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Die Anwendung des MIO Bildbefund im Rahmen eines privatärztlich in Anspruch genommenen bildgebenden Verfahrens unterscheidet sich nur insofern von der Anwendung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung, als dass zur Inanspruchnahme der radiologischen Leistung keine Überweisung notwendig ist. Der Erstellungsprozess und die Bereitstellung gegenüber Zugriffsberechtigten kann analog erfolgen, sofern die jeweilige private Krankenversicherung ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte in der in der GKV genutzten Ausprägung anbietet. Dazu sind diese aktuell nicht verpflichtet.
Stationäre Versorgung
Der/die
Für ein bildgebendes Verfahren im Rahmen einer stationären Versorgung kann es verschiedene Anlässe geben. Beispielhaft seien hier aufgeführt:
- notfallmäßige Einlieferung durch den Rettungsdienst
- Einweisung zur Abklärung
- Einweisung mit elektiver Maßnahme
- Eigenvorstellung des/der Patient:in in der Notfallambulanz
wird notfallmäßig in eine stationäre Einrichtung eingeliefert oder befindet sich bereits dort aufgrund einer elektiven Maßnahme. Die behandelnde Person fordert innerhalb der stationären Einrichtung oder in einer räumlich angeschlossenen vertragsärztlichen Radiologiepraxis ein bildgebendes Verfahren an. Ggf. werden auch Vorbefunde zum Abgleich benötigt. Die bei der aktuellen Untersuchung erzeugten Bilddaten werden je nach Organisation durch eine:n in der stationären Einrichtung tätige:n Ärzt:in, eine:n in der räumlich angeschlossenen vertragsärztlichen Radiologiepraxis tätige:n Ärzt:in oder eine:n teleradiologisch tätige:n Ärzt:in befundet. Diese Befundung mündet in der Erstellung der Erstellung eines MIO Bildbefund im Primärsystem. Perspektivisch wird zur Entlassung das MIO Krankenhaus-Entlassbericht (KHE) erstellt und in diesem unter anderem auf das erstellte MIO Bildbefund referenziert. Das MIO Bildbefund kann auf Wunsch auch direkt an weiterbehandelnde Ärzt:innen elektronisch übermittelt werden, z. B. als Anhang einer KIM-Nachricht.
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Funktionen/Operationen zum MIO Bildbefund
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Die nachstehend beschriebenen Funktionen sind weder abgestimmt noch wurden sie abschließend auf ihre Umsetzbarkeit hin geprüft. Sie stellen somit lediglich sinnvolle (Nach)Nutzungsoptionen des MIO Bildbefund aus Sicht der mio42 GmbH dar. |
Erstellen des MIO Bildbefund
- Die befundende Person erstellt nach Fertigstellung des Befundberichts - technisch unterstützt durch ihr Primärsystem (= schreibendes System, in der Regel ein Radiologieinformationssystem (RIS) - das MIO Bildbefund und speichert es in der ePA.
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Anzeigen des MIO Bildbefund
- Versicherte und von diesen zum Zugriff berechtigte zugriffsberechtigte Personen können das MIO Bildbefund in der ePA aufrufen, herunterladen und in ihrer Anwendungsumgebung (Frontend der Versicherten, Primärsysteme der Leistungserbringenden (= lesendes System)) anzeigen lassen. Soweit entsprechende Komfortfunktionen umgesetzt wurden, können Leistungserbringende Informationen aus dem MIO Bildbefund in ihr Primärsystem zur Dokumentation strukturiert übernehmen.
Drucken des MIO Bildbefund
- Mithilfe eines standardisierten Style Sheets für das MIO Bildbefund können Versicherte und von Ihnen zugriffsberechtigte Leistungserbringende eine Druckansicht können in ihrem Frontend bzw. Primärsystem eine Druckansicht erstellen lassen und sich den MIO Bildbefund ausdrucken bzw. als PDF-Dokument abspeichern.
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- Versicherte Personen und zugriffsberechtigte Leistungserbringende können die Dokumenten-UID des MIO Bildbefund (Link auf das MIO in der ePA) auf geeignetem Weg elektronisch teilen. Dies kann zum Beispiel dazu genutzt werden, um in einem ePA-Dokument auf diesen ePA-Eintrag zu verweisen oder um bspw. mittels einer TIM-Nachricht den Empfangenden gezielt auf dieses Dokument aufmerksam zu machen.
Überblick
Zu Zu den Anwendergruppen "Ärzt:innen ambulant" und "Ärzt:innen stationär" zählen alle Ärzt:innen, die in einem ambulanten bzw. stationären Setting tätig sind. Inbegriffen sind jeweils Hausärzt:innen, Zahnärzt:innen, Fachärzt:innen sowie Kinder- und Jugendärzt:innen.
Stand: November 2024März 2025

