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    • Key

    • VOSU2X0X0-13

    • Organisation

    • HSE365.at GmbH

    • Zusammenfassung

    • Umstellung auf R4 mit 1.3.23

    • Beschreibung

    • Als Hersteller einer Verordnungs-Software sind wir dafür, die neue Version der VoS-SST mit FHIR R4-Profilen zeitgleich mit den Änderungen am E-Rezept verpflichtend zum 01.01.2023 umzusetzen.

    • Key

    • VOSU2X0X0-12

    • Organisation

    • ifap Service-Institut für Ärzte und Apotheker GmbH

    • Zusammenfassung

    • Bitte um 6 Monate versetzen

    • Beschreibung

    • Wir stimmen für eine Entkopplung. Wir wünschen uns auch eine erneute Kommentierungsphase der Schnittstelle.

    • Key

    • VOSU2X0X0-10

    • Organisation

    • medatixx GmbH & Co. KG

    • Zusammenfassung

    • Zeitgleiche Veröffentlichung

    • Beschreibung

    • Unter dem Gesichtspunkt, dass es womöglich unvermeidlich ist, eine synchrone Veröffentlichung durchzuführen, plädieren wir für eine zeitgleiche Veröffentlichung, da uns dies die größte Sicherheit in der Planung ermöglicht.

      Wir teilen die Erfahrung unserer Kolleginnen und Kollegen, dass die VoS-SST in der Vergangenheit einen erhöhten Abklärungsbedarf hatte. Wir sind jedoch zuversichtlich, dass dieser aufgrund der steigenden Vertrautheit sowohl auf Seiten der KBV als auch der Softwarehäuser weniger sein wird als bisher.

    • Key

    • VOSU2X0X0-9

    • Organisation

    • CompuGroup Medical

    • Zusammenfassung

    • Versatz von 6 Monaten bei gleichzeitiger Veröffentlichung und 3 Monaten Kommentierung

    • Beschreibung

    • Sehr geehrte Mitarbeitende der KBV,

      die Perspektive unserer Arztinformationssysteme der CGM (CGM Albis, CGM M1, CGM TURBOMED, CGM MEDISTAR, CGM DATA VITAL) ist folgende:
      Wir plädieren für einen Versatz von 6 Monaten, wobei wir eine erneute Kommentierungsphase von 3 Monaten ab dem 01.04.2022 sehr begrüßen würden, da es einige grundlegende Fragen nach der letzten Kommentierung zu klären gab.
      Ebenso wäre dann eine finale Veröffentlichung beider Spezifikationen zum 01.07.2022 sinnvoll, um die komplette Architektur der VoS 2.0 konzeptionell bereits in diesem Jahr abschließen zu können.
      Wir sehen dabei die Umsetzungsfrist weiterhin als spätesten Zeitpunkt, sodass eine VoS 2.0 auch nach Bedarf bereits vor dem 01.07.2023 mit FHIR R4 Profilen ausgerollt werden dürfte.

      Mit freundlichen Grüßen
      Colin Greb

    • Key

    • VOSU2X0X0-8

    • Organisation

    • RED Medical Systems GmbH

    • Zusammenfassung

    • Bitte um Versatz von 6 Monaten

    • Beschreibung

    • Aufgrund der besseren Planbarkeit und Anpassung eventuell auftretender Unstimmigkeiten bei der Umsetzung der Änderungen zum eRezept stimmen wir für einen zeitlichen Versatz.

    • Key

    • VOSU2X0X0-7

    • Organisation

    • DAMPSOFT GmbH

    • Zusammenfassung

    • Bitte um Versatz von 6 Monaten

    • Beschreibung

    • aus gemachten Erfahrungen bei der Umsetzung anderer eHealth-Themen, die terminlich parallel datiert waren, plädiere ich für einen Versatz von 6 Monaten, da somit eine Umsetzung besser planbar und realisierbar ist.

    • Key

    • VOSU2X0X0-4

    • Organisation

    • Vidal MMI Germany GmbH

    • Zusammenfassung

    • Bitte um 6 Monate versetzen

    • Beschreibung

    • Insbesondere Aufgrund einer unklaren Lage beim E-Rezept plädieren wir für eine Entkopplung. Aktuell ist der Zeitplan der gematik nicht einmal mehr mit Daten versehen. Die Erfahrung zeigt, dass hier wieder eine chaotische Umsetzungphase zu erwarten ist und jedes andere Thema, was verschoben werden kann erleichtert die Planung sehr.

    • Key

    • VOSU2X0X0-2

    • Organisation

    • CROSSSOFT GmBH

    • Zusammenfassung

    • Versatz

    • Beschreibung

    • Sehr geehrte Damen und Herren,
      wir würden gerne noch weiter gehen. Unsere Ambulanzen, Kliniken und OP-Zentren benötigen und verwalten Hausapotheken, die Sie mit dem Klinikapotheker abstimmen... dazu bereiten wird ABDATA DATEN AVW fähig auf ... Die Kunden möchten Medikationskurven und CAVE Daten der ABDATA und nutzen insbesondere im Zahnmedizinischen Bereich i.d.R den BEMA Eingriffen hinterlegte Freitext Verordnungen...

      Diese Vielfalt von Sonderfunktionen benutzt kein Hausarzt oder Internist in seiner Praxis. Unsere Kunden verstehen nicht warum Mehrkosten durch zusätzliche, aus Ihrer Sicht sinnlose Vorgaben entstehen... da wir natürlich die Kosten der VOS-SST auf die Kunden umlege müssen.. die aber vollständig anderen Produktnutzen von der Datenbank fordern...

      Der Wunsch unserer Kunden ist hier KIS Systeme die Arzneimitteleinnahmekurven zur Verfügung stellen von der VOS-SST zu befreien.