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Nach der Kommentierungsphase eines MIO-Dokumentes schließt sich die gemäß 291b Absatz 1 Satz 7 definierte Benehmensherstellungsphase an. Darin wird die KBV mit den in § 3 Absatz 1 Satz 1 der Verfahrensordnung "Benehmensherstellung Medizinische Informationsobjekte".  genannten Institutionen das Benehmen herstellen. Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Verfahrensordnung werden für das MIO Impfpass folgende weitere maßgebliche, fachlich betroffene Fachgesellschaften und Verbände sowie weitere relevante Organisationen bestimmt, mit denen die KBV das Benehmen herstellt:

  • Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ) 
  • Bundesverband Hausärztlicher Internisten e.V. (BHI)
  • Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF)
  • Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e.V. (DEGAM)
  • Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM)
  • Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)
  • Robert Koch-Institut (RKI)

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Kommentierungen

Issuereporter
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