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Das öffentliche Kommentierungsverfahren der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu Entwürfen von medizinischen Informationsobjekten (MIO) dient der inhaltlichen, semantischen und syntaktischen Weiterentwicklung der zu definierenden MIOs. Ziel ist es, verfügbare Expertisen und Kompetenzen möglichst breit und transparent in den Entstehungsprozess des jeweiligen MIO einzubinden und damit einen möglichst reifen Arbeitsstand der semantischen und syntaktischen Definitionsentwürfe von Inhalten der elektronischen Patientenakte (ePA) bereits vor dem Verfahren zur Benehmensherstellung und damit einer abschließenden Definition zu erreichen.
Hierfür hat die KBV das die "MIO-PortalPlattform" aufgebaut und bietet damit allen Interessierten die Möglichkeit, dass alle Interessierten ihre Kommentierungen zu einem MIO einbringen könneneinzubringen.
Wir möchten betonen, dass wir es sehr begrüßen, dass Sie sich für die Entwicklung der MIOs und den damit verbundenen Kommentierungsprozess interessieren. Wir wissen es sehr zu schätzen, dass Sie bereit sind, Ihr Wissen und Ihre Erfahrung in diesem Prozess mit uns zu teilen und freuen uns darauf, mit Ihnen zusammenarbeiten zu dürfen.
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Im Rahmen der semantischen und syntaktischen Definition eines MIO werden die fachlichen Inhalte, die semantischen Annotationen und die syntaktische Präsentation dieser Elemente beschrieben. Grundsätzlich und ausdrücklich wird die KBV folgende Bereiche im Rahmen der MIO-Definition nicht beschreiben und nicht definieren:
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Ein medizinisches Informationsobjekt (MIO) definiert ausschließlich die Datenstruktur, nicht aber die Darstellung im IT-System. Bei einer MIO-Spezifikation gibt es keine Vorgaben, wie der Prozess des Eintragens von Informationen im Versorgungskontext erfolgt. Dazu ist auch keine einheitliche Vorgabe möglich oder sinnvoll. Ein MIO wird - basierend auf den gleichen in der ePKA gespeicherten Informationen - völlig anders dargestellt werden abhängig vom Versorgungskontext und dem jeweils eingesetzten IT-System (zum Beispiel PVS in einer Praxis oder KIS in einem Krankenhaus). Die ePKA und die Zugriffsrechte auf die MIOs sind ebenfalls kein Bestandteil der MIO-Spezifikation, sondern werden von der gematik definiert. Die gematik legt auch die Schnittstelle für die IT-Systeme fest, z.B. wie ein Praxisverwaltungssystem die Informationen eines MIO aus der ePKA "abfragen" kann. |
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Je zu kommentierendem MIO gliedert sich die Kommentierungsplattform wie folgt:
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