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Operationalisierungshinweise sind Empfehlungen, die sich an die SoftwareherstellerInnen Softwarehersteller:innen richten. Diese müssen sinnvoll, zweckmäßig und im gesetzlichen Rahmen angesiedelt sein. Es gibt bezüglich unserer MIOs drei Arten von Operationalisierungshinweisen. Diese stellen wir Ihnen hier beispielhaft vor. Bitte beachten Sie, dass sich die Inhalte der Operationalisierungshinweise in den jeweiligen MIOs unterscheidetunterscheiden. Übergreifende OperationalisierungshinweiseElementspezifische OperationalisierungshinweiseDiese Operationalisierungshinweise gelten für jeweils ein spezielles Element des InformationsmodellsDieses sind Hinweise, die für alle festgelegten MIOs gelten. Spezifische OperationalisierungshinweiseDieses sind Hinweise, die Diese Operationalisierungshinweise gelten übergreifend für ein gesamtes MIO. Übergreifende OperationalisierungshinweiseDiese Operationalisierungshinweise gelten für alle festgelegten MIOs gleichermaßen. Elementspezifische OperationalisierungshinweiseMIO-EINTRÄGE MIT SIGNATURERFORDERNIS (optional)An dieser Stelle werden alle zu signierenden Informationen aufgeführt, die in der Papiervorlage des MIO Namen einfügen vorkommen. Die mio42 macht keine Vorgaben zur Signatur, diese sind durch andere Regularien vorgegebenDieses sind Hinweise, die für jeweils ein spezielles Element des Informationsmodells. |