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Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Verfahrensordnung werden für die Allergiedokumentation zusätzlich die folgenden Organisationen ins Benehmen gesetzt:

  • Ärzteverband Deutscher Allergologen (AeDA)
  • Deutsche Gesellschaft für Allergologie und klinische Immunologie (DGAKI)
  • Gesellschaft für Pädiatrische Allergologie und Umweltmedizin (GPA)

Die Spezifikation der ValueSets für die Allergiedokumentation wird mit dem Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen ins Einvernehmen gesetzt.