In diesem Element kann eine durchgeführte Individualprophylaxe bzw. zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung dokumentiert werden.
Rationale: Anlage 3 (Vereinbarung über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe)) zum Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z) sieht vor, dass die durchgeführten Zahnvorsorgeuntersuchungen in ein Bonusheft eingetragen werden.
Auch in den "Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe)" ist der Eintrag der Vorsorgeuntersuchungen geregelt:
"In ein Bonusheft ist bei den 12- bis 17-Jährigen für jedes Kalenderhalbjahr das Datum der Erhebung des Mundhygienestatus einzutragen. (...) In das Bonusheft sind daher auch die jährlichen Untersuchungen nach Vollendung des 18. Lebensjahres einzutragen"
Abbildung: Übersicht über das Objekt Zahnvorsorgeuntersuchung