  1. Die versicherte Person möchte die in einer DiGA erhobenen und gesammelten Daten in die ePA einstellen, um diese im Behandlungskontext mit seinen LeistungserbringerInnen zu nutzen. Um eine Verwendung der Daten durch LeistungserbringerInnen zu ermöglichen, erteilt die versicherte Person eine individuelle Freigabe.
  2. Die versicherte Person möchte die in einer DiGA erhobenen und gesammelten Daten in die ePA einstellen, um in der ePA-App vor der individuellen Freigabe gem. Punkt 1 nachvollziehen zu können, welche Informationen LeistungserbringerInnen einsehen könnten.

...

  • Versicherte Personen mittels DiGA (Erstellen/Aktualisieren)
  • Behandelnde ärztliche Personen, z.B. ÄrztInnen, FachärztInnen (Lesen)
  • ZahnärztInnen (Lesen)
  • ApothekerInnen und pharmazeutisches Personal sowie psychologische PsychotherapeutInnen (Lesen)
  • Pflegeinstitutionen (Lesen)
  • Geburtshelfende Personen (Lesen)
  • PhysiotherapeutInnen (Lesen)
  • MitarbeiterInnen des öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie Institutionen der Arbeitsmedizin (Lesen)


Stand: September Oktober 2021