Seitenhistorie
...
Widerspruchsmöglichkeit
Die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) ist für Versicherte freiwillig. Ab dem 15. Januar 2025 wird die ePA standardmäßig bereitgestellt, es sei denn, der oder die Versicherte widerspricht aktiv gegenüber seiner oder ihrer Krankenkasse (Opt-out-Verfahren). Bis die Verwendung des MIO Laborbefund abschließend geregelt ist, werden Laborbefunddaten in anderen Formaten (wie z.B. PDF) eingestellt.
Erstellung und Versand des MIO Laborbefund01
Die Erstellung des MIO Laborbefund und das Hochladen in die ePA sind zwei getrennte Prozesse. Das MIO Laborbefund soll zukünftig automatisiert aus den Daten der Primärsysteme (z. B. Laborinformationssysteme) generiert werden. Zusätzlich zur strukturierten Dokumentation soll ein Laborbefund auch als druckbares Format (z. B. PDF) mitgegeben werden können.
Die Frage, wer den Laborbefund in die ePA stellt (Labore und/oder die behandelnden Personen), wurde zunächst im Rahmen der AG Fachgremien Labor (Beirat) diskutiert und schließlich durch die Beteiligung von Mitgliedern im
| Newtablink | ||||
|---|---|---|---|---|
|
Vollständigkeit und Bereitstellung
Alle erhobenen Laborwerte – von dienstleistenden Laboren, Laborgemeinschaften oder Eigenleistungen aus Praxen – müssen vollständig und zeitnah in die ePA eingestellt werden. Ein Laborbefund liegt erst nach ärztlicher Bewertung vor und wird als nicht veränderbare Einheit in der ePA gespeichert. Veränderungen erzeugen eine neue Version des Befundes.
Unmittelbare Einstellung durch die Labore
Laborbefunde sollen unmittelbar von den Laboren in die ePA eingestellt werden, ohne dass der beauftragende Arzt oder die beauftragende Ärztin diesen Schritt übernimmt. Dies sorgt für eine zeitnahe und vollständige Bereitstellung. Bei Problemen (z. B. fehlende Berechtigungen) wird eine Fehlermeldung ausgegeben.
Prozess im stationären Bereich
Für stationäre Einrichtungen gilt das gleiche Vorgehen wie im ambulanten Bereich. Eine Fallkennung soll sicherstellen, dass Laborbefunde korrekt zugeordnet werden.
Genetische Analysen
Für genetische Analysen ist das Einverständnis der Patient:innen erforderlich, bevor die Befunde in die ePA eingestellt werden.
Zugriff auf Laborbefunde
Labore sollen grundsätzlich Schreibzugriff für das Einstellen von Laborbefunden erhalten.
Ein lesender Zugriff auf historische Daten in der ePA ist nur im Behandlungskontext möglich. Zukünftig werden im Rahmen der datenbankbasierten ePA gezielte Abfragen einzelner Informationen, wie etwa spezifischer Laboruntersuchungen, möglich sein. Dies ist besonders nützlich für die kumulative Betrachtung zeitlicher Verläufe, vor allem bei vergleichbaren Laboruntersuchungen aus verschiedenen Laboren. Über die ePA-Schnittstellen könnte demnach sowohl mit vollständigen Befunden komfortabel gearbeitet werden (z. B. einfaches Abrufen), als auch granular, indem nach spezifischen Daten gesucht und gefiltert wird.
Kommunikation unter Leistungserbringenden
Das MIO Laborbefund-Format soll künftig für die gesamte sektorenübergreifende Kommunikation genutzt werden, um Informationsverluste und -verfälschungen zu vermeiden.
...
Bei neuen Versionen eines Laborbefundes sollen alle relevanten Informationen übernommen werden, während historische Daten bei Fehlzuordnungen entfernt werden müssen.
Stand: November 2024
REFERENZEN
01. Positionspapier aus dem Arbeitskreis des Interop Council Einführungskonzept Laborbefund 2024
| Mio iconlink | ||||
|---|---|---|---|---|
|
...