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Operationalisierungshinweise sind Empfehlungen, die sich an die SoftwareherstellerInnen richten. Diese müssen sinnvoll, zweckmäßig und im gesetzlichen Rahmen angesiedelt sein. Es gibt bezüglich unserer MIOs drei Arten von Operationalisierungshinweisen. Diese stellen wir Ihnen hier beispielhaft vor. Bitte beachten Sie, dass sich die Inhalte der Operationalisierungshinweise in den jeweiligen MIOs unterscheidet.


Übergreifende Operationalisierungshinweise

Dieses sind Hinweise, die für alle festgelegten MIOs gelten.



Spezifische Operationalisierungshinweise

Dieses sind Hinweise, die für ein gesamtes MIO gelten.



Elementspezifische Operationalisierungshinweise

Dieses sind Hinweise, die für jeweils ein spezielles Element des Informationsmodells.