Seitenhistorie
...
Nach der Kommentierungsphase eines medizinischen Informationsobjektes (MIO) schließt sich die gemäß §355 Abs. 1 SGB V definierte Benehmensherstellungsphase an. Darin wird die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit den in § 3 Absatz 1 Satz 1 der Verfahrensordnung "Benehmensherstellung Medizinische Informationsobjekte" (pdf) genannten Institutionen das Benehmen herstellen. Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Verfahrensordnung werden für das MIO DiGA Toolkit in der Version 1.0.0 folgende weitere maßgebliche, fachlich betroffene Fachgesellschaften und Verbände bestimmt, mit denen die KBV das Benehmen herstellt:
...