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Nach der Kommentierungsphase eines MIO-Dokumentes schließt sich die gemäß 291b Absatz 1 Satz 7 definierte Benehmensherstellungsphase an. Darin wird die KBV mit den in § 3 Absatz 1 Satz 1 der Verfahrensordnung "Benehmensherstellung Medizinische Informationsobjekte" genannten Institutionen das Benehmen herstellen.

Für das zahnärztliche Bonusheft werden gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Verfahrensordnung weitere maßgebliche, fachlich betroffene Fachgesellschaften und Verbände sowie weitere relevante Organisationen bestimmt, mit denen die KBV das Benehmen herstellt.

Eine entsprechende Liste wird hier in Kürze aufgeführt werden.



Kommentierungen

Fehler beim Ausführen des Makros 'issuereporter'

Fehler in der JQL-Abfrage: Es wurde entweder "OR" oder "AND" erwartet, aber "benehmensverfahren" ausgegeben. (Zeile 1, Zeichen 54)