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Anwendung

Beim Telemedizinischen Monitoring von PatientInnen mit Herzinsuffizienz erfolgt die Datenerhebung entweder über implantierte kardiale Aggregate (ICD- oder CRT-Systeme) oder über externe Messgeräte (z.B. Waagen, Blutdruckgeräte, EKG-Geräte, Pulsoxymeter usw). Hierbei werden typischerweise folgende Arten von Informationen1 erhoben:

  • Implantierte kardiale Aggregate: EKG-Daten (z.B. Herzfrequenzen, Herzfrequenzvariabilität, Arrythmie-Ereignisse, atriale Arrythmie-Last, Häufigkeit von Extrasystolen, ...), Informationen zum pulmonalarteriellen Druck, Informationen zu Schockabgaben und zur Stimulationshäufigkeit, technische Parameter zum Funktionszustand des Aggregats, Patientenaktivität, Thoraximpedanz
  • Externe Messgeräte: Körpergewicht, Blutdruck, Herzfrequenzen, EKG-Daten (s.o.), periphere Sauerstoffsättigung, Informationen zum allgemeinen Gesundheitszustand

Diese primär erhobenen Parameter können im MIO Telemedizinisches Monitoring strukturiert erfasst, zusammengefasst und durch ärztliche Beurteilungen und Schlussfolgerungen ergänzt werden. 

Die Ausgestaltung des MIO spiegelt den Charakter eines Arztbriefes wieder, wie er in der ambulanten fachärztlichen Versorgung üblich ist. Es stellt somit

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Anwendung und Anwendergruppen

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MIO Telemedizinisches Monitoring

Anwendung

Die Ausgestaltung des MIO "Telemedizinisches Monitoring" spiegelt den Charakter eines Arztbriefes wieder. Es handelt sich um eine Momentaufnahme der klinisch und organisatorisch versorgungsrelevanten Informationen bezogen auf einen definierten Zeitraum bzw. Zeitpunkt dar. In dem MIO ist neben administrativen Basisinformationen über die versicherte Person und die beteiligten medizinischen LeistungserbringerInnen sowie der strukturierten Ausgabe der erhobenen Messparameter auch eine ganzheitliche medizinische Einordnung des Behandlungsverlaufes abgebildet. So können z.B. Informationen über Anamnese, Diagnosen, Geräte/Implantate, Medikation und geplantes Prozedere strukturiert angegeben und der versicherten Person sowie zukünftigen Mit- und WeiterbehandlerInnen zur Verfügung gestellt werden. MIO-Dokumente vom Typ "Telemedizinisches Monitoring" können durchaus mehrfach innerhalb einer ePA der versicherten Person vorkommen, jedes einzelne MIO-Dokument stellt aber einen inhaltlich in sich geschlossenen Bericht dar. Eine nachträgliche Änderung oder Anpassung der Inhalte eines MIO-Dokuments ist nur im Fall von notwendigen Fehlerkorrekturen vorgesehen. 

Die im MIO erfassten Informationen können nach Einstellung in die ePA durch den/ die PatientIn versicherte Person sowie durch weitere behandelnde Personen mit Zugriff auf die ePA des/ der PatientIn versicherten Person eingesehen und ggf. weiterverarbeitet werden. Liegen gleichartige strukturierte Informationen aus anderen MIOs vor, so können die Informationen direkt miteinander verglichen und ggf. in eine nachgeschaltete Dokumentation überführt werden, z.B. in einen Krankenhausentlassbrief im Falle einer stationären Aufnahme. Ab dem 1.1.2023 ist Zukünftig ist darüber hinaus geplant, dass bestimmte im MIO enthaltene Informationen über eine sogenannte " Forschungsdatenspende " in anonymisierter bzw. pseudonymisierter Form der wissenschaftlichen Forschung zur Verfügung gestellt werden können. 

Bei der aktuellen Version des MIO handelt es sich um eine Erstversion, für die regelmäßige Fortschreibungen geplant sind, bei denen u.a. auch eine Erweiterung des Anwendungsspektrums vorgesehen ist. 

Anwendergruppen

Primär behandelnde ÄrztInnen (PBA) im Rahmen des Telemedizinischen Monitorings 

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  • Einsicht in die erhobenen Informationen und in die ärztliche Beurteilung des Behandlungsverlaufs
  • Weitergabe der medizinischen Informationen an weitere behandelnde Personen / Einrichtungen
  • Perspektivisch Weitergabe der medizinischen Informationen an die medizinische Forschung über die Forschungsdatenspende

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  • Einsicht in die versorgungsrelevanten Informationen zum Telemedizinischen Monitoring
  • Weiterverarbeitung der enthaltenen Informationen für die eigene Dokumentation bzw. für die Erstellung anderer MIOs 

Querverweise

1 vgl. Anlage zur Zusammenfassenden Dokumentation zum GBA-Beschluss: https://www.g-ba.de/downloads/40-268-7198/2020-12-17_MVV-RL_Telemonitoring-Herzinsuffizienz_ZD-Anlage.pdf  


Stand: Januar Februar 2022