Versionen im Vergleich

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Das U-Heft basiert auf der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (Kinder-Richtlinie)1 und ist dort als Anlage 1 enthalten2. Es wurde erstmals 1971 mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger eingeführt. Durch den Normcharakter der Richtlinie sind die Vorgaben des U-Heftes maßgeblich. Änderungen, Anpassungen oder Umformulierungen der Items Elemente des U-Heft würden einen formalen Beschluss des G-BA-Plenums erforderlich machen. Eine englische Version des U-Heftes wurde ebenfalls veröffentlicht.

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Die Digitalisierung des U-Heftes ist in Deutschland noch nicht umgesetzt, sie wird jedoch weitgehend begrüßt. Von Seiten des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ) werden die Bestrebungen der Digitalisierung des U-Hefts unterstützt4. In persönlichen Gesprächen wurde darauf hingewiesen, dass fraglich sei, ob man auf das haptisch erlebbare gelbe Papierheft verzichten möchte. Dies sei bei der Digitalisierung zu berücksichtigen. 

In der Vergangenheit gab es Bestrebungen, Inhalte des U-Heftes u.a. in lokalen Projekten zu digitalisieren, wie verschiedene Gespräche ergeben haben. Diese sind jedoch aus diversen Gründen eingestellt worden. Projektabschlüsse scheinen nicht veröffentlicht bzw. zugänglich zu sein.

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Obligatorisch sind Vorsorge-Untersuchungen im Alter von 8 Tagen, 9 Monaten und 24 Monaten – Stand 2018. Die Bescheinigungen für das Untersuchungsheft (Carnet de santé d'un enfant) werden von den französischen Behörden bereitgestellt. Die Fragebögen sind auf der Homepage in digitaler Form als PDF abrufbar. Es wird zudem eine nationale Plattform für die Weiterleitung von Bescheinigungen zur Verfügung gestellt, über das diese über ein in einem Standardaustauschformat an die Behörden übermittelt werden können. Die Entwicklung erfolgte in Zusammenarbeit mit der nationalen Digital-Behörde (ASIP Santé)5. Es wird erwähnt, dass die Übermittlung im Format CDA XPATH erfolgt. Detaillierte Informationen im Hinblick auf die semantische und syntaktische Interoperabilität waren jedoch nicht zu finden bzw. weiterführende Informationen nur auf Französisch zugänglich.

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Analog zu dem Gelben Heft in Deutschland gibt es in Großbritannien das red „red book". Erfasst wird der „The Ages and Stages Questionnaire (ASQ-3)“ im Alter von 9 Monaten und 2 Jahren. Inzwischen liegt eine elektronische Version, das eRedbook vor, die sukzessive ausgerollt werden soll. Sie wird als interoperabel innerhalb des britischen Gesundheitssystems beschrieben6. Vollständige Spezifikationen sind jedoch nicht veröffentlicht.

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Je nach Bundesstaat gibt es entweder ein red „red book" oder ein blue „blue book" zur Dokumentation der Vorsorge. Derzeit entwickelt eine Initiative digitale Standards für die digitale Kinderakte (Child Digital Health Record). Die Daten sollen auf der Kinder Gesundheitsplattform (Child Data Hub) zur Verfügung stehen13. Spezifiziert wird dies im FHIR Standard. Die Plattform befindet sich jedoch zurzeit noch im Aufbau.

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