Rechtlicher Rahmen
Die Entwicklung des vorliegenden MIOs zum Telemedizinischen Monitoring wurde durch eine gesetzliche Vorgabe angestoßen, die in folgenden zwei Paragraphen des SGB V verortet ist:
- § 355 Abs. 2d SGB V: Die KBV trifft erstmals bis zum 30. Juni 2022 die notwendigen Festlegungen für die semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten, die im Rahmen des telemedizinischen Monitorings verarbeitet werden. Die Festlegungen nach Satz 1 sind fortlaufend fortzuschreiben.
- § 367a SGB V: In der Vereinbarung [über technische Verfahren bei telemedizinischem Monitoring] (…) ist vorzusehen, dass den Versicherten therapierelevante Daten in einem interoperablen Format nach § 355 Absatz 2d zur Verfügung gestellt werden.
Noch ergänzen:
- GBA-Beschluss für die Aufnahme von Telemedizinischem Monitoring bei PatientInnen mit Herzinsuffizienz in die Regelversorgung
- GBA-Beschlusstext1
- Zusammenfassende Dokumentation zum GBA-Beschluss2
- Anlage zur Zusammenfassenden Dokumentation zum GBA-Beschluss3
- Ggf EBM-Beschluss für die Vergütung ärztlicher Leistungen zum Telemedizinischem Monitoring bei PatientInnen mit Herzinsuffizienz in der Regelversorgung
Fachliche Entwicklungsgrundlage MIO
Entwurf auf Basis einer E-Mail im Rahmen der VESTA-Projekt-Anfragen:
- Abbilden mit dem MIO möchten wir eine Art Befundbericht, der ärztlich verfasst ist und in dem die Messwerte, die im Rahmen der telemedizinischen Versorgung erhoben werden, aufgeführt, zusammengefasst und bewertet werden.
- Darüber hinaus möchten wir ermöglichen, eine ganzheitliche Abbildung der krankheitsspezifischen medizinischen Informationen (hier: chronische Herzinsuffizienz) in das MIO einzupflegen, also z.B. Informationen über Anamnese, Diagnosen, Geräte/Implantate, Medikation und geplantem Prozedere.
- Ersteller des MIO kann das Telemedizinische Zentrum (TMZ) oder die primär behandelnde ärztliche Person (PBA) sein, hierbei soll nach Möglichkeit eine Wiederverwendbarkeit der Informationen aus dem Primärsystem (PVS/KIS) gewährleistet sein.
- Einsehbar ist ein in die ePA eingestelltes MIO für den/die PatientIn selbst und für alle beteiligten behandelnden Personen mit ePA-Zugriff.
- Darüber hinaus ist bei allen MIOs die Möglichkeit einer sogenannten „Forschungsdatenspende“ vorgesehen, mit der ein/e PatientIn freiwillig die strukturierten medizinischen Daten für die Forschung zur Verfügung stellen kann.
- Zusammenfassung des Datenflusses:
- Es ist zu erwarten, dass weitere Use Cases im Bereich der telemedizinischen Versorgung anderer Krankheitsbilder in perspektivischen Fortschreibungen relevant werden, sobald diese in die Regelversorgung aufgenommen werden.
Projektziele aus der Präsentation beim fachlichen Review (siehe L:\MIO-Programm\03_Inhaltliche-Erarbeitung\13_Telemedizinisches Monitoring\06_Meetings\20211201_Expert Review Fachorganisationen Berufsverbände\20211201_MIO Telemedizinisches Monitoring_final.pptx )
- Erstmalige Festlegung eines MIO für die im telemedizinischen Monitoring verarbeiteten Daten als Zusammenfassungen zu Messwerten und Therapieverläufen (Arztbrief-Charakter)
- Einhaltung der gesetzlichen Frist gem. § 355 2c SGB V (30.06.2022)
- Scope für Datenmodell: Herzinsuffizienz als Behandlungskontext
→ siehe G-BA-Richtlinie: Behandlungsmethode des Telemedizinisches Monitoring bei Herzinsuffizienz (31.03.21 in Kraft getreten) - Einfach erweiterbares Datenmodell, um perspektivisch weitere Telemedizin-Anwendungsszenarien im MIO berücksichtigen zu können
Weitere Entwicklungen im MIO-Kontext
Im Folgenden werden exemplarisch einige vergleichbare Entwicklungen im In- und Ausland beschrieben, die im Kontext Telemedizinisches Monitoring relevant sind. Dies stellt keine abschließende Auflistung aller Entwicklungen dar.
Arbeiten in Deutschland
...
Arbeiten und Entwicklungen im europäischen Ausland
...
Arbeiten und Entwicklungen im nicht europäischen Ausland
...
Fazit
...
Referenzen
1 https://www.g-ba.de/downloads/39-261-4648/2020-12-17_MVV-RL_Telemonitoring-Herzinsuffizienz_BAnz.pdf
2 https://www.g-ba.de/downloads/40-268-7197/2020-12-17_MVV-RL_Telemonitoring-Herzinsuffizienz_ZD.pdf
3 https://www.g-ba.de/downloads/40-268-7198/2020-12-17_MVV-RL_Telemonitoring-Herzinsuffizienz_ZD-Anlage.pdf
-- es folgt: Vorgaben aus dem Template, bitte nach Finalisierung der Seite löschen--
Seitenhierarchie
Diese Seiten (Hintergrundinformationen sowie untergeordnete Seiten) werden jetzt nicht unter eine Version des MIO dargestellt, sondern übergreifend. Zur besseren Handhabung des Template-Bereichs sind sie dennoch hier verblieben.
Einordnung im veröffentlichten MIO-Bereich hier analog U-Heft:
Keine Duplizierung auf Versionsebene des MIOs (siehe U-Heft):
Referenzen
Sofern auf Quellen wie Studien/Vorgaben/Gesetze etc. verwiesen wird und diese Online verlinkt werden können, die Verknüpfung einfügen über "Verknüpfung einfügen - Webverknüpfung" (nicht über das Makro MIO Icon Link). Sofern die Quellen nicht online verfügbar sind, kann mit Referenzen gearbeitet werden.
Folgende Informationen sind im Dokument Hintergrundinformationen recherchieren/zu dokumentieren:
- rechtliche oder formale Vorgaben?
- Best Practices?
- Richtlinien von Fachverbänden o.ä. vorhanden?
Bestehende Arbeiten und Vorgaben zu MIO
Hier kann in einem kurzen Einleitungstext auf die folgenden Inhalte eingegangen werden.
Baustein: Im Folgenden werden exemplarisch einige Arbeiten und Vorgaben im In- und Ausland beschrieben. Dies stellt keine abschließende Auflistung aller Arbeiten zum MIO dar.
Bei bestehenden Arbeiten ist die explizite Nennung von ausschließlichen Industrieprodukten zu vermeinden. Gibt es Vorarbeiten von Verbänden und Vereinen können diese genannt werden. Bei Lösungen/ Umsetzungen von einzelnen Kassen ist darauf zu achten, dass keine Industrieprodukte benannt werden, sondern die Lösung als Lösung der Kasse XYZ genannt wird.
Arbeiten in Deutschland
- Text ergänzen
- Prüfen: Medizininformatikinitiiative / HL7 / vesta-Inhalte / Inhalt bei Gesundheitsakten / Apps?
- Wenn möglich erwähnen, ob FHIR genutzt wird sowie ob die Inhalte kodiert werden und wenn ja, mit welchem Code-System.
Arbeiten und Vorgaben im europäischen Ausland
- Text ergänzen
- Prüfen insbesondere: HL7/FHIR im Ausland, z.B. Niederlande?
- Wenn möglich erwähnen, ob FHIR genutzt wird sowie ob die Inhalte kodiert werden und wenn ja, mit welchem Code-System.
Arbeiten und Vorgaben im nicht europäischen Ausland
- Text ergänzen
- Wenn möglich erwähnen, ob FHIR genutzt wird sowie ob die Inhalte kodiert werden und wenn ja, mit welchem Code-System.
Fazit
- Text ergänzen
- Kann auf anderen Arbeiten aufgebaut werden?
- Gibt es bereits länderübergreifende Standards / Vorgehensweisen?
- falls sinnvoll: betonen, welche Arbeiten sind besonders passend und besonders berücksichtigt/geprüft?
Stand:
- Zeitpunkt ergänzen
References
- Referenz
- Referenzen ergänzen

