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Das MIO KH-Entlassbrief kann den Patienten:innen und weiterbehandelnden Personen über zwei Wege zur Verfügung gestellt werden. Verfügt der/die Patient:in über eine ePA und berechtigt das Krankenhaus für den Zugriff auf diese, kann das MIO dem/der Patient:in in seine/ihre ePA eingestellt werden. Beim Zugriff sind die allgemein geltenden Beschränkungen im Kontext der Krankenhausbehandlung zu berücksichtigen. Der/die Patient:in kann nun weiterbehandelnden Personen und Einrichtungen den Zugriff auf das MIO in der ePA gewähren oder sich das MIO über das Frontend der Versicherten (FdV) selbst anzeigen lassen. Zusätzlich ist es möglich, das MIO KH-Entlassbrief per KIM direkt zwischen Krankenhaus und einer weiterbehandelnden Person oder Einrichtung (z.B. Hausärzte:innen, Fachärzte:innen, Reha-Einrichtungen) auszutauschen. Voraussetzung dafür ist das Einverständnis des/der Patient:in und die Anbindung der jeweiligen Personen und Einrichtungen an die TI.
Der Entlassbrief kann in einer vorläufigen oder endgültigen Version vorliegen. Eine nachträgliche Änderung oder Fortschreibung eines MIO KH-Entlassbriefs in einer ePA ist nicht regelhaft vorgesehen, wobei nachträgliche Korrekturen bzw. Ergänzung um Dokumente möglich sind. Ältere Versionen des MIO werden hierbei im Hinblick auf Haftungsfragen in der ePA nicht überschrieben. Wird ein endgültiger Entlassbrief in die ePA eingestellt, so überschreibt dieser nicht den vorläufigen Entlassbrief, da es sich um unterschiedliche Varianten mit jeweils eigener Relevanz handelt. Eine entsprechende Kennzeichnung, ob es sich bei dem MIO um einen vorläufigen oder endgültigen Entlassbrief handelt, wird bei der Erstellung des MIO vorgenommenEine tiefergehende Prozessbeschreibung ist dem Prozessleitfaden zu entnehmen.
ANWENDERGRUPPEN
Für die Nutzung des MIO KH-Entlassbriefs wurden die folgenden Anwendergruppen* identifiziert:
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