Versionen im Vergleich

Schlüssel

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  • Patient:innen (und deren Vertreter:innen)
  • Mit- und weiterbehandelnde ambulant tätige Ärzt:innen
  • Behandelnde Ärzt:innen in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken und sonstigen stationären Gesundheitseinrichtungen
  • Weitere Gesundheitsfachberufe (Geburtshilfe, Physiotherapie, Psychotherapie, ambulante und häusliche Pflege, ...)


Beispielhafte Anwendungsszenarien

Ambulante Versorgung

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Vertragsärztliche Versorgung

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Die Anwendung des MIO Bildbefund im Rahmen eines privatärztlich in Anspruch genommenen bildgebenden Verfahrens unterscheidet sich nur insofern von der Anwendung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung, als dass zur Inanspruchnahme der radiologischen Leistung keine Überweisung notwendig ist. Der Erstellungsprozess und die Bereitstellung gegenüber Zugriffsberechtigten erfolgt analogkann analog erfolgen, sofern die jeweilige private Krankenversicherung ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte in der in der GKV genutzten Ausprägung anbietet. Dazu sind diese aktuell nicht verpflichtet.


Stationäre Versorgung

Image ModifiedDer/die

Für ein bildgebendes Verfahren im Rahmen einer stationären Versorgung kann es verschiedene Anlässe geben. Beispielhaft seien hier aufgeführt:

  • notfallmäßige Einlieferung durch den Rettungsdienst
  • Einweisung zur Abklärung
  • Einweisung mit elektiver Maßnahme
  • Eigenvorstellung des/der Patient:in in der Notfallambulanz

wird notfallmäßig in eine stationäre Einrichtung eingeliefert oder befindet sich bereits dort aufgrund einer elektiven Maßnahme. Die behandelnde Person fordert innerhalb der stationären Einrichtung oder in einer räumlich angeschlossenen vertragsärztlichen Radiologiepraxis ein bildgebendes Verfahren an. Ggf. werden auch Vorbefunde zum Abgleich benötigt. Die bei der aktuellen Untersuchung erzeugten Bilddaten werden je nach Organisation durch eine:n in der stationären Einrichtung tätige:n Ärzt:in, eine:n in der räumlich angeschlossenen vertragsärztlichen Radiologiepraxis tätige:n Ärzt:in oder eine:n teleradiologisch tätige:n Ärzt:in befundet. Diese Befundung mündet in der Erstellung der Erstellung eines MIO Bildbefund durch das im Primärsystem. Perspektivisch wird zur Entlassung das MIO Krankenhaus-Entlassbericht (KHE) erstellt und in diesem unter anderem auf das erstellte MIO Bildbefund referenziert. Das MIO Bildbefund kann auf Wunsch auch direkt an weiterbehandelnde Ärzt:innen elektronisch übermittelt werden, z. B. als Anhang einer KIM-Nachricht.


Mammographie-Screening

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Eine Person, welche die Voraussetzung für ein Mammografie-Screening erfüllt, enthält erhält von ihrer regional zuständigen zentralen Stelle eine Einladung zum Mammographie-Screening. Nimmt sie diese Vorsorgeuntersuchung wahr, stellt sie sich zum vorgegebenen Termin in der zuständigen Einrichtung vor. Nach der Untersuchung werden die Aufnahmen durch zwei von dem:der programmverantwortlichen Ärzt:in bestimmten Radiolog:innen unabhängig voneinander befundet. Der/die programmverantwortliche Ärzt:in prüft die von den befundenden Ärzt:innen erhaltenen Einschätzungen, nimmt in erforderlichen Fällen eine eigene Beurteilung vor und teilt der untersuchten Person das Ergebnis des Scrennings mit. Ein Vermerk über das stattgefundene Screening soll - technisch unterstützt durch das Primärystem des/der programmverantwortlichen Ärzt:in - ebenfalls als MIO Bildbefund in der ePA gespeichert werden. 

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Funktionen/Operationen zum MIO Bildbefund

Info
titleWichtiger Hinweis:

Die nachstehend beschriebenen Funktionen sind weder abgestimmt noch wurden sie abschließend auf ihre Umsetzbarkeit hin geprüft. Sie stellen somit lediglich sinnvolle (Nach)Nutzungsoptionen des MIO Bildbefund aus Sicht der mio42 GmbH dar.

Erstellen des MIO Bildbefund

  • Die befundende Person erstellt nach Fertigstellung des Befundberichts - technisch unterstützt durch ihr Primärsystem (= schreibendes System, in der Regel ein Radiologieinformationssystem (RIS) - das MIO Bildbefund und speichert es in der ePA.

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Anzeigen des MIO Bildbefund

  • Versicherte und von diesen zum Zugriff berechtigte zugriffsberechtigte Personen können das MIO Bildbefund in der ePA aufrufen, herunterladen und in ihrer Anwendungsumgebung (Frontend der Versicherten, Primärsysteme der Leistungserbringenden (= lesendes System) ) anzeigen lassen. Soweit entsprechende Komfortfunktionen umgesetzt wurden, können Leistungserbringende Informationen aus dem MIO Bildbefund in ihr Primärsystem zur Dokumentation strukturiert übernehmen.

Drucken des MIO Bildbefund

  • Mithilfe eines standardisierten Style Sheets für das MIO Bildbefund können Versicherte und von Ihnen zugriffsberechtigte Leistungserbringende eine Druckansicht können in ihrem Frontend bzw. Primärsystem eine Druckansicht erstellen lassen und sich den MIO Bildbefund ausdrucken bzw. als PDF-Dokument abspeichern.

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  • Versicherte Personen und zugriffsberechtigte Leistungserbringende können die Dokumenten-UID des MIO Bildbefund (Link auf das MIO in der ePA) auf geeignetem Weg elektronisch teilen. Dies kann zum Beispiel dazu genutzt werden, um in einem ePA-Dokument auf diesen ePA-Eintrag zu verweisen oder um bspw. mittels einer TIM-Nachricht den Empfangenden gezielt auf dieses Dokument aufmerksam zu machen.

Überblick

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Zu  Zu den Anwendergruppen "Ärzt:innen ambulant" und "Ärzt:innen stationär" zählen alle Ärzt:innen, die in einem ambulanten bzw. stationären Setting tätig sind. Inbegriffen sind jeweils Hausärzt:innen, Zahnärzt:innen, Fachärzt:innen sowie Kinder- und Jugendärzt:innen.


Stand: Oktober 2024März 2025