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Allgemein
Das öffentliche Kommentierungsverfahren der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu Entwürfen von Medizinischen Informationsobjekten (MIO) dient der inhaltlichen, semantischen und syntaktischen Weiterentwicklung der zu definierenden MIOs. Ziel ist es, verfügbare Expertisen und Kompetenzen möglichst breit und transparent in den Entstehungsprozess des jeweiligen MIOs einzubinden und damit einen möglichst reifen Arbeitsstand der semantischen und syntaktischen Definitionsentwürfe von Inhalten der elektronischen Patientenakte (ePA) bereits vor dem Verfahren zur Benehmensherstellung und damit einer abschließenden Definition zu erreichen.
Hierfür hat die KBV das "MIO-Portal" aufgebaut und bietet damit die Möglichkeit, dass jeder Interessierte seine Kommentierungen zu einem MIO einbringen kann.Aktuell arbeiten wir zusammen mit BMG, BMBF und Medizininformatikinitiative intensiv an der Möglichkeit SNOMED CT® Codes als übergreifende Basisontologie in die MIO-Systematik einzubringen. Aufgrund noch offener lizenztechnischer Fragen, können wir zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch keine konkreten SNOMED CT® Codes zur Kommentierung zur Verfügung stellen. Wir hoffen aber, dass wir diese im Laufe des Kommentierungsverfahrens einbringen können.
Wir möchten betonen, dass wir es sehr begrüßen, dass Sie sich für die Entwicklung der MIOs und den damit verbundenen Kommentierungsprozess interessieren. Wir wissen es sehr zu schätzen, dass Sie bereit sind Ihr Wissen und Ihre Erfahrung in diesem Prozess mit uns zu teilen und freuen uns darauf mit Ihnen zusammenarbeiten zu dürfen.
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Im Rahmen der semantischen und syntaktischen Definition eines MIOs werden die fachlichen Inhalte, die semantischen Annotationen und die syntaktische Präsentation dieser Elemente beschrieben. Grundsätzlich und ausdrücklich wird die KBV folgende Bereiche im Rahmen der MIO-Definition nicht beschreiben und nicht definieren:
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Ein medizinisches Informationsobjekt (MIO) definiert ausschließlich die Datenstruktur eines medizinisches Informationsobjektes. Bei , nicht aber die Darstellung im IT-System. Bei einer MIO-Spezifikation gibt es keine Vorgaben, wie der Prozess des Eintragens von Informationen im Versorgungskontext erfolgt. Dazu ist auch keine einheitliche Vorgabe möglich oder sinnvoll. Ein MIO wird - basierend auf den gleichen in der ePA gespeicherten Informationen - völlig anders dargestellt werden abhängig vom Versorgungskontext und dem jeweils eingesetzten IT-System (zum Beispiel PVS in einer Praxis oder KIS in einem Krankenhaus). Das bedeutet für das zahnärztliche Bonusheft, dass beispielsweise anhand der eingetragenen Untersuchungen Erinnerungen an bevorstehende Vorsorgetermine in der Ansicht des Versicherten (z.B. in einer ePA-App) angezeigt werden könnten. Die Gestaltung dieser Ansicht ist nicht Teil der Erstellung von MIOs. Für die Zahnarztpraxen ist es relevant, welche Felder in welcher Form und wie oft befüllt werden können bzw. müssen, und welche Informationen direkt aus bestehenden Daten des Systems (z.B. die Informationen über den Versicherten) übernommen werden können. Die Darstellung der über das MIO definierten Elemente in den jeweiligen PVS ist nicht Teil der Spezifikation von Medizinischen Informationsobjekten. Die ePA und die Zugriffsrechte auf die MIO sind ebenfalls kein Bestandteil der MIO-Spezifikation, sondern werden von der gematik definiert. Die gematik legt auch die Schnittstelle für die IT-Systeme fest, also beispielsweise wie ein Praxisverwaltungssystem die Informationen eines MIOs aus der ePA "abfragen" kann. Im Rahmen der semantischen und syntaktischen Definition eines MIOs werden die fachlichen Inhalte, die semantischen Annotationen und die syntaktische Präsentation dieser Elemente beschrieben. Grundsätzlich und ausdrücklich wird die KBV folgende Bereiche im Rahmen der MIO-Definition nicht beschreiben und nicht definieren: Funktionale Umsetzung von MIOs → die funktionale Umsetzung von MIOs obliegt den Anbietern der TI-Systeme (z.B. PVS für (Zahn-)Ärzte oder Krankenkassen-Apps für die Versicehrten). Sie haben jedoch die Option, Hinweise für mögliche Umsetzungen im Sinne einer Operationalisierungsempfehlung als Kommentar einzubringen. Solche Operationslisierungsempfehlungen werden wir informativ gemeinsam mit dem MIO veröffentlichen.
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Je zu kommentierendem MIO gliedert sich die Kommentierungsplattform wie folgt:
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Grundsätzlich steht es jedem Interessierten offen, seine Erfahrungen und Hinweise in Form von Kommentaren zu jedem kommentierbaren Teil einzubringen. Dabei sollten die Empfehlungen zur Erstellung von Kommentaren beachtet Kommentaren beachtet werden. Vermutlich werden jedoch, je nach Schwerpunkt der Kompetenz, nur Teilbereiche der jeweiligen MIO-Spezifikation für den Einzelnen interessant sein.
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Was sollte kommentiert werden?Jeder sachdienliche Hinweis (vom Typo bis hin zum kritischen Systemfehler) sollte angemerkt werden. Bitte kommentieren Sie auch Inhalte (oder Inhalte einer Werteliste), die fehlen oder aus Ihrer Sicht nicht richtig oder ausreichend beachtet wurden. Bitte lassen Sie es uns auch wissen, wenn Sie Dinge überflüssig oder als falsch bezeichnet finden. Wie sollte kommentiert werden?Bitte kommentieren Sie in einer möglichst einfachen und nachvollziehbaren Art und Weise. Bitte überfrachten Sie einen einzelnen Kommentar nicht. Bitte beziehen Sie sich jeweils nur auf einen Sachverhalt je Kommentar und legen Sie lieber einen neuen Kommentar für einen weiteren Aspekt Ihrer Hinweise zu einem Teilabschnitt an. Falls möglich, bitten wir Sie uns innerhalb des Kommentars auch Vorschläge zur Lösung der benannten Sachverhalte oder zu Ergänzungen, Bezeichnungen oder Ersetzungen zu machen. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen der Plattform und sehen Sie von beleidigenden oder diffamierenden Kommentaren ab. |
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Um einen Kommentar zu einem Punkt auf der entsprechenden Webseite abzugeben, klicken Sie bitte auf den Kommentierungsbutton, der sich in der Regel am Ende des jeweiligen Definitionsentwurfes befindet. Bitte prüfen Sie vor Anlage eine Kommentars, ob bereits ein Kommentar zum gleichen Sachverhalt besteht. Sie finden bereits veröffentlichte Kommentare am Ende der jeweiligen Webseite (einschließlich einiger Sortierfunktionen). Wenn Sie einen neuen Kommentar anlegen möchten, sollten folgende Empfehlungen befolgt werden:
Bitte klicken Sie am Ende auf den Button "jetzt absenden". Danach sollte eine automatische Eingangsbestätigung (mit der Identifikationsnummer Ihres Kommentars) erscheinen. Andernfalls erscheint eine Fehlernachricht (in diesem Fall bitten wir Sie uns über das Postfach mio@kbv.de zu kontaktieren). |
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Jeder erfolgreich eingereichte Kommentar wird innerhalb der KBV wie folgt weiterverarbeitet: Zunächst erfolgt eine Prüfung der eingegangenen Kommentare hinsichtlich beleidigender oder diffamierender Inhalte gemäß der Nutzungsbedingungen der Plattform. Kommentare, die diese Bedingungen nicht erfüllen, werden gelöscht. Alle anderen Kommentare, bei denen einer Veröffentlichung zugestimmt wurde, werden am Ende der jeweiligen Webseite angezeigt. Ziel ist es, diese Arbeitsschritte jeweils werktäglich durchzuführen und damit eine zeitnahe Veröffentlichung der eingegangenen Kommentare zu ermöglichen (abhängig von den verfügbaren Ressourcen). Jeder eingegangene Kommentar wird fachlich geprüft und bewertet. Dabei wird für jeden Kommentar entschieden, ob sich daraus ein Änderungsbedarf bezüglich des MIO-Definitionsentwurfes ergibt oder nicht. Im Bedarfsfall werden wir seitens der KBV auf die kommentierende Person für Rückfragen zukommen. Änderungen werden nach Abschluss des Prozesses in den Definitionsentwurf zur Vorbereitung des Benehmensherstellungsprozesses eingebracht und dort gesamthaft erneut zur Stellungnahme vorgestellt. Im Rahmen der Stakeholdertreffen werden wir auf die relevanten Ergebnisse des jeweiligen Kommentierungsverfahrens eingehen und Rückfragen zu grundsätzlichen Fragen versuchen zu beantworten. Bitte haben Sie zum aktuellen Zeitpunkt Verständnis dafür, dass wir aus Ressourcengründen nicht auf jeden einzelnen Kommentar individuell antworten können. Wir bitten ausdrücklich darum, dies nicht als fehlende Wertschätzung Ihrer Leistungen als Kommentierende/n anzusehen. |
Verbesserung des Kommentierungsverfahrens und der MIO-Plattform
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