Versionen im Vergleich
Schlüssel
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| Info | ||
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Besteht aktuell eine Umsetzungspflicht der Start-MIOs für IT-Systeme (Krankenkassen und/oder Primärsysteme)? Aus mio42 GmbH Perspektive: Aktuell nein (Stand Juli 2024).
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Zahnärztliches Bonusheft
Das MIO ist konzipiert, um das bisher papierbasierte zahnärztliche Bonusheft abzulösen, so dass es zukünftig als ePA-Inhalt digital geführt wird. An der Funktionsweise ändert sich hierdurch nichts. Weiterhin wird im Bonusheft durch die jeweilige zahnärztliche Praxis stattgefundene Vorsorgetermine eingetragen.

MIO-Relevanz
Die elektronische Erfassung der Einträge in das zahnärztlichen Bonusheft bietet einige Vorteile gegenüber der papierbasierten Dokumentation.
- Eine zentral gespeichertes Dokument kann stets eingesehen und ergänzt werden. So ist der Datenverlust nicht so leicht möglich, wie dies mit einem papierbasierten Bonusheft der Fall sei.
- Auch ein Nachtragen von Einträgen ist einfacher möglich, da keine Anwesenheit der versicherten Person in der Zahnarztpraxis notwendig ist.
- Ein elektronisches zahnärztliches Bonusheft kann zudem die Datenbasis für Erinnerungen darstellen
| Entwicklung | |||
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| Kommentierung | 15.03.2021 - 28.03.2021 | Weitere Informationen: Kommentierungsergebnisse | |
| Benehmensherstellung | 19.04.2021 - 02.05.2021 | Übersicht Ergebnisse der Stellungnahme: Stellungnahmeergebnisse | |
| Umsetzung | |||
| Festlegung | Juni 2021 | Die Festlegung finden Sie hier: Verbindliche Vorgaben | |
| Gültigkeitsbeginn | 01.01.2022 | ||
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