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In diesem Element kann eine durchgeführte Individualprophylaxe bzw. zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung dokumentiert werden.

Quelle:

  • Vereinbarung über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe), Anlage 3 zum Bundesmantelvertrag-ZAhnärzte (BMV-Z):
    "Bei Versicherten, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, trägt er für jedes Kalenderhalbjahr das Datum des Mundhygienestatus (...) Bei Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, trägt er jährlich das Datum einer zahnärztlichen Untersuchung im Sinne von § 55 Absatz 1 Satz 4 Nr. 2 SGB V ein"
  • Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe)
    "In ein Bonusheft ist bei den 12- bis 17-Jährigen für jedes Kalenderhalbjahr das Datum der Erhebung des Mundhygienestatus einzutragen. (...) In das Bonusheft sind daher auch die jährlichen Untersuchungen nach Vollendung des 18. Lebensjahres einzutragen"

Rationale: Anlage 3 zum Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z) sieht vor, dass die durchgeführten Zahnvorsorgeuntersuchungen in ein Bonusheft eingetragen werden.


Abbildung: Übersicht über das Objekt Zahnvorsorgeuntersuchung