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Hier sind die Szenarien für das Notfalldaten-Management gelistet. Es gibt insgesamt 5 Szenarien:
- DPE, das Szenario für den Datensatz Persönliche Erklärungen der versicherten Person
- NFD, das Szenario für den Notfalldatensatz
- Gemeinsame Daten, das Szenario für die Angaben zur versicherten Person
- IPS Kardinalitäten, das Szenario für die Darstellung der Inhalte in einer IPS nach DIN EN 17269:2020-04
- Wiederverwendbare Elemente, das Szenario für die wiederverwendbaren Elemente wie im Abschnitt wiederverwendbare Elemente der NFDM-Spezifikation beschrieben
Es ist wichtig, dass die Szenarios Szenarien DPE und NFD getrennt sind, da es eine Vorgabe des NFDM ist, dass die beiden Datensätze voneinander isoliert verwendet werden können. Die Einwilligung für die Nutzung des einen oder anderen Datensatzes kann durch die versicherte Person separat vergeben werden.
Die Bedeutung der Kardinalitäten/Konformitäten ist wie folgt:
- 1...n M: Das Element muss mindestens einmal und darf höchstens n-mal vorkommen
- 0...n R: Das Element muss gar nicht und darf höchstens n-mal vorkommen. Zu beachten: die Information, die das Element darstellt, ist wichtig, sodass in einem Softwaresystem ein Hinweis erscheinen sollte, der die bearbeitende Person daran erinnert, das Element auszufüllen, wenn dies möglich ist
- 0...n: Das Element muss gar nicht und darf höchstens n-mal vorkommen
- C Bedingung: Das Vorhandensein des Elementes ist an eine Bedingung geknüpft
Die Kardinalitäten/Konformitäten werden in FHIR® wie folgt umgesetzt (n ist eine ganze Zahl, 0 oder *)
- 1...n M: 1...n
- 0...n R: 0...n
- 0...n: 0...n
- C Bedingung: Bedingung
DPE
Das Szenario DPE beschreibt, wie Daten zum Datensatz der Persönlichen Erklärungen eingetragen werden. In der Anwendung NFDM, wie sie zur Zeit auf der eGK verwendet wird, ist die ärztliche behandelnde Person im Moment die einzige Person, die berechtigt ist, Daten anzulegen. Um dies zu ermöglichen, muss die versicherte Person ihre Einwilligung erteilen. In der Implementierung des vorliegenden Informationsmodells soll es aber auch möglich sein, dass die versicherte Person selbst die Einträge in dem DPE bearbeiten kann. Daher gibt es in diesem Szenario zwei Akteure: die ärztliche behandelnde Person und die versicherte Person. Für die initiale Erstellung eines DPE gelten die gleichen Kardinalitäten und Konformitäten wie für die spätere Bearbeitung.
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