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Das öffentliche Kommentierungsverfahren der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu Entwürfen von Medizinischen Informationsobjekten (MIO) dient der inhaltlichen, semantischen und syntaktischen Weiterentwicklung der zu definierenden MIOs. Ziel ist es, verfügbare Expertisen und Kompetenzen möglichst breit und transparent in den Entstehungsprozess des jeweiligen MIOs einzubinden MIO einzubinden und damit einen möglichst reifen Arbeitsstand der semantischen und syntaktischen Definitionsentwürfe von Inhalten der elektronischen Patientenakte (ePA) bereits vor dem Verfahren zur Benehmensherstellung und damit einer abschließenden Definition zu erreichen.
Hierfür hat die KBV das die "MIO-PortalPlattform" aufgebaut und bietet damit allen Interessierten die Möglichkeit, dass jeder Interessierte seine ihre Kommentierungen zu einem MIO einbringen kanneinzubringen.
Wir möchten betonen, dass wir es sehr begrüßen, dass Sie sich für die Entwicklung der MIOs und den damit verbundenen Kommentierungsprozess interessieren. Wir wissen es sehr zu schätzen, dass Sie bereit sind, Ihr Wissen und Ihre Erfahrung in diesem Prozess mit uns zu teilen und freuen uns darauf mit Ihnen zusammenarbeiten zu dürfen.
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Im Rahmen der semantischen und syntaktischen Definition eines MIOs werden MIO werden die fachlichen Inhalte, die semantischen Annotationen und die syntaktische Präsentation dieser Elemente beschrieben. Grundsätzlich und ausdrücklich wird die KBV folgende Bereiche im Rahmen der MIO-Definition nicht beschreiben und nicht definieren:
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Ein medizinisches Informationsobjekt (MIO) definiert ausschließlich die Datenstruktur, nicht aber die Darstellung im IT-System. Bei einer MIO-Spezifikation gibt es keine Vorgaben, wie der Prozess des Eintragens von Informationen im Versorgungskontext erfolgt. Dazu ist auch keine einheitliche Vorgabe möglich oder sinnvoll. Ein MIO wird - basierend auf den gleichen in der ePA gespeicherten Informationen - völlig anders dargestellt werden abhängig vom Versorgungskontext und dem jeweils eingesetzten IT-System (zum Beispiel PVS in einer Praxis oder KIS in einem Krankenhaus). Beim zahnärztlichen Bonusheft äußert sich das so: In der Ansicht des Versicherten z.B. in einer ePA-App könnten basierend aus den eingetragenen Informationen Erinnerungen an ausstehende Vorsorgetermine angezeigt werden, während in der Zahnarztpraxis eher der Fokus auf Eingabemöglichkeiten von aktuellen Terminen liegt. Die ePA und die Zugriffsrechte auf die MIO MIOs sind ebenfalls kein Bestandteil der MIO-Spezifikation, sondern werden von der gematik definiert. Die gematik legt auch die Schnittstelle für die IT-Systeme fest, also beispielsweise wie ein Praxisverwaltungssystem die Informationen eines MIOs aus MIO aus der ePA "abfragen" kann.
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Je zu kommentierendem MIO gliedert sich die Kommentierungsplattform wie folgt:
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Grundsätzlich steht es jedem Interessierten offen, seine Erfahrungen und Hinweise in Form von Kommentaren zu jedem kommentierbaren Teil einzubringen. Dabei sollten die Empfehlungen zur Erstellung von Kommentaren beachtet werden. Vermutlich werden jedoch, je nach Schwerpunkt der Kompetenz, nur Teilbereiche der jeweiligen MIO-Spezifikation für den Einzelnen interessant sein.
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Was sollte kommentiert werden?Jeder sachdienliche Hinweis (vom Typo bis hin zum kritischen Systemfehler) sollte angemerkt werden. Bitte kommentieren Sie auch Inhalte (oder Inhalte einer Werteliste), die fehlen oder aus Ihrer Sicht nicht richtig oder ausreichend beachtet wurden. Bitte lassen Sie es uns auch wissen, wenn Sie Dinge überflüssig oder als falsch bezeichnet finden. Wie sollte kommentiert werden?Bitte kommentieren Sie in einer möglichst einfachen und nachvollziehbaren Art und Weise. Bitte überfrachten Sie einen einzelnen Kommentar nicht. Bitte beziehen Sie sich jeweils nur auf einen Sachverhalt je Kommentar und legen Sie lieber einen neuen Kommentar für einen weiteren Aspekt Ihrer Hinweise zu einem Teilabschnitt an. Falls möglich, bitten wir Sie uns innerhalb des Kommentars auch Vorschläge zur Lösung der benannten Sachverhalte oder zu Ergänzungen, Bezeichnungen oder Ersetzungen zu machen. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen der Plattform und sehen Sie von beleidigenden oder diffamierenden Kommentaren ab. |
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Um einen Kommentar zu einem Punkt auf der entsprechenden Webseite abzugeben, klicken Sie bitte auf den Kommentierungsbutton, der sich in der Regel am Ende des jeweiligen Definitionsentwurfes befindet. Bitte prüfen Sie vor Anlage eine Kommentars, ob bereits ein Kommentar zum gleichen Sachverhalt besteht. Sie finden bereits veröffentlichte Kommentare am Ende der jeweiligen Webseite (einschließlich einiger Sortierfunktionen). Wenn Sie einen neuen Kommentar anlegen möchten, sollten folgende Empfehlungen befolgt werden:
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