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1 Medizininformatik-Initiative (2024, 16. August): "Ankündigung zur Kommentierung des Kerndatensatzmoduls "Diagnostik | Befunde bildgebender Verfahren" der Medizininformatik-Initiative", URL: RadLex Codesystem"RadLex ist eine kontrollierte Terminologie für die Radiologie, die unter der Federführung der Radiological Society of North America (RSNA) entwickelt wird. Ziel des RadLex ist es, Begriffe zur Verfügung zu stellen, die in Befundberichten verwendet werden können. Ein großer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Bereich Anatomie und technischer Durchführung. Erkrankungen werden in RadLex nur dann kodiert, wenn sie in anderen Katalogen, wie z.B. dem ICD-10, nicht aufgeführt sind." ( Darüber hinaus existiert ein umfangreicher Katalog an Codes für bildgebende und bildgestützte Verfahren. Diese sind im Projekt "The LOINC/RSNA Radiology Playbook" zusammengefasst. Mittlerweile wurden die Inhalte und Codes des Projektes umfassend in die Ontologie von LOINC® integriert (→
Publikationen/Dissertationen/etc.Den radiologischen Befundbericht strukturierter zu gestalten und dabei fachliche Standards zu etablieren, ist in Deutschland seit vielen Jahren regelmäßig auch Gegenstand schriftlicher Arbeiten (Publikationen, Dissertationen etc.). Beispielhaft werden hier aufgeführt:
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Es existieren bereits mehrere Arbeiten im In- und Ausland, die das Bestreben, die Ergebnisse bildgebender Untersuchungen/Behandlungen strukturierter zu dokumentieren, sehr gut unterstützen. Diese haben jedoch in Deutschland noch keine flächendeckende Verbreitung in den Primärsystemen der Anwender:innen gefunden. Insbesondere die DIN 25300-1 eignet sich als Arbeitsgrundlage für die Mindestanforderung der im MIO Bildbefund abzubildenden Mindestinhalte und seiner strukturellen Gliederung. Die international bereits genutzten Codesysteme LOINC® und SNOMED CT SNOMED CT® enthalten sehr gut geeignete Valuesets für eine Strukturierung einzelner Inhaltsangaben des MIO Bildbefund und sollten insbesondere vor dem Hintergrund der künftig über den EHDS angestrebten Harmonisierung nunmehr Einzug in eine digital gestützte Gesundheitsversorgung und Forschung in Deutschland erhalten. Da diese untereinander inhaltlich weitgehend übereinstimmen, müssten für eine Umsetzung der EHDS-Vorgaben vermutlich lediglich einzelne gesetzliche Vorgaben für Deutschland angepasst werden. Seitens der mio42 GmbH existiert zudem das Bestreben, das MIO Bildbefund bei den deckungsgleichen Inhaltsangaben mit anderen exisitierenden HL7®/FHIR®-Spezifikationen zu harmonisieren (z. B. MII Kerndatensatz-Erweiterungsmodul), um eine größtmögliche Interoperabilität herzustellen.
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