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Zahnärztliche Primärsysteme verwenden zur Identifikation des zahnärztlichen Akteurs die folgende Bildungsregel: "0" + KZV-Nr. +Abrechnungsnummer der Zahnarztpraxis (ggf. ergänzt um eine oder mehrere führende Nullen). Bei der Konkatenation der Nummern muss nach der "0" dieKZVdie KZV-Nr. des Akteurs an die Stellen 2-3 gesetzt werden (ggf. mit ihrer führenden Null) , und an die Stellen 4-9 die 1-6-stellige Abrechnungsnummerder Abrechnungsnummer der Zahnarztpraxis, wobei sie ggf. mit einer oder mehreren führenden Nullen aufgefüllt werden muss. Beispielresultat: "004006789"
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"Im ersten Feld (ohne Bezeichnung) und im Feld für die Vertragszahnarzt-Nr. wird jeweils die VertragszahnarztnummereingetragenVertragszahnarztnummer eingetragen, die wie folgt aufgebaut ist: 2-stellige KZV- und 6-stellige Vertragszahnarzt-Nr." (Anlage 14b (BMZ-Z))
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