Die generellen Vorgaben der Anlage 2b BMV-Ä zur Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen gemäß § 33a SGB V erfordern eine Festlegung zu Inhalt und Form der Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen in elektronischer Form. Die Abbildung der Verordnungsdaten erfolgt mittels FHIR (Fast Healthcare Interoperability Resources). Die Vorgaben hierfür sind in der „Technische Anlage zur elektronische Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen“ [KBV_ITA_VGEX_Technische_Anlage_EVDGA] enthalten. Das Dokument und die dazugehörigen FHIR-Ressourcen sind unter https://update.kbv.de/ita-update/DigitaleMuster/EVDGA/ und auf https://simplifier.net/evdga veröffentlicht.
Die elektronische Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen wird ein Bestandteil des Zertifizierungsverfahren „Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen“. Das Inkrafttreten der Vorgaben wird über den Anforderungskatalog für Verordnungssoftware [EXT_ITA_VGEX_Anforderungskatalog_EVDGA] durch die Bundesmantelvertragspartner zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart. Dabei wird gewährleistet, dass für die Softwarehersteller ein ausreichender Umsetzungszeitraum gegeben ist, um die gesetzliche Frist zur Einführung zu ermöglichen.
Im Zusammenhang mit der Erstellung der Vorgaben für die elektronische Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen erfolgt auch eine Aktualisierung des „Technischen Handbuchs digitale Muster“ [KBV_ITA_VGEX_Technisches_Handbuch_DiMus]. Die KBV hat für alle mit Hilfe von FHIR spezifizierten digitalen Vordrucke eine Reihe von Vorgaben erstellt, um eine formularübergreifend einheitliche Abbildung von identischen Informationen zu gewährleisten. Das Technische Handbuch finden Sie unter https://update.kbv.de/ita-update/DigitaleMuster/. Die dazugehörigen FHIR-Profile sind unter https://update.kbv.de/ita-update/DigitaleMuster/FOR/ und auf https://simplifier.net/for veröffentlicht.
Mit den Ressourcen für Profile, Kodesysteme (Code Systems) und Wertesätze (Value Sets) der eVDGA-Schnittstelle (eVDGA) in der Version 1.0.0 erhalten Sie die Möglichkeit, die FHIR-Definitionen der Schnittstelle zu prüfen und Stellung zu nehmen.
Die FHIR-Spezifikation des Release R4 baut auf folgende Basisprofilen auf:
- deutsche Basisprofile von HL7 in der Version 1.3.2
- KBV-Basis-Profile in der Version 1.3.0
- KBV-FOR-Profile in der Version 1.1.0
Die Profil-Ressourcen geben Auskunft darüber, mit welchen Anpassungen sowie Einschränkungen die einzelnen Datenelemente der Basisprofile zu verwenden sind. Die Kodesystem-Ressourcen werden verwendet, um die Existenz eines Kodesystems oder einer Kodesystemergänzung und ihrer Schlüsseleigenschaften zu deklarieren und zu beschreiben, sowie optional einen Teil oder den gesamten Inhalt zu definieren. Kodesysteme definieren, welche Kodes (Symbole und/oder Ausdrücke) existieren und wie sie verstanden werden. Wertesätze verknüpfen Kodesystem-Definitionen und ihre Verwendung in kodierten Elementen. Eine Wertesatz-Ressourceninstanz wählt einen Satz von Kodes aus, indem es in diesem Satz Kodes zusammenfasst, die aus einem oder mehreren Kodesystemen stammen und für die Verwendung in einem bestimmten Kontext vorgesehen sind und verwendet werden können.
Es werden gegenüber den Basisprofilen keine weiteren Erweiterungsressourcen (Extensions) definiert.
Im Rahmen dieser Kommentierung wurden unter dem Simplifier-Projekt https://simplifier.net/evdga alle benötigten KBV-Ressourcen (KBV-FOR in der Version 1.1.0, KBV-Basis in der Version 1.3.0) bereitgestellt.
