Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

Anwendung

Schwangerschaftsrelevante Untersuchungen können entweder stationär, in einer ambulanten Einrichtung (niedergelassene Praxis oder Geburtshaus) oder im häuslichen Umfeld erfolgen. Die Untersuchungsergebnisse Mutterpass-Untersuchungen werden in der Regel direkt nach der Durchführung dokumentiert. Dies erfolgt in der Regel direkt durch das behandelnde Fachpersonal in der durchführenden Einrichtung bzw. Praxis oder auch durch die geburtshelfende Person (z.B. auch zu Hause). Sollte  Sollte der Mutterpass bei der Durchführung der Untersuchung nicht vorliegen, erfolgt ein Nachtrag der Dokumentation bei Vorlage des Mutterpasses (in der durchführenden entsprechenden Einrichtung oder Praxisbeim Hausbesuch)

Schwangerschaftsrelevante Untersuchungen werden in der Regel ambulant und stationär von gynäkologisch spezialisiertem Fachpersonal und/oder von Geburtshelfenden durchgeführt und dokumentiert. Spezielle Untersuchungen (z.B. Feindiagnostik) werden auch von ärztlich tätigen Personen im Bereich der Radiologie durchgeführt und ggf. direkt im Mutterpass dokumentiert. In Abhängigkeit von möglichen Vorerkrankungen der Schwangeren und/oder im Verlauf der Schwangerschaft entwickelten Symptomen oder Erkrankungen kann zusätzlich fachärztliches Personal aus weiteren Fachbereichen einbezogen werden und entsprechende Einträge im Mutterpass tätigen. 

Schwangere können alle relevanten Untersuchungsergebnisse während der Schwangerschaft und nach der Geburt im Mutterpass einsehen.  

Mit Für Schwangere sind mit einem digital geführten Mutterpass sind alle schwangerschaftsrelevanten Informationen stets verfügbar und einsehbar. Es Gleichzeitig besteht gleichzeitig nicht länger die Gefahr, dass der Mutterpass vergessen wird und bei wichtigen Untersuchungsterminen vergessen wird und die Schwangere erneut die Praxis oder Einrichtung aufsuchen muss, sodass die Einträge nachgeholt werden könnennicht vorliegt, sodass ein Nachtragen von Daten obsolet wird. 

Anwendergruppen

Üblicherweise erfolgen Einträge durch die fachärztlich verantwortliche Person (in der niedergelassenen Praxis oder einer stationären Einrichtung) oder auch durch die geburtshelfende Person (in einer niedergelassenen Praxis, in einem Geburtshaus oder im häuslichen Umfeld). In Abhängigkeit von den durchzuführenden Untersuchungen, von möglichen Vorerkrankungen der Schwangeren oder auch von dem Verlauf der Schwangerschaft gehört die fachärztlich verantwortliche Person einer entsprechenden Facharztgruppe an (z.B. Gynäkologie, Radiologie, Diabetologie, Orthopädie). Sollte der Mutterpass bei der Durchführung der Untersuchung nicht vorliegen, erfolgt ein Nachtrag der Dokumentation bei Vorlage des Mutterpasses (in der entsprechenden Einrichtung oder beim Hausbesuch)