Beim Eintreffen des Rettungsdienstes zeigt Frau Meinhardt eine leichte Vigilanzminderung (GCS 13), sowie eine retrograde Amnesie zum Unfallereignis und ist somit nur eingeschränkt anamnestizierbar.
Die Notärztin liest den Notfalldatensatz (Patientenkurzakte) aus, sowie den elektronischen Medikationsplan und die elektronische Medikationsliste (→ siehe UX-Visualisierungen). So kann sie schnell einsehen, welche relevanten Vorerkrankungen vorliegen und ob Frau Meinhardt wichtige Medikamente einnimmt, wie z.B. Blutverdünner. Frau Meinhardt nimmt tatsächlich den Blutverdünner Phenprocoumon bei Vorhofflimmern, sowie mehrere Herzmedikamente ein, da eine Herzinsuffizienz und Bluthochdruck vorliegen.
In der weiteren Untersuchung zeigt sich eine stark blutende Rissquetschwunde am Kopf, sodass sich die Verdachtsdiagnose Schädelhirntrauma ergibt. Des Weiteren weist Frau Meinhardt einen eindeutigen Oberschenkelhalsbruch auf sowie tiefere Abschürfungen an den Extremitäten.
Es findet eine erste Notfallbehandlung zur Blutstillung und Frakturstabilisierung statt.
Aufgrund der Kopfverletzung bei bestehender Blutverdünnung und Bewusstseinseinschränkung entscheidet sich die Notärztin ein etwas weiter entferntes Krankenhaus mit Neurochirurgie und cCT-Möglichkeit anzufahren. Die Notärztin informiert bereits auf dem Weg ins Krankenhaus die Klinik über den eingenommenen Blutverdünner und das Verletzungsmuster sowie über die in den Notfalldaten notierte Blutgruppe von Frau Meinhardt.
Außerdem erfolgt die (elektronische) Dokumentation des Einsatzes im Notarzt-/Rettungsdienst-Protokoll