Sie zeigen eine alte Version dieser Seite an. Zeigen Sie die aktuelle Version an.

Unterschiede anzeigen Seitenhistorie anzeigen

Version 1 Nächste Version anzeigen »

ACHTUNG: Diese Seite stellt einen Arbeitsstand dar, der Inhalt wird fortlaufend angepasst.

Letzte Änderung: 

  • 21.02.2024 Upload korrigierte Prozessdarstellungen (alle); Link zu BPMN-Legende hinzugefügt
  • 27.02.2024 Upload korrigierte Prozessdarstellungen ('Anamnese (medikationsbezogen)', 'Aktualisierung medikationsrelevanter Daten'); Kommentare beantwortet
  • 05.03.2024 Upload Begleittext zu Grundprozess "Anamnese (medikationsbezogen)"
  • 06.03.2024 Upload Begleittexte zu Grundprozess  "Medikationsvorschlag", "Medikationsentscheidung & Verordnung", "Erstellung eRezept", "Aktualisierung medikationsrelevanter Daten" sowie "OTC-Entscheidung & Ausgabe"
  • 11.03.2024 Upload Begleittext zu Grundprozess "Dispensierung Medikation", Ergänzung Begleittext (Anmerkung) zu Grundprozess "OTC-Entscheidung & Ausgabe"

Definition medikationsbezogene Grundprozesse

Medikationsbezogene Grundprozesse sind Teilprozesse, die wiederholt vorkommen und wesentliche Kernelemente des Medikationsprozesses darstellen. Um die Darstellung der dgMP-Szenarien und der Versorgungsprozesse der klinischen Fallbeispiele zu verschlanken und übersichtlicher zu gestalten, werden die Grundprozesse dort als Subprozesse zugeklappt, also in einer Überschrift zusammengefasst, dargestellt. Die aufgeklappte, also ausführliche Darstellung der Grundprozesse befindet sich auf dieser Seite.




Die medikationsbezogene Anamnese findet in der Regel im direkten Gespräch mit dem/der Patient:in statt. Die in der ePA gespeicherten Dokumente können dabei eine wesentliche Unterstützung bieten und die darin enthaltenen Daten können bei Bedarf in das Primärsystem übernommen werden

Zunächst werden der aktuelle Medikationsstatus und ggfs. bekannte arzneimittelbezogene Probleme (ABP) erhoben. Hierbei können die eML und der Medikationsplan ausgelesen werden. Sind noch weitere Informationen nötig oder erwünscht, kann zum Beispiel mit Hilfe der Filter-Funktionalitäten im Medication Service der ePA eine entsprechende Medikationshistorie (eML, Medikationsplan) nachgeladen werden. Außerdem können Vorbefunde und klinische Daten mit Hilfe der in der ePA gespeicherten Dokumente (wie z.B. Laborbefunde, Arztbriefe, etc.) erhoben werden.



Prozessdarstellung in BPMN

Verlinkung zu Grund- und Basisprozessen

  • keine


Legende

  • grün: Medikations-Task mit Bezug zu dgMP-Artefakten
  • rot: Start / Stopp des Prozesses


Im Rahmen des Medikationsprozesses kann es dazu kommen, dass eine nicht verordnungsberechtigte Person eine Verordnung für eine verordnungsberechtigte Person vorbereitet. Dies ist zum Beispiel regelhaft der Fall, wenn Stationsärzt:innen durch Stationsapotheker:innen unterstützt werden. In diesem Falle können die Stationsapotheker*innen einen Medikationsvorschlag im Primärsystem vorbereiten, welcher im Verlauf von den Stationsärzt:innen verordnet wird. Dies gilt ebenso für die Vorbereitung von Wiederholungsrezepten durch medizinische Fachangestellte (MFA), zum Beispiel in der hausärztlichen Praxis.

Ist ein Medikationsbedarf festgestellt worden, wird der Medikationsvorschlag durch die nicht verordnungsberechtigte Person vorbereitet. Dabei können die in der ePA gespeicherten sowie weitere Daten unterstützend hinzugezogen werden. Im Rahmen einer stationären Aufnahme wären dies zum Beispiel die Anamnesedaten, inklusive der eML, dem Medikationsplan und den AMTS-relevanten Zusatzinformationen. Die Erstellung des Medikationsvorschlags beinhaltet idealerweise bereits eine AMTS-Prüfung, welche wenn möglich softwaregestützt erfolgen sollte. Ergeben sich hierbei Auffälligkeiten, werden diese auf Akzeptabilität geprüft. Sind die Auffälligkeiten nicht akzeptabel, muss ein neuer Medikationsvorschlag erstellt werden. Dies wird so oft wiederholt, bis der gesamte Medikationsbedarf gedeckt ist. 

Der vollständige Medikationsvorschlag wird an die verordnende Person übermittelt.



Prozessdarstellung in BPMN

Verlinkung zu Grund- und Basisprozessen

  • keine


Legende

  • grün: Medikations-Task mit Bezug zu dgMP-Artefakten
  • rot: Start / Stopp des Prozesses
  • orange: Zwischenereignis/-prozess, welches einen nicht näher definierten Zeitraum einnehmen kann


Ist zum Beispiel im Rahmen der Anamnese und/oder der Diagnosestellung ein Medikationsbedarf festgestellt worden, müssen eine Medikationsentscheidung getroffen und eine Verordnung ausgestellt werden.

Dabei können, neben den im direkten Patientenkontakt erhobenen Daten, die in der ePA gespeicherten sowie weitere Daten unterstützend hinzugezogen werden. Dies umfasst zum Beispiel Vorbefunde, die eML, den Medikationsplan und die AMTS-relevanten Zusatzinformationen. Im Rahmen der Medikationsentscheidung muss außerdem eine AMTS-Prüfung durchgeführt werden, welche, wenn möglich, softwaregestützt erfolgen sollte. Ergeben sich hierbei Auffälligkeiten, werden diese auf Akzeptabilität geprüft. Sind die Auffälligkeiten nicht akzeptabel, muss eine neue Medikationsentscheidung getroffen werden. Dies wird so oft wiederholt, bis der gesamte Medikationsbedarf gedeckt ist. 

Im Anschluss muss eine Patientenaufklärung zur richtigen Einnahme / Anwendung durchgeführt werden.

Außerdem muss die Medikation im Primärsystem verordnet werden, wobei mindestens die Pflichtangaben laut (e)Rezept zu erfassen sind.

Anmerkung: Wichtig für das Verständnis ist, dass diese Verordnung noch keine Verschreibung in Form eines (e)Rezeptes darstellt. Da nicht jede Verordnung zwangsläufig eine Rezeptierung (Verschreibung) nach sich zieht, sind dies formal getrennte Prozessschritte, auch wenn die Verordnung & Rezeptierung einer Medikation grundsätzlich ein organischer Prozess ist, dessen einzelne Schritte in der (gedanklichen) Ausführung fließend ineinander übergreifen können (beim dgMP - Szenario "Verordnung und ggfs. Rezeptierung einer Medikation durch eine/n Ärzt:in" ausführlicher beschrieben).



Prozessdarstellung in BPMN

Verlinkung zu Grund- und Basisprozessen

  • keine

Legende

  • grün: Medikations-Task mit Bezug zu dgMP-Artefakten
  • rot: Start / Stopp des Prozesses
  • orange: Zwischenereignis/-prozess, welches einen nicht näher definierten Zeitraum einnehmen kann

Ist eine Verordnung erstellt worden und ist die Rezeptierung dieser Verordnung (Medikation) nötig, wird nach Möglichkeit ein eRezept erstellt.

Anmerkung: Da nicht jede Verordnung zwangsläufig eine Rezeptierung (Verschreibung) nach sich zieht, sind dies formal getrennte Prozessschritte, auch wenn die Verordnung & Rezeptierung einer Medikation grundsätzlich ein organischer Prozess ist, dessen einzelne Schritte in der (gedanklichen) Ausführung fließend ineinander übergreifen können (beim dgMP - Szenario "Verordnung und ggfs. Rezeptierung einer Medikation durch eine/n Ärzt:in" ausführlicher beschrieben).

Zunächst werden alle eRezept-Pflichtinformationen erfasst. Dabei kann eine digitale Unterstützung durch das Primärsystem im Sinne des digital gestützten Medikationsprozesses erfolgen, das heißt die in der vorher durchgeführten Verordnung erfassten Daten können "weiterverwendet" und das eRezept somit automatisch befüllt werden. So entfallen Doppeleingaben.

Anmerkung: Diese Funktionalität ist bereits jetzt schon in vielen Primärsystem-Verordnungsmodulen etabliert.

Möchte die verordnende Person noch weitere, optionale Informationen erfassen, ist dies ebenfalls möglich. Zum Schluss muss das eRezept durch eine qualifizierte elektronische Signatur (elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) nötig) validiert werden. Dies ist, wie gewohnt, als Einzel-, Stapel- oder Komfortsignatur möglich. Die Signatur ermöglicht dem Primärsystem die Übermittlung an den eRezept-Fachdienst.



Prozessdarstellung in BPMN

Verlinkung zu Grund- und Basisprozessen

  • keine


Legende

  • rot: Start / Stopp des Prozesses

Kommt es zu einer Änderung oder Neuerhebung/-erstellung medikationsrelevanter Daten (zum Beispiel Verordnungen, AMTS-relevante Zusatzinformationen (AMTS-rZI) und / oder andere klinische bzw. administrative Daten), werden diese in der Regel in der Primärdokumentation (Primärsystem) festgehalten. Zusätzlich kann es sinnvoll bzw. notwendig sein, diese Daten auch im Medikationsplan (ePA) zu dokumentieren. In diesem Falle muss zunächst der aktuelle Medikationsplan (ggfs. inklusive AMTS-rZI) aus der ePA heruntergeladen und angezeigt werden (technische Voraussetzung). 

Als nächstes werden die entsprechenden Daten eingetragen. Dabei kann das Primärsystem im Sinne des digital gestützten Medikationsprozesses die Eintragung elektronisch unterstützen (Komfortfunktionen), sodass durch Datenübernahmen (zum Beispiel aus der eML, dem Verordnungsmodul, der Patientenkartei insgesamt und / oder der Arzneimitteldatenbank) eine Doppeleingabe von Informationen vermieden werden kann.

Im Anschluss wird der Medikationsplan in der ePA gespeichert, sofern es keinen Patientenwiderspruch gibt. Außerdem kann eine lokale Speicherung des neuen Medikationsplans im Primärsystem erfolgen, falls dies gewünscht ist. Auch ein Ausdruck des Medikationsplans als Bundeseinheitlicher Medikationsplan (BMP) (Anmerkung: ohne QR-Code, Anpassung des Formats durch die KBV ist in Arbeit) ist auf Patientenwunsch hin möglich.



Prozessdarstellung in BPMN

Verlinkung zu Grund- und Basisprozessen

  • keine


Legende

  • grün: Medikations-Task mit Bezug zu dgMP-Artefakten
  • rot: Start / Stopp des Prozesses


Möchte ein/e Patien:in ein (e)Rezept in der Apotheke einlösen, muss dieses zunächst auf formale Fehler geprüft werden. Wird ein Fehler gefunden, muss geprüft werden, ob eine ärztliche Rücksprache nötig ist. Ist dies nicht der Fall, kann eine Korrektur durch den/die Apotheker:in vorgenommen werden. Ist jedoch eine ärztliche Rücksprache nötig, muss geprüft werden, ob diese sofort erfolgen kann. Ist dies nicht der Fall, muss der Vorgang abgebrochen werden und der/die Patient:in muss die verordnende Person erneut aufsuchen. Wird die ärztliche Ansprechperson erreicht, ist zu prüfen, ob eine Korrektur ad hoc erfolgen kann. Wenn nein, kommt es ebenfalls zu einem Abbruch des Vorgangs und der/die Patient:in muss die verordnende Person erneut aufsuchen. Ist eine sofortige Korrektur durch die verordnende Person möglich, wird diese vorgenommen. 

Ist das (e)Rezept frei von Formfehlern oder konnte ad hoc korrigiert werden, findet als Nächstes eine medikationsbezogene Anamnese mit anschließender Präparateauswahl unter Berücksichtigung von u. a. Abrechenbarkeit (Rabattverträge), Verfügbarkeit (Lieferbarkeit) und patient:innenindividuellen Faktoren statt. Ergeben sich bei der pharmazeutischen AMTS-Prüfung des ausgewählten Präparats Auffälligkeiten, werden diese auf Akzeptanz geprüft. 

Sind die Auffälligkeiten nicht akzeptabel, muss geprüft werden ob ein Präparatewechsel möglich ist und die Auffälligkeiten beheben würde. Wenn nein, kommt es zu einem Abbruch des Vorgangs und der/die Patient:in muss die verordnende Person erneut aufsuchen. Wenn ja, muss geprüft werden, ob eine ärztliche Rücksprache nötig ist. 

Ist dies der Fall, muss geprüft werden, ob eine ärztliche Korrektur ad hoc möglich ist. Wenn nein, kommt es ebenfalls zu einem Abbruch des Vorgangs und der/die Patient:in muss die verordnende Person erneut aufsuchen.

Ist keine ärztliche Rücksprache nötig oder konnte ad hoc eine ärztliche Korrektur erfolgen, wird erneut die Präparateauswahl durchgeführt.

Wurden bei der AMTS-Prüfung keine Auffälligkeiten festgestellt oder sind die Auffälligkeiten akzeptabel, muss der/die Patient:in über die korrekte Anwendung aufgeklärt werden. Erst dann kann die Medikation abgegeben werden. Der dabei erzeugte Dispensierdatensatz wird im Falle eines eRezeptes vom Primärsystem an den eRezept-Fachdienst übermittelt. Ist eine Stammkundenkartei vorhanden, wird diese idealerweise aktualisiert.

Anmerkung: Zu beachten ist, dass der gesamte Medikationsprozess ein organischer Prozess ist, dessen einzelne Schritte in der (gedanklichen) Ausführung fließend ineinander übergreifen können (beim dgMP - Szenario "Verordnung und ggfs. Rezeptierung einer Medikation durch eine/n Ärzt:in" ausführlicher beschrieben). Im Anschluss an die Abgabe der Medikation sollte der Dispensierdatensatz idealerweise also nicht nur an den eRezept-Fachdienst übermittelt werden sondern - soweit relevant - für einen Eintrag im Medikationsplan der ePA verwendet werden. Dieser Aspekt ist im dgMP - Szenario "Dispensierung einer rezeptierten Medikation in der Apotheke" dargestellt. 



Prozessdarstellung in BPMN

Verlinkung zu Grund- und Basisprozessen


Legende

  • grün: Medikations-Task mit Bezug zu dgMP-Artefakten
  • rot: Start / Stopp des Prozesses
  • orange: Zwischenereignis/-prozess, welches einen nicht näher definierten Zeitraum einnehmen kann

Neben der Rezept-Einlösung kann auch ein Beratungsanliegen Grund zur Patientenvorstellung in der Apotheke sein. Aus der Beratung heraus kann sich eine Empfehlung für eine OTC-Medikation (OTC: over the counter, nicht rezeptpflichtige Medikation) ergeben. Alternativ kann auch der primäre Wunsch zum Kauf einer OTC-Medikation die Patient:innenvorstellung auslösen. In beiden Fällen muss zunächst eine medikationsbezogene Anamnese stattfinden. Im Anschluss kommt es unter Berücksichtigung u. a. der Verfügbarkeit und der erhobenen patient:innenindividuellen Faktoren zur Präparate-Auswahl und zu einer pharmazeutischen AMTS-Prüfung. Ergeben sich hierbei Auffälligkeiten, werden diese auf Akzeptabilität geprüft. Sind die Auffälligkeiten nicht akzeptabel, muss geprüft werden ob ein Präparatewechsel möglich ist und die Auffälligkeiten beheben würde. Wenn ja, wird ein neues Präparate ausgewählt, wenn nein, kann keine OTC-Medikation ausgegeben werden. In diesem Falle muss bei anhaltendem Bedarf ggfs. eine ärztliche Konsultation erfolgen.

Ist eine OTC-Medikation erfolgreich ausgewählt worden, muss der/die Patient:in über die korrekte Anwendung aufgeklärt werden. Erst dann kann die OTC-Medikation abgegeben werden. Ist eine Stammkundenkartei vorhanden, wird diese idealerweise aktualisiert. 

Anmerkung: Zu beachten ist, dass der gesamte Medikationsprozess ein organischer Prozess ist, dessen einzelne Schritte in der (gedanklichen) Ausführung fließend ineinander übergreifen können (beim dgMP - Szenario "Verordnung und ggfs. Rezeptierung einer Medikation durch eine/n Ärzt:in" ausführlicher beschrieben). Im Anschluss an die Abgabe der OTC-Medikation sollte diese idealerweise also nicht nur in der Stammkundenkartei (wenn vorhanden) dokumentiert werden sondern - soweit relevant - für einen Eintrag im Medikationsplan der ePA verwendet werden. Dieser Aspekt ist im dgMP - Szenario "Ausgabe einer OTC-Medikation in der Apotheke" dargestellt.



Prozessdarstellung in BPMN

Verlinkung zu Grund- und Basisprozessen


Legende

  • grün: Medikations-Task mit Bezug zu dgMP-Artefakten
  • rot: Start / Stopp des Prozesses
  • orange: Zwischenereignis/-prozess, welches einen nicht näher definierten Zeitraum einnehmen kann






Kommentierungen

    • Key

    • EMP1X0X0-41

    • Erstellt

    • 15.03.2024

    • Name

    • Ann Kathrin Strunz

    • Organisation

    • ABDA e. V.

    • Zusammenfassung

    • Grundprozess "OTC-Entscheidung und Ausgabe": eGK wird bei OTC-Abgabe ggf. nicht vorgelegt

    • Beschreibung

    • In der Anmerkung zu diesem Grundprozess sollte noch ergänzt werden, dass die Eintragung von OTC-Medikation in die ePA nur dann möglich ist, wenn technisch ein Behandlungskontext für den Zugriff auf die ePA hergestellt werden kann (vergl. Kommentierung zum Szenario "Ausgabe einer OTC-Medikation in der Apotheke").

    • Key

    • EMP1X0X0-40

    • Erstellt

    • 15.03.2024

    • Name

    • Ann Kathrin Strunz

    • Organisation

    • ABDA e. V.

    • Zusammenfassung

    • Grundprozess "OTC-Entscheidung und Ausgabe" und BPMN OTC-Entscheidung & Ausgabe (final_pur).svg Version 5: Kontext und Wording OTC-AbgabeDispensierinformationen

    • Beschreibung

    • Im Kontext der OTC-Medikation sind die Begriffe Abgabe bzw. Dispensierung durch die Apotheke geläufig (vergl. Kommentierung zum Szenario "Ausgabe einer OTC-Medikation in der Apotheke"). In der Bezeichnung des Grundprozesses wäre eine Anpassung der Benennung wünschenswert, zumal diese dann mit der Benennung des entsprechenden Tasks im BPMN übereinstimmt.

    • Key

    • EMP1X0X0-38

    • Erstellt

    • 15.03.2024

    • Name

    • Ann Kathrin Strunz

    • Organisation

    • ABDA e. V.

    • Zusammenfassung

    • Grundprozess "DispensierunBPMN Dispensierung Medikation (final_pur).svg Version 4: Dispensierinformationen

    • Beschreibung

    • Der Service-Task sollte umbenannt bzw. präszisiert werden zu "Übermittlung Dispensierinformationen an eRx-FD".

    • Key

    • EMP1X0X0-37

    • Erstellt

    • 15.03.2024

    • Name

    • Ann Kathrin Strunz

    • Organisation

    • ABDA e. V.

    • Zusammenfassung

    • Grundprozess "Dispensierung Medikation" und BPMN Dispensierung Medikation (final_pur).svg Version 4: Arzneimittelbezogene Probleme

    • Beschreibung

    • Der Begriff "Auffälligkeiten" sollte durch den Fachbegriff ABP = Arzneimittelbezogenes Problem in der Beschreibung des Szenarios sowie im BPMN präzisiert werden (vergl. Kommentierung zum Grundprozess "Dispensierung Medikation"). In wiefern ein identifiziertes potenzielles ABP für eine/n Patient:in in der jeweiligen Situation relevant ist, entscheidet entsprechend darüber, ob eine Intervention durch Apotheker/in und/oder Ärzt:in erforderlich wird. Entsprechend sollte der Begriff "akzeptabel" (Beschriftung der Pfeile muss in Folge geändert werden) im BPMN in diesem Kontext angepasst werden.

    • Key

    • EMP1X0X0-36

    • Erstellt

    • 15.03.2024

    • Name

    • Ann Kathrin Strunz

    • Organisation

    • ABDA e. V.

    • Zusammenfassung

    • Grundprozess "Dispensierung Medikation" und BPMN Dispensierung Medikation (final_pur).svg Version 4: Abbruchszenarien

    • Beschreibung

    • Bei Abbruch des Prozesses (insg. an 4 Stellen im Prozess), z. B. weil eine Änderung der Verordnung erforderlich ist, muss bei einem eRezept ein neues eRezept erstellt werden. Dafür ist nicht erforderlich, das der/die Patient:in persönlich die Arztpraxis aufsucht, vielmehr muss der/die Patient:in die verordnende Person erneut kontaktieren. Dies sollte im Text deutlich werden, sowie im BPMN, indem darin die Abbrüche z. B. mit "Pat. wird an verordnenden Arzt/Ärztin verwiesen" benannt werden. Weiterhin ist die zeitliche Dringlichkeit der Neuaustellung eines eRezepts von der jeweiligen Versorgungssituation abhängig, entsprechend sollten die Begriffe "ad hoc" bzw. "sofortig" im Kontext der Korrektur nicht verwendet werden.

    • Key

    • EMP1X0X0-35

    • Erstellt

    • 15.03.2024

    • Name

    • Ann Kathrin Strunz

    • Organisation

    • ABDA e. V.

    • Zusammenfassung

    • Grundprozess "Aktualisierung medikationsrelevanter Daten": Ausdruck als BMP

    • Beschreibung

    • Ein Ausdruck des Medikationsplans im einheitlichen Format des BMP ist für Patienten mit Einführung der ePA weiterhin zu begrüßen, zumal nicht alle Patient:innen von Beginn an den digitalen Zugriff nutzen werden bzw. mit dem Format des BMP bereits vertraut sind. Die Anpassung des Formats wird dabei in Abstimmung mit AG BMP, bestehend aus KBV, BÄK und DAV, erfolgen.

    • Key

    • EMP1X0X0-34

    • Erstellt

    • 15.03.2024

    • Name

    • Ann Kathrin Strunz

    • Organisation

    • ABDA e. V.

    • Zusammenfassung

    • Grundprozess "Aktualisierung medikationsrelevanter Daten": lokale Kopien

    • Beschreibung

    • Eine lokale Kopie des aktualisierten Medikationsplans im jeweiligen Primärsystem ist empfehlenswert, damit Apotheker:innen und Ärzt:innen auch nach Ende des Behandlungskontext die Medikationsdaten einsehen können. Entsprechend sollte der Text dahingehend angepasst werden, dass eine lokale Speicherung immer erfolgen sollte, sofern der Patient dem im Kontext der Aufnahme in die Stammkundendatei zugestimmt hat.

    • Key

    • EMP1X0X0-33

    • Erstellt

    • 15.03.2024

    • Name

    • Ann Kathrin Strunz

    • Organisation

    • ABDA e. V.

    • Zusammenfassung

    • Grundprozess "Aktualisierung medikationsrelevanter Daten": Patientenwiderspruch

    • Beschreibung

    • Wenn ein Widerspruch des/r Patient:in gegen eMP/ePA vorliegt, ist der Zugriff und Download des Medikationsplans für eine Aktualisierung der Daten nicht mehr möglich. Der hier beschriebene Prozess kann also nicht durchlaufen werden. Der Halbsatz "…sofern es keinen Patientenwiderspruch gibt" sollte daher gestrichen werden.

    • Key

    • EMP1X0X0-32

    • Erstellt

    • 15.03.2024

    • Name

    • Ann Kathrin Strunz

    • Organisation

    • ABDA e. V.

    • Zusammenfassung

    • BPMN Aktualisierung Medikationsrelev. Daten (final).svg Version 3: Vereinfachung des BPMN

    • Beschreibung

    • Die Verzweigung "Speicherung ePA gewünscht?" kann gelöscht werden, da diese lediglich eine theoretische Frage abbildet.
      Ob eine Aktualisierung der medikationsrelevanter Daten nötig und in Hinblick auf Berechtigungen technisch möglich ist, wird zu Beginn des Prozesses festgestellt, ansonsten würden keine Aktualisierungen erfolgen.

    • Key

    • EMP1X0X0-31

    • Erstellt

    • 15.03.2024

    • Name

    • Ann Kathrin Strunz

    • Organisation

    • ABDA e. V.

    • Zusammenfassung

    • BPMN Aktualisierung Medikationsrelev. Daten (final).svg Version 3: Ergänzung Stammkundenkartei

    • Beschreibung

    • In der Klammer über den komplexen Tasks des BPMN werden Datenquellen genannt, aus denen unterstützt durch das jeweilige Primärsystem Daten zur Aktualisierung des Medikationsplans übernommen werden können. Im zweiten Bulletpoint sollte daher die Stammkundenkartei als apothekenspezifische Datenquelle noch ergänzt werden.

    • Key

    • EMP1X0X0-30

    • Erstellt

    • 15.03.2024

    • Name

    • Ann Kathrin Strunz

    • Organisation

    • ABDA e. V.

    • Zusammenfassung

    • Grundprozess "Aktualisierung medikationsrelevanter Daten" und BPMN Aktualisierung Medikationsrelev. Daten (final).svg Version 3: Definition einer Aktualisierung

    • Beschreibung

    • Im Kontext der Aktualisierung von medikationsrelevanten Daten sind zwei Szenarien möglich: einerseits die Änderung bereits eingetragener Daten, andererseits die Erhebung/Eintragung neuer Daten.
      Dies sollte aus dem Wording der Beschreibung und des BPMN deutlicher und einheitlich hervorgehen. In der Auflistung der komplexen Tasks sollten die Tasks "Sichtung von…" entsprechend entfallen. Vor jeder Aktualisierung ist eine Sichtung der vorhandenen Daten ja bereits erfolgt. Eine Diffenrenzierung zwischen Pfichtfeldern bzw. optionalen Feldern im Kontext der Aktualisierung ist im BPMN nicht hilfreich bzw. könnte bei Bedarf im Text beschrieben werden.

    • Key

    • EMP1X0X0-29

    • Erstellt

    • 15.03.2024

    • Name

    • Ann Kathrin Strunz

    • Organisation

    • ABDA e. V.

    • Zusammenfassung

    • Grundprozess "Anamnese (medikationsbezogen)" und BPMN Anamnese (medikationsbezogen) (final).svg Version 2: Historisierung von Medikationsdaten

    • Beschreibung

    • Fragen zum Medikations-Task "Medikationshistorie erheben":
      Wie wird die Historisierung im MIO Medikation genau erfolgen? Sind historische Medikationsdaten ausschließlich in der eML oder auch im Medikationsplan selbst zu finden, insb. zu Medikation, die vormals auf dem Medikationsplan aufgeführt war?

    • Key

    • EMP1X0X0-15

    • Erstellt

    • 15.03.2024

    • Name

    • Oliver Khan

    • Organisation

    • KZBV

    • Zusammenfassung

    • Grundprozess "Aktualisierung medikationsrelevanter Daten"

    • Beschreibung

    • Hier müsste der Begriff „Aktualisierung medikationsrelevante Daten“ präzisiert werden. Ein DGMP würde manuell von der Apotheke aktualisiert, die Medikationsliste aber automatisch durch den E-Rezept-Fachdienst aktualisiert.

    • Key

    • EMP1X0X0-13

    • Erstellt

    • 15.03.2024

    • Name

    • Oliver Khan

    • Organisation

    • KZBV

    • Zusammenfassung

    • Grundprozess „Erstellung E-Rezept“

    • Beschreibung

      • Die Unterteilung in „Pflichtinformationen“ und „optionale Informationen“ ist verwirrend, weil eine abschließende Liste den wenigsten Verordnenden bekannt sein dürfte und die Vorauswahl in der Regel durch das PVS erfolgt. Was ist mit „Eintragung optionaler Informationen“ konkret gemeint?
      • Im Kontext der aktuellen Diskussion sollte bei den Signaturvarianten nur die Komfortsignatur angeben werden.

    • Key

    • EMP1X0X0-7

    • Erstellt

    • 22.02.2024

    • Name

    • Matthias Firner

    • Organisation

    • ifap Service-Institut für Ärzte und Apotheker

    • Zusammenfassung

    • vor "Aktualisierung medikationsrelevanter Daten" muss eML/Medikationsplan abgerufen werden

    • Beschreibung

    • Der Abruf von eML bzw. eMP ist in den Ablaufdiagrammen derzeit optional dargestellt.
      Schon allein inhaltlich ist es erforderlich, dass vor einer Aktualisierung des Medikationsplans dieser zunächst aus der ePA abgerufen und angezeigt werden muss. (Auch aus technischen Gründen wäre zumindest der Abruf vermutlich sinnvoll.)
      Der Gesamtprozess muss diesbezüglich angepasst werden.

      Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob aus Akzeptanz- und Gesamtsinnhaftigkeitsgründen nicht zumindest die dringende Empfehlung an alle Primärsysteme ausgesprochen werden sollte, jeden Medikationsprozess mit der Anzeige eines Medikationsplanes zu beginnen, sowie, falls es sich um einen lokalen Medikationsplan handelt, diesen zuvor mit dem eMedikationsplan in der ePA zu synchronisieren.

    • Key

    • EMP1X0X0-4

    • Erstellt

    • 19.02.2024

    • Name

    • Mark Langguth

    • Organisation

    • Langguth.Digital

    • Zusammenfassung

    • "Verordnung" und "Erstellung eRX" sind nicht getrennt

    • Beschreibung

    • Grundprozess "Medikationsentscheidung & Verordnung"
      Grundprozess "Erstellung eRezept"

      Der Teilprozess der "Erstellung einer Verordnung" ist nicht von der "Erstellung eRezept" abzukoppeln. Vielmehr erstellt ein Arzt eine Verordnung und zwar in seiner Verordnungssoftware (KBV zertifiziertes VOS). Ob er die Verordnung dabei als Muster 16 oder als eRezept erstellt, ändert am Prozess und an den eingesetzten Programmmodulen dabei nichts. Auch die einzugebenden Daten sind in beiden Fällen identisch.
      Die Unterschiede zeigen sich erst im Abschluss der Verordnung:
      1. Muster 16: Ausdruck und händische Unterschrift
      2. eRX: Signatur per HBA und Upload

      Dass diese beiden Grundprozess nicht getrennt betrachtet werden sollten, wirkt sich auch aus auf "Szenario "Verordnung einer Medikation durch eine/n Ärzt:in"
      (siehe dortiger Kommentar)


    Rückmeldung

    Kommentar-Nr/-DatumFeedback-ThemaRückmeldung durch mio42

    EMP1X0X0-4 / 19.02.2024

    ""Verordnung" und "Erstellung eRX" sind nicht getrennt"

    Vielen Dank für das Feedback.

    Prozessual sind Verordnung & Verschreibung (also die Rezeptierung einer Verordnung) getrennte inhaltliche Schritte, da nicht jede Verordnung zwangsläufig auch eine Rezeptierung nach sich zieht. Daher wird die getrennte Darstellung beibehalten. Grundsätzlich gilt jedoch, dass beide Schritte eng miteinander verwoben sind und bei einer digitalen Unterstützung der Prozessschritte durch das Primärsystem voneinander profitieren können und sollen. Die Medikationsdaten sollen also für die diversen Verwendungszwecke "wiederverwendet" werden können, wie es bereits jetzt schon in einigen Primärsystemen möglich ist. Eine Mehrfacheingabe derselben Daten entfällt somit und die Prozessschritte profitieren voneinander. Weiterhin ist der Gesamtprozess von Verordnung und Rezeptierung einer Medikation hoch organisch, die einzelnen Schritte können fließend ineinander übergreifen, prozesslogisch bleiben sie jedoch getrennt. 

    Der Begleittext zum Szenario 'Verordnung und ggfs. Rezeptierung einer Medikation durch eine/n Ärzt:in' wurde entsprechend angepasst und beinhaltet nähere Ausführungen des oben Gesagten. Entsprechende Hinweise werden auch in den Begleittext der Grund- und Basisprozesse aufgenommen.

    Auf eine prozessuale Abbildung eines analogen Rezeptes (Ausdruck und händisches Unterschreiben) wurde verzichtet, da dies zukünftig nicht die Norm darstellen soll und kein als solcher neuer Prozess ist.

    EMP1X0X0-7 / 22.02.2024

    "vor "Aktualisierung medikationsrelevanter Daten" muss eML/Medikationsplan abgerufen werden"

    Vielen Dank für das Feedback.

    Unsere Anwendungsszenarien sehen ein Runterladen und Anzeigen des eMPs als Bedingung vor einer Aktualisierung vor. Dies kam in der Prozessmodellierung nicht ausreichend zum Ausdruck, sodass eine Anpassung vorgenommen wurde. Analog wurde auch die Modellierung der Erhebung der Medikationsanamnese angepasst. Somit ist die Anzeige des Medikationsplans zu Beginn eines Medikationsvorganges als SOLL impliziert, ein MUSS kann jedoch bekanntermaßen nicht ausgesprochen werden.

    Es werden noch entsprechende Hinweise in die Begleittexte aufgenommen werden. Wir denken, dass die Synchronisierung von Primärsystem- und ePA-Daten bereits ausreichend modelliert ist.