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Der Gesetzgeber hat im § 73 Abs. 9 SGB V festgelegt, dass die Bundesmantelvertragspartner Anforderungen für die Verordnung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (kurz DiGAs) festlegen.
Aus diesem Grund Im Zuge der Definition dieser Vorgaben möchten wir Ihnen den zukünftigen "Anforderungskatalog nach § 73 abs. 9 SGB V für Verordnung von DiGAs" zur Kommentierung zur Verfügung stellen.
Eine Kommentierung ist bis zum 27. Januar 2023 möglich.
Die Festlegung der Umsetzungsfristen sowie die Festlegungen zur Zertifizierung erfolgen erst nach Abschluss der Kommentierungsfrist.
Anforderungskatalog
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FAQ-Dokument zum Anforderungskatalog
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