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Ein medizinisches Informationsobjekt (MIO) definiert ausschließlich die Datenstruktur eines medizinisches Informationsobjektes. Bei , nicht aber die Darstellung im IT-System. Bei einer MIO-Spezifikation gibt es keine Vorgaben, wie der Prozess des Eintragens von Informationen im Versorgungskontext erfolgt. Dazu ist auch keine einheitliche Vorgabe möglich oder sinnvoll. Ein MIO wird - basierend auf den gleichen in der ePA gespeicherten Informationen - völlig anders dargestellt werden abhängig vom Versorgungskontext und dem jeweils eingesetzten IT-System (zum Beispiel PVS in einer Praxis oder KIS in einem Krankenhaus). Das bedeutet für das zahnärztliche Bonusheft, dass beispielsweise anhand der eingetragenen Untersuchungen Erinnerungen an bevorstehende Vorsorgetermine in der Ansicht des Versicherten (z.B. in einer ePA-App) angezeigt werden könnten. Die Gestaltung dieser Ansicht ist nicht Teil der Erstellung von MIOs. Für die Zahnarztpraxen ist es relevant, welche Felder in welcher Form und wie oft befüllt werden können bzw. müssen, und welche Informationen direkt aus bestehenden Daten des Systems (z.B. die Informationen über den Versicherten) übernommen werden können. Die Darstellung der über das MIO definierten Elemente in den jeweiligen PVS ist nicht Teil der Spezifikation von Medizinischen Informationsobjekten. Die ePA und die Zugriffsrechte auf die MIO sind ebenfalls kein Bestandteil der MIO-Spezifikation, sondern werden von der gematik definiert. Die gematik legt auch die Schnittstelle für die IT-Systeme fest, also beispielsweise wie ein Praxisverwaltungssystem die Informationen eines MIOs aus der ePA "abfragen" kann.
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