Ziel dieser Seite ist eine möglichst genaue Darstellung aller Anwendergruppen, die im Laufe des Lebenszyklus einer Instanz (Ausprägung) des MIO mit dem MIO-Dokument arbeiten (lesen und schreiben).
Anwendung (neu | in Anlehnung an Laborbefund)
Einer versicherten Person wird das MIO Bildbefund in der elektronischen Patientenakte (ePA) zur Verfügung gestellt, indem eine behandelnde Person das MIO aus ihrem Primärsystem (z. B. Radiologieinformationssystem, Praxisverwaltungssystem, Krankenhausinformationssystem) in die ePA übermittelt. Dabei wird zu jeder Untersuchung/Kombinantionsuntersuchung ein separates MIO Bildbefund in der ePA hinterlegt.
Das MIO Bildbefund bietet als technische Spezifikation die Möglichkeit, die Inhalte eines Bildbefundes interoperabel in der ePA bereitzustellen. Die für die behandelnden Personen relevanten Informationen aus dem MIO werden im Primärsystem lesbar gemacht, sofern der Lesezugriff durch die versicherte Person erteilt wurde. Diese Daten können als Sekundärdokumentation im Rahmen einer Behandlung genutzt werden oder in die Primärdokumentation der behandelnden Person übernommen werden. Es ist vorgesehen, dieses MIO regelmäßig fortzuschreiben, um aktuelle fachliche Weiterentwicklungen zeitnah zu berücksichtigen und Weiterentwicklung der Bildgebung einzuarbeiten.
Anwendung
- Das MIO wird nach der Befundung angelegt und typischerweise nicht mehr verändert, Korrekturen sind aber zulässig. Vorläufige Befunde? (eher nicht) Kenntlich machen von späteren Änderungen nötig? Gesetzliche Grundlage?
- Das MIO enthält Befunde über eine einzelne Untersuchung oder in direktem Zusammenhang stehende Untersuchungen. Für weitere oder nachfolgende Untersuchung wird ein neues MIO angelegt.
- Das MIO wird regelhaft nicht grenzüberschreitend verwendet. Ausnahmefälle wie Röntgenuntersuchungen zum Ausschluss einer Tuberkulose bedürfen weiterhin der entsprechenden Formblätter der anfordernden Institutionen oder Staaten.
- Rechtliche Grundlage: § 630g BGB (Patientenrechtegesetz, Einsichtnahme in die Patientenakte?),
Für die Nutzung des Bildbefundes wurden die folgenden Anwendergruppen identifiziert:
- Erstellende Person:
- Arzt/Ärztin in Weiterbildung, Facharzt/-ärztin
- Prüfende Person / unterzeichnende Person:
- Facharzt/-ärztin, Oberarzt/-ärztin, Chefarzt/-ärztin
- Einstellende Person in die ePA bzw. Versand:
- MFA, MRTA, Arzt/Ärztin
- Lesender Zugriff auf den Bildbefund:
- Patient
- Angehörige
- Vertreter
- Weiterbehandelnde Ärzt:innen
- Rehabilitatsionskliniken
- Weitere Gesundheitsberufe (Hebammen, Physiotherapie, Psychotherapie, ambulante und häusliche Pflege)
- Stand: April 2022