Versionen im Vergleich
Schlüssel
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Dokumentation zahnärztlicher Früherkennungsuntersuchungen und erweiterte Neugeborenen-Screening | Beschluss des G-BA Am 15. Mai 2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Änderungen der Kinderrichtlinie beschlossen:
Bitte beachten Sie: Ungeachtet der Neuerungen im Kinderuntersuchungsheft durch zwischenzeitige G-BA Beschlüsse, wie der neuen Stuhlfarbenkarte, ist vorerst keine Aktualisierung des MIO geplant. Die Priorisierung der Inhalte für die „ePA für alle“ sieht nach dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) des Bundesministeriums für Gesundheit zunächst andere Anwendungsfälle und damit andere MIO-Spezifikationen prioritär vor. |
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Besteht aktuell eine Umsetzungspflicht der Start-MIOs für IT-Systeme (Krankenkassen und/oder Primärsysteme)? Aus mio42 GmbH Perspektive: Aktuell nein (Stand Juli 2024).
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Das Kinderuntersuchungsheft, auch "Gelbes Heft" oder "U-Heft" genannt, dient zur Dokumentation der Früherkennungsuntersuchungen. Grundlage für das Kinderuntersuchungsheft bildet die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (sog. Kinder-Richtlinie). Das Kinderuntersuchungsheft liegt seit 1971 in Papierform in deutscher Sprache vor.
MIO-RELEVANZ
Das MIO Kinderuntersuchungsheftes bietet gegenüber der Papierversion die Möglichkeit der digitalen Erfassung und Speicherung von Daten. Die Daten können zudem nach Freigabe durch die Eltern mit behandelnden Personen geteilt werden, sodass diese das MIO einsehen können. Eine digitale Form des Kinderuntersuchungsheftes ist somit leichter zugänglich und bietet darüber hinaus offensichtliche Vorteile wie z.B. Schutz vor Verlust der Information.
Übersicht
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| Benehmensherstellung | 26.08.2021 - 02.09.2021 | Übersicht Ergebnisse der Stellungnahme: Stellungnahmeergebnisse | |
| Umsetzung | |||
| Festlegung | November 2021 | Die Festlegung finden Sie hier: Verbindliche Vorgaben | |
| Gültigkeitsbeginn | Januar 2022 | ||
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