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Hierfür hat die KBV das "MIO-Portal" aufgebaut und bietet damit die Möglichkeit, dass jeder Interessierte seine Kommentierungen zu einem MIO einbringen kann.

Info
titleSNOMED CT®
Aktuell arbeiten wir zusammen mit BMG, BMBF und Medizininformatik-Initiative intensiv an der Möglichkeit SNOMED CT® Codes als übergreifende Basisontologie in die MIO-Systematik einzubringen. Aufgrund noch offener lizenztechnischer Fragen, können wir zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch keine konkreten SNOMED CT® Codes zur Kommentierung zur Verfügung stellen. Wir hoffen aber, dass wir diese im Laufe des Kommentierungsverfahrens einbringen können.   

Wir möchten betonen, dass wir es sehr begrüßen, dass Sie sich für die Entwicklung der MIOs und den damit verbundenen Kommentierungsprozess interessieren. Wir wissen es sehr zu schätzen, dass Sie bereit sind Ihr Wissen und Ihre Erfahrung in diesem Prozess mit uns zu teilen und freuen uns darauf mit Ihnen zusammenarbeiten zu dürfen. 

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titleWas ist die Abgrenzung zur ePA und zum genutzten IT-System?

Ein medizinisches Informationsobjekt (MIO) definiert ausschließlich die Datenstruktur eines medizinisches Informationsobjektes. Bei , nicht aber die Darstellung im IT-System. Bei einer MIO-Spezifikation gibt es keine Vorgaben, wie der Prozess des Eintragens von Informationen im Versorgungskontext erfolgt. Dazu ist auch keine einheitliche Vorgabe möglich oder sinnvoll. 

Ein MIO wird - basierend auf den gleichen in der ePA gespeicherten Informationen - völlig anders dargestellt werden abhängig vom Versorgungskontext und dem jeweils eingesetzten IT-System (zum Beispiel PVS in einer Praxis oder KIS in einem Krankenhaus).

Das bedeutet für das zahnärztliche Bonusheft, dass beispielsweise anhand der eingetragenen Untersuchungen Erinnerungen an bevorstehende Vorsorgetermine in der Ansicht des Versicherten (z.B. in einer ePA-App) angezeigt werden könnten. Die Gestaltung dieser Ansicht ist nicht Teil der Erstellung von MIOs.

Für die Zahnarztpraxen ist es relevant, welche Felder in welcher Form und wie oft befüllt werden können bzw. müssen, und welche Informationen direkt aus bestehenden Daten des Systems (z.B. die Informationen über den Versicherten) übernommen werden können. Die Darstellung der über das MIO definierten Elemente in den jeweiligen PVS ist nicht Teil der Spezifikation von Medizinischen Informationsobjekten.

Die ePA und die Zugriffsrechte auf die MIO sind ebenfalls kein Bestandteil der MIO-Spezifikation, sondern werden von der gematik definiert. Die gematik legt auch die Schnittstelle für die IT-Systeme fest, also beispielsweise wie ein Praxisverwaltungssystem die Informationen eines MIOs aus der ePA "abfragen" kann. 

Mio iconlink
Linkhttps://www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte/
LinkTitlehttps://www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte/
 

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