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Anwendung
- Hinweis auf "Lebensdauer" des MIO → Wird es immer weiter fortgeschrieben oder ist es nur in einem bestimmten Zeitabschnitt relevant?
- Kann das MIO mehrfach vorkommen? (Also ist es ein "Pass" wie Impfpass oder ein mehrfach mögliche Information wie Laborbefunde? )
- Wird das MIO oder Informationen daraus ggf. auch im Ausland verwendet/benötigt? (Beispiel Impfpass: Gelbfieberimpfung vor Einreise in bestimmten Ländern?) Falls ja: Abgrenzung, dass dies nicht über die ePA-Zugriffe erfolgen kann und hier andere Lösungen gefunden werden müssen.
Gemäß §343 SGB V haben versicherte Personen ab dem 01. Januar 2023 die Möglichkeit, "(...) Daten aus ihren digitalen Gesundheitsanwendungen nach § 33a mit ihrer Einwilligung vom Hersteller einer solchen Anwendung über den Anbieter der elektronischen Patientenakte in ihre elektronische Patientenakte zu übermitteln."
Ab dem 01. Januar 2023 können versorgungsrelevante Daten aus einer digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) auf Wunsch der versicherten Person in die elektronische Patientenakte (ePA) eingestellt werden. Das MIO DiGA -Baukasten bietet mit seiner technischen Toolkit bietet als technische Spezifikation die Möglichkeit diese , die Daten in einem interoperablen Format bereitzustellen und durch LeistungserbringerInnen, sofern die versicherte Person eine entsprechende Berechtigung vergeben hat, im Primärsystem lesbar und bearbeitbar zu macheneiner DiGA interoperabel in der ePA bereitzustellen sowie die relevanten Informationen für LeistungserbringerInnen im Primärsystem lesbar und verständlich zu machen, sofern für letzteren Fall ein Lesezugriff durch die versicherte Person erteilt wurde. Die Daten können als Sekundärdokumentation im Rahmen einer Behandlung genutzt werden oder genauso gut in die Primärdokumentation der behandelnden Person übernommen werden.
Die DiGA-HerstellerInnen sind verpflichtet, auf Wunsch der versicherten Person und mit ausdrücklicher Berechtigung der versicherten Person, strukturierte Daten aus der patientengeführten DiGA in die ePA zu übermitteln. Es gibt keine zeitlichen Vorgaben, wie oft und wann Übermittlungen in die ePA stattfinden. Es besteht die Möglichkeit, dass Ebenso ist es möglich, die aus einer DiGA übermittelten Daten ständig zu aktualisieren. Darüber hinaus können einer versicherten Person mehrere DiGA verschrieben wurden. Somit könnten für eine versicherte Person und somit versorgungsrelevante Daten aus mehreren DiGA in die ePA übertragen werden.
Konkret sind folgende Anwendungsfälle vorgesehen:
- Die versicherte Person möchten möchte die ein in einer DiGA erhobenen und gesammelten Daten in die ePA einstellen, um diese im Behandlungskontext mit seinen LeistungserbringerInnen zu nutzen. Um eine Verwendung der Daten durch LeistungserbringerInnen zu ermöglichen, erteilt die versicherte Person eine individuelle Freigabe über das ePA-Frontend.
- Die versicherte Person möchte die in einer DiGA erhobenen und gesammelten Daten in die ePA einstellen, um in der ePA-App vor der individuellen Freigabe gem. Punkt 1 nachvollziehen zu können, welche Informationen LeistungserbringerInnen einsehen könnenkönnten.
Anwendergruppen
- Versicherte Personen mittels DiGA (Erstellen/Aktualisieren)
- Behandelnde ärztliche Personen, z.B. ÄrztInnen, FachärztInnen (Lesen)
- ZahnärztInnen (Lesen)
- ApothekerInnen und pharmazeutisches Personal sowie psychologische PsychotherapeutInnen (Lesen)
- Pflegeinstitutionen (Lesen)
- Geburtshelfende Personen (Lesen)
- PhsyiotherapeutInnen PhysiotherapeutInnen (Lesen)
- MitarbeiterInnen des öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie Institutionen der Arbeitsmedizin (Lesen)
Stand: September Oktober 2021