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Anwendung 

Ähnlich wie der Arztbrief oder der krankenhäusliche Entlassbrief ist ein Überleitungsbogen für chronische Wunden eine Informationssammlung, die primär zwischen den diagnostizierenden, therapierenden und pflegenden Institutionen und Personen ausgetauscht wird. Diese Informationssammlung enthält alle relevanten Informationen zur Wundbeschreibung, zur Diagnostik, zur Therapie und zu patientenberichteten Informationen (Patient related Outcomes, PRO). Diese Informationen werden weitergeleitet, wenn ein Patient mit einer chronischen Wunde die Versorgungssituation wechselt. Zudem können die Informationen ausgetauscht werden, wenn sich der Patient gleichzeitig in mehreren Behandlungssituation befinden. Die Situation ist in der interdisziplinären Wundversorgung üblich, wenn Patienten gleichzeitig ambulant (fach-/haus-)ärztlich und pflegerisch betreut werden. Ein Überleitungsbogen Chronisch Wunde kann einen Austausch relevanter Informationen in Echtzeit ermöglichen.

Technologisch soll der Informationsaustausch mit dem Überleitungsbogen Chronische Wunde über die versichertengeführte elektronische Patientenakte der Gematik GmbH nach § 341 SGB V erfolgen. Als Inhalt dieser elektronischen Akte wird der Überleitungsbogen Chronische Wunde als assistiertes Medizinisches Informationsobjekt (MIO) in Zusammenarbeit zwischen der Forschungsgruppe Informatik im Gesundheitswesen (Hochschule Osnabrück) und der MIO42 GmbH (Kassenärztlichen Bundesvereinigung) entwickelt. Diese Entwicklung erfolgt entlang der gesetzlichen Vorgaben (z. B. insbesondere §355 SGB V) und den geltenden Richtlinien der KBV. Die Anwendung des MIO Überleitungsbogen Chronische Wunde ist somit innerhalb Deutschlands vornehmlich über die versichertengeführte elektronische Patientenakte vorgesehen (analog zum PIO Überleitungsbogen), jedoch soll zukünftig eine direkte Übermittlung über KIM ebenfalls möglich sein. Als Übergabeinstrument ist das MIO Überleitungsbogen Chronische Wunde jedoch keine einrichtungsinterne, fortlaufende Dokumentation, sondern, ähnlich wie beim Arztbrief oder dem Krankenhaus-Entlassbrief, ein Informationssammlung mit einem eindeutigen zeitlichen Bezug zum Wechsel des Versorgungsszenarios eines Patienten mit einer Wunde. Vorrangig erstellen (und empfangen) die diagnostizierenden, therapierenden und pflegenden Professionen (und ihre Institutionen) den Überleitungsbogen Chronische Wunde.

Daher enthält der Überleitungsbogen Chronische Wunde insbesondere die medizinisch-pflegerischen Informationen (Diagnose und Therapie) für eine einrichtungs-, fach- und sektorenübergreifende Nutzung in der Wundversorgung nach § 341 Absatz 2 Nummer 1 SGB V und stellt einen ePA-Inhalt der Kategorie Daten zur pflegerischen Versorgung des Versicherten nach § 341 Absatz 2 Nummer 10 dar. Dies schließt jedoch die Nutzung des Überleitungsbogens Chronische Wunde in weiteren relevanten Versorgungsszenarien, wie der Heilmittelerbringung, nicht aus. Zudem sollen Gesundheitsdaten, wie patientenberichtete Informationen nach § 341 Absatz 2 Nummer 6 SGB V, Verordnungsdaten und Dispensierinformationen nach § 341 Absatz 2 Nummer 11 SGB V, Daten des Versicherten aus digitalen Gesundheitsanwendungen nach § 341 Absatz 2 Nummer 9 SGB V von den berechtigten Leistungserbringern in das MIO eingestellt werden. Was die technischen Zugriffskonzepte, wie die Möglichkeiten der Berechtigungsvergabe für die das MIO innerhalb der elektronischen Patientenakte betrifft, so werden diese, wie bei allen MIOs, durch die gematik GmbH festgelegt.

Das MIO Überleitungsbogen Chronische Wunde kann in der ePA mehrfach vorkommen, wenn mehrere Wechsel zwischen Behandlungssettings stattfinden und / oder mehrere chronische Wunden vorhanden sind.


 Anwendergruppen

Für die Nutzung des Überleitungsbogens Chronische Wunde wurden die folgenden Anwendergruppen identifiziert:

  • Schreibender und lesender Zugriff:
    • Haus- und Fachärzt:innen (ambulant)
    • Fachärzt:innen (stationär)
    • pflegerische und ärztliche Wundexpert:innen/-manager:innen
    • Pflegefachpersonen (Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege)
  • Lesender Zugriff:
    • Patient:innen
    • An-und Zugehörige
    • Gesetzliche Vertreter:innen, bevollmächtigte Personen
    • Weitere Personen aus anderen Gesundheitsberufen (z. B. Hebammen, Physiotherapeut:innen, Podolog:innen)


Stand: Juli 2023