Das MIO Patientenkurzübersicht (PKÜ) bietet einer behandelnden Person eine Zusammenfassung über den aktuellen Gesundheitszustand und die Vorerkrankungen einer Person, die ihr bislang unbekannt ist. Im Fall einer unplanmäßigen oder auch planmäßigen Behandlungsnotwendigkeit stehen der behandelnden Person die relevanten medizinischen Informationen einer Person in der PKÜ zur Verfügung. Es gibt auf nationaler und internationaler Ebene erwähnenswerte Ansätze zur Entwicklung von verwandten Datensätzen. In Deutschland ist hierbei der sogenannte Notfalldatensatz (NFD) der gematik hervorzuheben, der als Anwendung der Telematikinfrastruktur eine direkte Speicherung dieser Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ermöglicht. Auf internationaler Ebene hat sich ein Standard manifestiert, der in der Europäischen Norm CEN EN 17269 definiert wurde und den Namen International Patient Summary (IPS) trägt. Dieser wurde vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) entwickelt und wird unter anderem von den internationalen Organisationen HL7 und IHE unterstützt und als Basis zur Entwicklung eigener Projekte verwendet. Die CEN EN 17269 wurde vom Deutschen Institut für Normung als DIN-Norm übernommen (DIN EN 17269), die in deutscher und englischer Sprache verfügbar ist. Die Überführung in eine ISO-Norm (ISO/DIS 27269) ist in Arbeit und wird voraussichtlich im Jahr 2021 abgeschlossen sein. Ergänzend zur DIN EN 17269 wurde mit der DIN CEN/TS 17288 ein Implementierungsleitfaden für die International Patient Summary im Status einer Vornorm veröffentlicht. In den nationalen und internationalen Ansätzen zur Entwicklung von Notfalldatensätzen bzw. Patientenkurzakten liegt der Fokus der medizinischen Informationen auf der Relevanz bei einer unplanmäßigen bzw. ungeplanten Behandlung. Bei der Entwicklung der CEN EN 17269 wurden auch explizit geplante Behandlungen als Anwendungsszenarien mitberücksichtigt. Die Definition des MIOs PKÜ erfolgt auf Basis der DIN EN 17269 und verfolgt analog zur Intention der CEN EN 17269 als Anwendungsszenarien sowohl die ungeplante als auch die geplante medizinische Versorgung einer Person, die der behandelnden Person unbekannt ist. Konzeptionell werden bei der Entwicklung des MIO die Informationsinhalte aus den Konzepten Notfalldatensatz sowie elektronischer Medikationsplan (eMP) der gematik berücksichtigt. Das MIO PKÜ ist eine medizinische Datenstruktur, welche die KBV semantisch und syntaktisch definiert. Durch die Etablierung dieser Datenstruktur wird die schnelle Verfügbarkeit von relevanten medizinischen Patienteninformationen sowohl bei geplanten als auch bei ungeplanten Behandlungen ermöglicht. Das führt einerseits zu einer Verbesserung der Versorgungsqualität und andererseits zur Vermeidung von Behandlungsfehlern, die beispielsweise durch Nichtberücksichtigung von relevanten Vorerkrankungen oder durch Unkenntnis von bestehenden Allergien verursacht werden können. Bei geplanten medizinischen Behandlungen kann die Übermittlung wichtiger medizinischer Informationen beispielsweise vom Hausarzt an die behandelnde Klinik den Behandlungsprozess bei elektiven Krankenhauseinweisungen optimieren. Ebenso können Behandelnde im ambulanten Sektor bei Überweisungen oder Arztwechseln mit aktuellen Patienteninformationen versorgt werden. Aufgrund der Entwicklung auf Basis der DIN EN 17269 wird darüber hinaus die Grundlage geschaffen, dass ein Datenaustausch in den beiden genannten Anwendungsszenarien perspektivisch auf nationaler und auch auf internationaler Ebene stattfinden kann. Perspektivisch könnte der umfangreiche Datensatz des MIO PKÜ als Basis genutzt werden, um eine Weiterentwicklung des MIO Patientenkurzakte (PKA) im Kontext der Anwendung "elektronische Patientenkurzakte" zu leisten. Stand: 30.04.2021Patientenkurzübersicht
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8 Kommentare
Anonym sagt:
Erste Gedanken, die mir dazu in den Sinn kommen:
Anonym sagt:
Für mich macht es auf Grundlage der Informationen auf dieser Seite wenig Sinn die elektronische Patientenkurzakte als weitere Funktion neben der ePA zu etablieren. Wer pflegt die PKA?
Daneben soll noch eine PKÜ gepflegt werden. Soll die elektronische Patientenkurzübersicht Teil der ePA sein?
Ich wäre über eine Aufklärung sehr erfreut!
MIO-Team sagt:
Das MIO Patientenkurzakte (PKA) wird in der Online-Anwendung elektronische Patientenkurzakte (ePKA) der gematik genutzt werden. Die ePKA ist entkoppelt von der elektronischen Patientenakte (ePA), da sie die derzeit auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeicherten Notfalldaten anzeigt – den Notfalldatensatz (NFD) und die persönlichen Erklärungen der versicherten Person (DPE). Gepflegt werden diese Informationen von der behandelnden ärztlichen Person.
Das MIO Patientenkurzübersicht (PKÜ) repräsentiert in seiner Datenstruktur deutlich mehr medizinische Informationen und kann perspektivisch für eine Erweiterung der ePKA genutzt werden. Anders als das MIO PKA, das primär für ungeplante Anwendungsszenarien relevant ist, bietet die Brandbreite des MIO PKÜ das Potenzial, sowohl in der ungeplanten als auch geplanten Versorgung zum Einsatz zu kommen. Daher ist prozessual für das MIO PKÜ keine Festlegung und Veröffentlichung vorgesehen.
Anonym sagt:
"Daher ist prozessual für das MIO PKÜ keine Festlegung und Veröffentlichung vorgesehen."
Heißt das keine zentrale Datenspeicherung und keine
strukturierten Gesundheitsdaten?
Anonym sagt:
Wer hat den Projektplan formuliert, bzw., wer macht die Vorgaben (Meilensteine) gemacht, was ist gewollt?Was sind die Meilensteine und welche Ziele werden damit verfolgt?
Entspricht das aktuelle Konzept der ursprünglichen Projektabsicht?
Anonym sagt:
Mein Eindruck ist, dass das Design der PKA die Priorität hinsichtlich des internat. „Forschungs“-Bedarfs eine höhere Wertigkeit erfährt als die kollegiale innersektorale Austauschfunktion der regionalen Gesundheitsakteure
Erst der nächste Schritt die PKÜ lässt hoffen... sollte priorisiert werden
Anonym sagt:
Hallo, wäre es möglich, dass die verwendete Snomed Terminologie von Version 20210131 auf die neuste 20210731 geändert wird? Da der offizielle FHIR Terminologie Service http://tx.fhir.org/r4/ nur die Version 20210731 enthält, können wir damit aktuell nicht die erstellten Ressourcen validieren.
Anonym sagt:
Verstehe ich richtig, dass die International Patiens Summary (IPS) erst durch die PKÜ, nicht aber durch die PKA umgesetzt wird?
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